Tag der Freude
Freitag, 28. März 2003, 14:22 Uhr
Nordhausen (nnz). Grund zur Freude haben 30 Beamtinnen und Beamte aus den Dienststellen der Polizeidirektion Nordhausen. Sie wurden am Freitag vom Leiter der Behörde, Polizeidirektor Günther Lierhammer, befördert. Außerdem gab es da auch noch eine besondere Ehrung.
Der Polizeichef betonte in seiner Ansprache die Besonderheiten der Arbeit eines Beamten im Polizeivollzugsdienst gegenüber anderen. "Ein Verwaltungsakt kann zurück genommen werden, auch der eines Polizeibeamten. Man kann sagen, die Maßnahme war richtig oder falsch, aber die damit verbundene Handlung des Polizisten kann nicht mehr zurückgenommen werden.
Diese Tatsache zeigt die hohe Verantwortung, die jeder bei seinen Augenblicksentscheidungen wahrzunehmen hat." Gerade deshalb freue man sich über jeden, den man auch in Zeiten leerer Kassen befördern kann. Schließlich werde damit die gute Arbeit und das verantwortungsvolle Handeln der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gewürdigt, so Lierhammer weiter.
Die Anzahl der Beförderungsmöglichkeiten ist stark begrenzt und man muss sich zwischen den Behörden der Polizei absprechen, um keine Ungerechtigkeiten aufkommen zu lassen.
Zu Beginn des kleinen Festaktes im Hue de Grais-Saal der Polizeidirektion überreichte Polizeidirektor Lierhammer an zehn Beamtinnen und Beamte der Kriminalpolizei im Auftrag des Sächsischen Innenministriums die Fluthilfeorden.
Die Beamten hatten zur Jahrhundertflut auf ein Wochenende mit ihren Familien verzichtet und waren statt dessen zur Hilfeleistung nach Sachsen gereist.
Autor: nnz
Der Polizeichef betonte in seiner Ansprache die Besonderheiten der Arbeit eines Beamten im Polizeivollzugsdienst gegenüber anderen. "Ein Verwaltungsakt kann zurück genommen werden, auch der eines Polizeibeamten. Man kann sagen, die Maßnahme war richtig oder falsch, aber die damit verbundene Handlung des Polizisten kann nicht mehr zurückgenommen werden. Diese Tatsache zeigt die hohe Verantwortung, die jeder bei seinen Augenblicksentscheidungen wahrzunehmen hat." Gerade deshalb freue man sich über jeden, den man auch in Zeiten leerer Kassen befördern kann. Schließlich werde damit die gute Arbeit und das verantwortungsvolle Handeln der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gewürdigt, so Lierhammer weiter.
Die Anzahl der Beförderungsmöglichkeiten ist stark begrenzt und man muss sich zwischen den Behörden der Polizei absprechen, um keine Ungerechtigkeiten aufkommen zu lassen. Zu Beginn des kleinen Festaktes im Hue de Grais-Saal der Polizeidirektion überreichte Polizeidirektor Lierhammer an zehn Beamtinnen und Beamte der Kriminalpolizei im Auftrag des Sächsischen Innenministriums die Fluthilfeorden.
Die Beamten hatten zur Jahrhundertflut auf ein Wochenende mit ihren Familien verzichtet und waren statt dessen zur Hilfeleistung nach Sachsen gereist.
