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Grünes Licht auf den Straßen?

Donnerstag, 27. März 2003, 17:12 Uhr
Nordhausen (nnz). Ende vergangener Woche hat das Bundesverkehrsministerium den lange angekündigten Entwurf für den Bundesverkehrswegeplan veröffentlicht. In der Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplanes (BVWP) sieht Bundestagsabgeordneter Manfred Grund (CDU) die für Thüringen wichtigsten Straßenbauprojekte enthalten und schickte der nnz eine Mail.


Auch die nordthüringische Heimatregion Grunds findet sich in dem Entwurf wieder. Die Autobahn A 38 soll ab 2004 durchgängig gebaut werden und bis 2006 unter Verkehr stehen. Neben der Ortsumfahrung Kallmerode sind auch die Ortsumfahrungen Worbis und Leinefelde in dem Entwurf als "vordringlicher Bedarf" ausgewiesen. Damit werden diese Ortsumfahrungen prinzipiell nicht mehr in Frage gestellt und gelten fortan als "laufende und fest disponierte Vorhaben". Im Landkreis Nordhausen sieht der Planentwurf den (Neu-) Bau der B 4 von Nordhausen zur Kreisstraße 4 vor sowie unter Berücksichtigung besonderer naturschutzfachlicher Planungen den Bau der Umgehungsstraßen von Nordhausen, Niedersachswerfen und Ilfeld der B 4 als auch der B 243 um Günzerode, Holbach und Mackenrode.

Auf den Seiten 66 bis 70 sind insgesamt 191 Thüringer Straßenbauprojekte aufgelistet. Nach einer ersten Durchsicht werden alle noch nicht fertig gestellten Projekte des Bundesverkehrswegeplanes 1992 aufgelistet. Neue Vorhaben, die vom Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Infrastruktur angemeldet worden sind, werden ebenfalls benannt, wobei nicht alle in den vordringlichen Bedarf eingruppiert wurden. Die CDU-Landesgruppe Thüringen wird sich für alle Thüringer Projekte weiterhin stark machen.


Was versteht man unter einem Bundesverkehrswegeplan?

Der BVWP regelt die Investitionen des Bundes in seine Verkehrswege für einen Zeitraum von 10 bis 20 Jahren, aktuell bis zum Jahr 2015. Zu den Verkehrswegen des Bundes zählen Bundesfernstraßen (Bundesautobahnen und Bundesstraßen), die Schienenwege des Bundes (mehr als 90% des deutschen Schienennetzes) sowie die Bundeswasserstraßen. Ein BVWP besteht im Wesentlichen aus Listen bzw. Karten mit Verkehrsprojekten, die bis zum Ende der Laufzeit gebaut werden sollen oder können. Die Zahl der tatsächlich realisierbaren Projekte hängt vom Finanzrahmen ab, der bis zum Ende der Laufzeit zur Verfügung steht. Der Bundesverkehrswegeplan ist somit ein Investitionsrahmenplan, der keine konkreten Vorgaben für die einzelnen Projekte enthält.

Dies legt der Deutsche Bundestag über die jährlichen Haushalte fest. Rechtliche Grundlage für die Investitionen ist nicht der BVWP selber, welcher von der Regierung beschlossenen wird, sondern die Bedarfsgesetze welche von Bundestag und Bundesrat beschlossen werden, sich aber meist 1:1 aus dem BVWP ableiten. Grundlage des Bundesverkehrswegeplans sind eine Gesamtverkehrsprognose für alle Verkehrszweige sowie die Anwendung von einheitlichen Kriterien für die Bewertung der Bauwürdigkeit und Dringlichkeit von Projekten. Die dafür zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel sollen durch den BVWP mit dem größtmöglichen gesamtwirtschaftlichen Nutzen eingesetzt werden.

Ein BVWP entsteht nach folgendem Muster:

1. Prognosen der Verkehrsentwicklung

Gutachter entwickeln auf der Basis verschiedener Szenarien und definierter Strukturdaten Gesamtverkehrsprognosen für den Personen- und Güterverkehr im Planungszeitraum

2. Vorschläge für Neu- und Ausbaumaßnahmen

Die Bundesländer schlagen im "Arbeitskreis Bundesverkehrswegeplan" Projekte zur Aufnahme vor.

3. Bewertung der Projekte

Gutachter prüfen die vorgeschlagenen Projekte mittels einer Kosten-Nutzen-Analyse (Transport- und Beförderungskosten, Verkehrssicherheit, Erreichbarkeit, Aufwand zum Erhalt der Verkehrswege). Für größere Projekte werden Risikoeinschätzungen durchgeführt sowie die Raumwirksamkeit (Verteilung und Entlastung für verschiedene Regionen), der städtebauliche Effekt und die internationale Bedeutung betrachtet. Die Bemessung des Nutzens orientiert sich an den Strukturzielen des Bundes, wie der Verkürzung von Fahrzeiten, der Verkehrssicherheit oder der Schonung von Natur und Umwelt.

4. Dringlichkeitseinstufung

Je nach Ergebnis der Kosten-Nutzen-Analyse werden die Projekte dem vordringlichen, weiteren oder mangelnden Bedarf zugeordnet. Die Projekte des vordringlichen und des weiteren Bedarfs bilden dann gemeinsam den Entwurf und haben die Chance, im Rahmen des BVWP verwirklicht zu werden.

5. Anhörung/Abstimmung

Fachverbände und die Deutsche Bahn erhalten den Entwurf zur Ansicht - die Länder und der Bundestag stimmen darüber ab.

6. Kabinettsbeschluss

Das Bundeskabinett beschließt den BVWP und zugleich den Entwurf der Bedarfspläne, welche den Ausbaugesetzen als Anlage beigelegt werden.

7.Gesetzgebungsverfahren

Bundestag und Bundesrat beraten und verabschieden die Ausbaugesetze und Bedarfspläne.

8. Revision

Das Gesetz schreibt alle fünf Jahre eine Überprüfung des BVWP vor. Der BVWP von 1992 wurde 1998 überprüft und unverändert fortgeschrieben. Allerdings hat die rot-grüne Bundesregierung den BVWP im Jahr 1998 ausgesetzt, so dass seit 5 Jahren keine verlässliche Planung in Deutschland mehr möglich ist. Der Bundesverkehrswegeplan 2003 ersetzt nun den Plan von 1992. Einige Projekte, die im BVWP`92 noch enthalten sind, werden dann gestrichen - andere, welche jetzt überprüft wurden, neu aufgenommen.

Der neue BVWP enthält dann eine Liste mit Projekten, welche voraussichtlich bis 2015 realisiert werden sollen. Der neue Bundesverkehrswegeplan wird rund 1.400 Vorhaben umfassen und ein Budget von 150 Mrd. Euro für den Neubau und die Instandhaltung von Fernstraßen, Schienenverbindungen und Wasserstraßen verplanen Er wird dann wahrscheinlich im Mai 2003 von der Bundesregierung beschlossen. Bundestag und Bundesrat entscheiden dann über die jeweiligen Bedarfsgesetze.
Autor: nnz

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