nnz-online

Mitentscheiden über Kita

Dienstag, 23. November 2010, 13:55 Uhr
Am Donnerstag waren einige Eltern, Politiker und Kindergärtnerinnen der Einladung in die Rolandsstuben gefolgt. Elterninitiativegründer Peter Häusler aus Jena erklärte die derzeitigen landesweiten Probleme in der Umsetzung des Gesetzes. Dazu eine Wortmeldung im Forum der nnz...


Häusler wies auf die Bedeutung der Elternmitwirkung hin, die im §10a neu um die Wahl der Elternsprecher einer Gemeinde, Landkreises bis zum Land ergänzt wurde. Tobias Thiele sprach als der 1. gewählte Gemeindesprecher im Unstrut-Hainich-Kreis. Er plädiert für eine schnelle Durchführung der Wahlen landesweit. Bisher streiten sich die Lobbyisten der Kommunen und des Landes um die Finanzierung.

Die direkt Betroffenen sollten Mitspracherechte im Ausschuss der Gemeinde (z.B. in Gebührenfragen), dem Jugendhilfeausschuss (z.B. bei der Bedarfsplanung) bis zum Landtag (Gesetze) einfordern. Bisher kämpfte jede Kitavertretung nur für sich. Laut Rechtsverordnungsentwurf sollen die Gemeinde und Landkreise noch in diesem Jahr die Wahlen durchführen. Bei der allgemeinen Unsicherheit in der derzeitigen Haushaltsplanung im Umgang mit den Mehrkosten für mehr Erzieherinnen ist das mehr als dringend.

Als Elternteil kann Tobias Thiele die Unterschiede bei den Gesamtkosten für einen Kitaplatz zwischen 400 und 800€ nicht nachvollziehen! Hier fehlt besonders in Städten die Transparenz der Kostenberechnung durch die meist freien Träger. Unter www.bessere-familienpolitikfinden interessierte Eltern einen Leitfaden für Elternvertreter.

Peter Häusler wies auf die derzeitigen Bemühungen der Initiative hin, Gebührenerhöhungen wegen mehr Erziehern und Platz, sowie dem Rechtsanspruch ab 1. Lebensjahr zu verhindern. Neben Schreiben an alle Verantwortlichen, wie dem Städte- und Gemeindebund und der Regierung, wird zu Protesten am 9.12. vor dem Landtag aufgerufen. Im Landtag wird es dann u.a. um die Kitafinanzierung gehen. Das Land hat die volle Kostenübernahme zugesagt, aber es kommt bisher nur zum Teil bei den Kommunen an. Und so müssen Gemeinden wie Ellrich über eine Gebührenerhöhung nachdenken. Ein Vertreter stellte die Probleme drastisch dar. In Werther (2 kommunale Kitas, davon 1 Neubau) gab es auch leichte Erhöhungen, aber nicht wegen des neuen Gesetzes. Die Eltern waren langfristig einbezogen und tragen die Lösung mit.

In Nordhausen mit 22 Kindereinrichtungen und über 1600 Kindern bei unterschiedlichen Trägern mit verschiedenen Angeboten vom Alter bis Inhalt ist das schwieriger. Aber auch hier müssen die Eltern die Transparenz der Kostenberechnung laut § 17 bis 21 einfordern. So ist die Bezahlung der Erzieherinnen bis zu 20% unterschiedlich, da nicht alle Träger Tariflohn zahlen. Das Land gibt aber gerade diese Kosten voll an die Kommunen weiter. Die Stadt Nordhausen begründet die vorgesehene Systemumstellung mit dem neuen Gesetz, dass lässt im §20 aber weiterhin die Berechnung nach Einkommen zu.

Das Problem liegt nicht bei der rechtmäßigen Entscheidung der Petersdorfer für die Gebührenumstellung, sondern das sie damit indirekt auch für das zukünftige kommunale Kinderhaus Ost und ev. auch für alle anderen Nordhäuser Kitas mit entschieden haben. Zwischen dem ländlichen Bereich für 25 Kinder ab 2 Jahre und dem Zentrum mit bis 200 Kindern ab 3 Monate gibt es Unterschiede in den Bedürfnissen der Eltern und Träger.

Die letzte, noch gültige, Gebührenempfehlung der Stadt nach Einkommen, Halb-und Ganztagsbetreung, sowie Anzahl der Kinder in Einrichtungen brauchte 2006 ein ½ Jahr zur Beratung. Das neue Gesetz und der Kostenstreit machen eine Überarbeitung nötig, aber da am 15.12. schon ein Beschluss für Petersdorf erfolgen muss, besteht ein hoher Zeitdruck für die Stadträte und befragten Träger!
Elke Falley, Nordhausen
Anmerkung der Redaktion:
Die im Forum dargestellten Äußerungen und Meinungen sind nicht unbedingt mit denen der Redaktion identisch. Für den Inhalt ist der Verfasser verantwortlich. Die Redaktion behält sich das Recht auf Kürzungen vor.
Autor: nnz

Drucken ...
Alle Texte, Bilder und Grafiken dieser Web-Site unterliegen dem Urherberrechtsschutz.
© 2026 nnz-online.de