nnz-Forum: Einstellung gefordert
Dienstag, 14. Dezember 2010, 07:03 Uhr
Zur morgigen Sitzung des Nordhäuser Stadtrates steht auf der Tagesordnung unter Punkt 9.4. der Antrag der Bündnis90 / Die Grünen zur "Einstellung des Verfahrens zum Autohof Sundhausen". Dazu ein Statement aus Sundhausen.
Zuvor wird unter Punkt 9.3 ein Antrag der FDP-Fraktion zur "Erstellung eines Lärmgutachtens" zum gleichen Thema nochmalig auf der Tagesordnung behandelt werden. Dieser stand schon zur letzten Stadtratssitzung auf der Tagesordnung, wurde jedoch wegen Zeitmangels nicht behandelt.
Seit der Verkündung der Stadt Nordhausen, das Verfahren in einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan zu ändern, ist nichts weiter geschehen. Der Investor hat sich bislang noch nicht offiziell dazu positioniert - es wird gemunkelt. Das Verfahren ist in der "Schwebe" und die Ungewissheit für die betroffenen Sundhäuser bleibt.
Luftbildaufnahme Sundhausen mit Autohofstandort und Hauptwindrichtung Fotograf: J. Ketscher, Fotomontage: M. Beer
In der Luftbildaufnahme ist Sundhausen mit markiertem Geltungsbereich des Planungsstandortes und schematisch eingebrachtem Autohof zu sehen (gemäß noch gültigen Bebauungsplan Nr. 88). Gut erkennbar ist der dominant alleinstehende Hauptgrund gegen diesen Planungsstandort: die unnötige, unverhältnismäßige Nähe des Geltungsbereichs zur Wohnbebauung. Die im Mittel wirkende Hauptwindrichtung zeigt, wie Emissionen vorrangig in Richtung Sundhausen getragen würden.
Ob jetzt am Mittwoch eine Entscheidung zur Einstellung des Verfahrens beschlossen wird, bleibt abzuwarten - für viele Sundhäuser wäre dies sicherlich eine gute Bescherung.Die Sundhäuser haben Grund zur Hoffnung, dass im Stadtrat eventuell nun der Punkt erreicht ist, im politisch fraktionierten Planungsspiel eine wohlwollende Entscheidung zu finden und das Vorhaben vom Planungsstandorttisch zu bringen.
Das Thema Autohof würde damit nicht gänzlich vom Planungstisch verdrängt werden müssen. Vielmehr könnten vorhandene Alternativstandorte, mit besseren Ausgangsparametern für eine konfliktfreie Einbindung des Gebietes in die vorhandenen in- und umliegenden Nutzungsstrukturen, einer ausgewogenen Abstandsbeziehung zur nächsten Wohnbebauung und somit geringer zu erwartender Beeinträchtigungen, aktiv in die planerische Betrachtung gezogen werden.
Bürgerinitiative Sundhausen
Zuvor wird unter Punkt 9.3 ein Antrag der FDP-Fraktion zur "Erstellung eines Lärmgutachtens" zum gleichen Thema nochmalig auf der Tagesordnung behandelt werden. Dieser stand schon zur letzten Stadtratssitzung auf der Tagesordnung, wurde jedoch wegen Zeitmangels nicht behandelt.
Seit der Verkündung der Stadt Nordhausen, das Verfahren in einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan zu ändern, ist nichts weiter geschehen. Der Investor hat sich bislang noch nicht offiziell dazu positioniert - es wird gemunkelt. Das Verfahren ist in der "Schwebe" und die Ungewissheit für die betroffenen Sundhäuser bleibt.
Luftbildaufnahme Sundhausen mit Autohofstandort und Hauptwindrichtung Fotograf: J. Ketscher, Fotomontage: M. Beer
In der Luftbildaufnahme ist Sundhausen mit markiertem Geltungsbereich des Planungsstandortes und schematisch eingebrachtem Autohof zu sehen (gemäß noch gültigen Bebauungsplan Nr. 88). Gut erkennbar ist der dominant alleinstehende Hauptgrund gegen diesen Planungsstandort: die unnötige, unverhältnismäßige Nähe des Geltungsbereichs zur Wohnbebauung. Die im Mittel wirkende Hauptwindrichtung zeigt, wie Emissionen vorrangig in Richtung Sundhausen getragen würden.
Ob jetzt am Mittwoch eine Entscheidung zur Einstellung des Verfahrens beschlossen wird, bleibt abzuwarten - für viele Sundhäuser wäre dies sicherlich eine gute Bescherung.Die Sundhäuser haben Grund zur Hoffnung, dass im Stadtrat eventuell nun der Punkt erreicht ist, im politisch fraktionierten Planungsspiel eine wohlwollende Entscheidung zu finden und das Vorhaben vom Planungsstandorttisch zu bringen.
Das Thema Autohof würde damit nicht gänzlich vom Planungstisch verdrängt werden müssen. Vielmehr könnten vorhandene Alternativstandorte, mit besseren Ausgangsparametern für eine konfliktfreie Einbindung des Gebietes in die vorhandenen in- und umliegenden Nutzungsstrukturen, einer ausgewogenen Abstandsbeziehung zur nächsten Wohnbebauung und somit geringer zu erwartender Beeinträchtigungen, aktiv in die planerische Betrachtung gezogen werden.
Bürgerinitiative Sundhausen
Anmerkung der Redaktion:
Die im Forum dargestellten Äußerungen und Meinungen sind nicht unbedingt mit denen der Redaktion identisch. Für den Inhalt ist der Verfasser verantwortlich. Die Redaktion behält sich das Recht auf Kürzungen vor.
Autor: nnzDie im Forum dargestellten Äußerungen und Meinungen sind nicht unbedingt mit denen der Redaktion identisch. Für den Inhalt ist der Verfasser verantwortlich. Die Redaktion behält sich das Recht auf Kürzungen vor.

