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Lösung angemahnt

Montag, 31. März 2003, 08:07 Uhr
Nordhausen (nnz). nnz hatte sich in jüngerer Zeit schon wiederholt mit der Eigenheimzulage befasst und das Drängen einer breiten interessierten Öffentlichkeit nach einer Lösung formuliert. Inzwischen drängt auch der Deutsche Mieterbund nach einer raschen Lösung. Dazu der folgende Beitrag.


Der Direktor des Deutschen Mieterbundes, Franz-Georg Rips, begrüßte zwar das von der Bundesregierung angekündigte Kreditprogramm für Wohnungswirtschaft und Kommunen. Es sei sinnvoll, dabei vor allem Energie einsparende Modernisierungsmaßnahmen zu fördern. Allerdings sollte das Programm nicht auf Eigentümer, Vermieter und Wohnungsgenossenschaften beschränkt werden, sondern auch Mietermodernisierungen umfassen.

Nach der Überweisung des Steuervergünstigungsabbaugesetzes in den Vermittlungsausschuss müsse für die Eigenheimzulage jetzt möglichst schnell eine neue Regelung gefunden werden, hieß es weiter: „Hier darf nicht alles bei der alten und undifferenzierten Förderung nach dem Gießkannenprinzip bleiben“, sagte Rips. Wichtig sei es, Mitnahmeeffekte auszuschließen und sicherzustellen, dass nicht Leerstand und Stadtflucht gefördert würden.

Deshalb dürfe es jetzt nicht nur um die Frage gehen, ob und in welcher Höhe Kürzungen bei der Zulage möglich seien. Notwendig sei vielmehr der Umbau der Förderinstrumente. Der Mieterbund schlug dafür ein System von Investitionszulagen mit einer regionalen Komponente vor.

Zuvor hatte das Land Sachsen gefordert, die Eigenheimzulage zu ändern, um dadurch den Leerstand von Wohnungen abzubauen. Demnach sollten künftig Neubauten mit weniger Geld als bisher gefördert werden, bei bestehenden Wohnungen oder Gebäuden solle es dafür mehr geben.

Nach den sächsischen Vorstellungen sollen Neubauten nicht mehr mit fünf Prozent der Bausumme, sondern künftig nur noch mit 2,5 Prozent gefördert werden. Im Gegenzug müsse der prozentuale Satz bei bestehenden Wohnungen oder Gebäuden von 2,5 Prozent auf 3,7 Prozent angehoben werden. Der Vorschlag soll auf fünf Jahre beschränkt sein und nur für Ostdeutschland gelten.
Autor: nnz

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