Richter Kropp: Ein kurzer Augenblick...
Mittwoch, 01. Dezember 2010, 09:16 Uhr
Für einen kurzen Augenblick nicht so richtig aufgepasst und dann das ganze Leben für gebüßt. So könnte man den Fall aus dem östlichen Kyffhäuserkreis kurz beschreiben...
Am 26. März dieses Jahres spielte sich das tragische Geschehen auf einem Grundstück ab. Die Mutter war vom Einkaufen gekommen und hatte das Fahrzeug ordnungsgemäß abgestellt sowie die Handbremse angezogen. Beim Entladen der Waren aus dem Kofferraum bewegte sich der Wagen rückwärts und begann zu rollen.
Auf dem Grundstück spielte das einjährige Kind der Fahrerin. Dieses wurde mit einem Reifen des Wagens erfasst, das Rad quetschte den Kopf des kleinen Kindes. Verzweifelt hatte die Mutter noch versucht, sich gegen den Wagen zu stemmen und das Weiterrollen zu verhindern. Doch das Gewicht des Wagens ließ diesen Versuch dann scheitern. Das Kind konnte zunächst durch Rettungsärzte stabilisiert werden und verstarb dann im Klinikum in Erfurt.
Die Frage der strafrechtlichen Schuld zu klären, war dann Aufgabe der Staatsanwaltschaft Mühlhausen und des Amtsgerichts Sondershausen. Immerhin stand der Vorwurf einer fahrlässigen Tötung im Raum. Durch die Polizei und Techniker wurde der Wagen überprüft. Hierbei waren die Fragen des ordnungsgemäßen Abstellens und des Feststellens der Handbremse von entscheidender Bedeutung.
Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Mühlhausen ergaben, dass das Fahrzeug durch die Handbremse zunächst hinreichend gesichert war. Durch das Hantieren der Mutter am Kofferraum hatte sich die Handbremse jedoch gelöst, sie war somit nicht hundertprozentig gesichert gewesen.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft hat das Sondershäuser Amtsgericht jedoch dieses Verfahren eingestellt, ohne dass es zu einer Hauptverhandlung gekommen ist. Aufgrund des geringen Verschuldens und des nicht in Worte zu fassenden Leids für die Mutter erschien eine strafrechtliche Verfolgung in diesem speziellen Fall völlig verfehlt. Für die Mutter werden diese juristischen Fragen angesichts des Verlustes ihres Kindes eher geringe Bedeutung haben.
Autor: nnzAm 26. März dieses Jahres spielte sich das tragische Geschehen auf einem Grundstück ab. Die Mutter war vom Einkaufen gekommen und hatte das Fahrzeug ordnungsgemäß abgestellt sowie die Handbremse angezogen. Beim Entladen der Waren aus dem Kofferraum bewegte sich der Wagen rückwärts und begann zu rollen.
Auf dem Grundstück spielte das einjährige Kind der Fahrerin. Dieses wurde mit einem Reifen des Wagens erfasst, das Rad quetschte den Kopf des kleinen Kindes. Verzweifelt hatte die Mutter noch versucht, sich gegen den Wagen zu stemmen und das Weiterrollen zu verhindern. Doch das Gewicht des Wagens ließ diesen Versuch dann scheitern. Das Kind konnte zunächst durch Rettungsärzte stabilisiert werden und verstarb dann im Klinikum in Erfurt.
Die Frage der strafrechtlichen Schuld zu klären, war dann Aufgabe der Staatsanwaltschaft Mühlhausen und des Amtsgerichts Sondershausen. Immerhin stand der Vorwurf einer fahrlässigen Tötung im Raum. Durch die Polizei und Techniker wurde der Wagen überprüft. Hierbei waren die Fragen des ordnungsgemäßen Abstellens und des Feststellens der Handbremse von entscheidender Bedeutung.
Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Mühlhausen ergaben, dass das Fahrzeug durch die Handbremse zunächst hinreichend gesichert war. Durch das Hantieren der Mutter am Kofferraum hatte sich die Handbremse jedoch gelöst, sie war somit nicht hundertprozentig gesichert gewesen.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft hat das Sondershäuser Amtsgericht jedoch dieses Verfahren eingestellt, ohne dass es zu einer Hauptverhandlung gekommen ist. Aufgrund des geringen Verschuldens und des nicht in Worte zu fassenden Leids für die Mutter erschien eine strafrechtliche Verfolgung in diesem speziellen Fall völlig verfehlt. Für die Mutter werden diese juristischen Fragen angesichts des Verlustes ihres Kindes eher geringe Bedeutung haben.
