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"Höhere Gewalt" in der Tonne

Donnerstag, 09. Dezember 2010, 09:08 Uhr
Durch den frühen Wintereinbruch kommt es schon jetzt zu Problemen mit angefrorenen Speiseresten oder Restmüll in den Biotonnen bzw. Restabfallbehältern. was also ist zu tun? Antwort in der nnz geben die Fachleute aus dem Landratsamt...


Durch angefrorene Speisereste kann es passieren, dass die Tonnen nicht vollständig entleert werden können. Das Fachgebiet Abfallwirtschaft und Deponie des Landratsamtes gibt deshalb einige Tipps, wie man am besten mit den Müllbehältern in der frostigen Jahreszeit umgeht: Dass Abfall anfriert, lässt sich weitestgehend dadurch verhindern, dass man den Bioabfall, der viel Feuchtigkeit enthält, in Knüllpapier verpackt und den Behälter mit saugfähigem Papier auskleidet. Mehrere Eierkartons auf dem Boden verhindern ebenfalls das Festfrieren. Kurz vor der Entleerung sollten angefrorene Küchenabfälle oder Kleingrünschnitt mit einem Spaten von den Behälterwänden vorsichtig gelöst werden.

Wer die Möglichkeit hat, sollte die Bio- und Restabfallbehälter in einem frostsicheren Raum abstellen und diese erst am Morgen des Entsorgungstages, spätestens bis 6 Uhr, an die Straße stellen. Was auch im Winter nicht zulässig ist, ist Bioabfälle in Plastiktüten zu verpacken, wie es bei aktuellen Kontrollen wieder verstärkt festgestellt wurde. Wer dennoch so verfährt, muss damit rechnen, dass ein Teil des Abfalls in den Behältern verbleibt, da die Kunststofftüten an den Wänden ankleben.

Wichtig noch zu wissen: Gemäß § 16 Absatz 2 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallsatzung des Landkreises Nordhausen hat der Grundstückseigentümer bzw. Verwalter bei vorübergehenden Einschränkungen, Unterbrechungen, Verspätungen oder Ausfällen der Abfuhr bzw. Reinigung der Behälter, insbesondere in Folge von Betriebsstörungen, behördlichen Verfügungen oder höherer Gewalt keinen Anspruch auf Entschädigung oder Schadenersatz. Das Anhaften von Abfällen durch Witterungseinwirkungen wie Frost fällt unter den Tatbestand der höheren Gewalt.

Das heißt, eine Erstattung von Gebühren infolge nicht oder nur teilweise geleerter Behälter ist nicht möglich. Deshalb ist derzeit eine Mithilfe der Grundstückseigentümer, Hausverwaltungen und Hausmeisterdienste gefragt, damit der Müll möglichst restlos aus den Behältern entsorgt werden kann. Weitere Infos gibt es bei der Abfallberatung des Landratsamtes unter 03631/ 911 330.
Autor: nnz

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