nnz-online

Braune Prüfplaketten laufen ab

Dienstag, 07. Dezember 2010, 11:09 Uhr
Wer jetzt noch mit einer braunen Prüfplakette am Auto unterwegs ist, sollte schleunigst die nächste TÜV-Prüfanlage ansteuern. Bei Überschreitung der Prüffristen für die Hauptuntersuchung drohen Bußgelder und Punkte...


Der Countdown läuft, Fahrzeuge mit brauner Prüfplakette müssen bis zum 31. Dezember zur Hauptuntersuchung (HU). Laut des TÜV Thüringen vergessen viele Autofahrer schlichtweg den Blick aufs Kennzeichen oder in den Fahrzeugschein. Fahrzeughalter erkennen den Ablaufmonat ihrer HU-Plakette an der nach oben zeigenden Zahl am äußeren Rand, das Ablaufjahr wird zweistellig im inneren Kreis abgebildet. Sie befindet sich am hinteren Kennzeichen. Seit Januar 2010 ist die Abgasuntersuchung Bestandteil der Hauptuntersuchung, die vorderen sechseckigen AU-Plaketten entfallen seitdem.

Eine Fristüberschreitung hat keinerlei Vorteile und lohnt in zweierlei Hinsicht nicht. Einerseits beginnt die neue Zweijahresfrist mit dem Fälligkeitsmonat der letzten HU. Wer also erst im Januar mit einer braunen Plakette beim TÜV vorfährt, muss spätestens im Dezember 2012 seine Hauptuntersuchung wiederholen. Die Plaketten werden sozusagen auf den ursprünglichen Monat „zurück geklebt“. Außerdem drohen bei Verkehrskontrollen Bußgelder und Punkte.

Der Bußgeldkatalog schreibt bei Überschreitung des Hauptuntersuchungstermins je nach Fahrzeugbauart folgende Bußgelder vor:
  • bis zu zwei Monaten bis zu 15 Euro
  • mehr als zwei bis zu vier Monaten: bis zu 25 Euro
  • mehr als vier bis zu acht Monaten: bis zu 40 Euro und ein Punkt in Flensburg
  • mehr als acht Monate: bis zu 75 Euro und zwei Punkte in Flensburg
Die Öffnungszeiten der Prüfanlagen des TÜV Thüringen findet man unter: www.tuev-thueringen.de.
Autor: nnz

Drucken ...
Alle Texte, Bilder und Grafiken dieser Web-Site unterliegen dem Urherberrechtsschutz.
© 2021 nnz-online.de