Aus Sicherheit neu gründen
Freitag, 21. März 2003, 12:04 Uhr
Nordhausen (nnz). Wie kaum ein anderer Verband machte der des kreislichen Rettungsdienstes in den zurückliegenden Jahren Schlagzeilen. So unterliefen den Verantwortlichen auch ab und zu mal kleine Formfehler. Die wiegen jedoch in ihrer Summe recht schwer. So schwer, dass eine Neugründung erforderlich ist...
Sicherheitsneugründung nennen das Verwaltungsexperten. Damit sollen Formfehler, die in den zurückliegenden Jahren begangen wurden, geheilt werden. Alle Akteure kommen also zusammen und tun so, als ob sie sich zu einem Verband, eben diesem Rettungsdienstzweckverband zusammenschließen. Das klingt zwar kurios, ist aber rechtlich korrekt und wird sogar vom Landesverwaltungsamt (LVA) vorgeschlagen. In einem Schreiben der Weimarer Behörde an Landrat Joachim Claus (CDU) heißt es: Um alle Zweifel ... an der Gründung Ihres Verbandes auszuschließen, empfehlen wir Ihnen aus Rechtssicherheitsgründen, eine so genannte Sicherheitsneugründung des Rettungsdienst-Zweckverbandes vorzunehmen. Zweck der Sicherheitsneugründung ist es, für die Mitglieder eines Zweckverbandes in der Zukunft Planungssicherheit hinsichtlich der rechtswirksamen Existenz des Zweckverbandes zu schaffen, schreibt das LVA.
Mängel in der Vergangenheit gab es genügend. Mehrfach wurde eine Einladung samt Tagesordnung nicht in der Tageszeitung veröffentlicht, auch Beschlüsse sollen im Thüringer Staatsanzeiger nur unvollständig wiedergegeben worden sein. Das klingt alles nach Bekanntem, denn letztlich führten wohl auch ähnliche Formfehler zum Teil zum bekannten Kreisumlage-Urteil.
Und jetzt kommt das eigentlich Pikante: Die Sitzung des Zweckverbandes, in der die Sicherheitsneugründung beschlossen werden sollte, war für gestern angesetzt. Kurzfristig wurde sie aber verschoben, aus formellen Gründen, teilte der Zweckverband seinen Mitgliedern mit. Man hatte vergessen, die Tagesordnung zu veröffentlichen...
Autor: nnzSicherheitsneugründung nennen das Verwaltungsexperten. Damit sollen Formfehler, die in den zurückliegenden Jahren begangen wurden, geheilt werden. Alle Akteure kommen also zusammen und tun so, als ob sie sich zu einem Verband, eben diesem Rettungsdienstzweckverband zusammenschließen. Das klingt zwar kurios, ist aber rechtlich korrekt und wird sogar vom Landesverwaltungsamt (LVA) vorgeschlagen. In einem Schreiben der Weimarer Behörde an Landrat Joachim Claus (CDU) heißt es: Um alle Zweifel ... an der Gründung Ihres Verbandes auszuschließen, empfehlen wir Ihnen aus Rechtssicherheitsgründen, eine so genannte Sicherheitsneugründung des Rettungsdienst-Zweckverbandes vorzunehmen. Zweck der Sicherheitsneugründung ist es, für die Mitglieder eines Zweckverbandes in der Zukunft Planungssicherheit hinsichtlich der rechtswirksamen Existenz des Zweckverbandes zu schaffen, schreibt das LVA.
Mängel in der Vergangenheit gab es genügend. Mehrfach wurde eine Einladung samt Tagesordnung nicht in der Tageszeitung veröffentlicht, auch Beschlüsse sollen im Thüringer Staatsanzeiger nur unvollständig wiedergegeben worden sein. Das klingt alles nach Bekanntem, denn letztlich führten wohl auch ähnliche Formfehler zum Teil zum bekannten Kreisumlage-Urteil.
Und jetzt kommt das eigentlich Pikante: Die Sitzung des Zweckverbandes, in der die Sicherheitsneugründung beschlossen werden sollte, war für gestern angesetzt. Kurzfristig wurde sie aber verschoben, aus formellen Gründen, teilte der Zweckverband seinen Mitgliedern mit. Man hatte vergessen, die Tagesordnung zu veröffentlichen...
