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Richter Kropp: Jedermanns Bedürfnis

Montag, 06. Dezember 2010, 09:53 Uhr
Ob es um das große oder das kleine Geschäft geht, sind wir immer dankbar, wenn auch in der Fremde eine entsprechende Bedürfnisanstalt in der Nähe ist, die uns bei der Erleichterung desselbigen große oder kleine Hilfe leisten kann...


In einer Gaststätte in Roßleben ist dies leider nicht so, da fehlt es an so einem angenehmen Örtchen. Wie gut, dass es da vor Ort lauter schöne Häuser gibt, an denen man nach genossenem Trunke sich gerne erleichtern kann. So auch in der Nacht des 7. Februars 2010. Wieder einmal verrichteten zwei Männer an der Hauswand des Matko B. (56, Name geändert) ihr Geschäft.

Als B. daraufhin fragte, was das solle, wurde er glatt ignoriert. Auf weitere Anfrage hörte B. die Worte: “Die Straße ist für jeden da, du alter Penner, du alter Säufer.“

Darauf hin ergriff B. zum sprichwörtlichen Besenstiel, nicht etwa um die Schweinerei zu beseitigen, sondern vielmehr, um die Täter zur Räson zu bringen. Er schlug nach dem Beleidiger, so dass der Besenstiel zerbrach.

Wegen gefährlicher Körperverletzung ermittelte nunmehr die Staatsanwaltschaft Mühlhausen. Immerhin steht auf dieses Delikt eine Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten. Der Staatsanwalt und der zuständige Richter am Amtsgericht Sondershausen, die das Verfahren dann ohne Hauptverhandlung einstellten, hatten aber ein gewisses Verständnis für das geplagte Pinkelopfer. Immerhin war B. nicht vorbestraft, das Opfer hatte keine nennenswerten Verletzungen erlitten.

Wer hier Opfer oder letztlich Täter war, darüber wird man vielleicht trefflich streiten können. Es bleibt zu hoffen, dass künftig die Hauswand des B. nicht weiter als allgemeine Bedürfnisanstalt genutzt wird und im lieblichen Roßleben an dieser delikaten Front endlich Ruhe eintritt.
Autor: nnz

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