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Vorbereitungen in der Arge

Dienstag, 23. November 2010, 10:39 Uhr
In der Arbeitsgemeinschaft des Landkreises Nordhausen (ARGE) wird derzeit an der Vorbereitung der Einführung für die künftigen Leistungen der Bildung und Teilhabe für Kinder gearbeitet. Letztlich beschlossen wird die Gesetzesänderung Mitte Dezember durch den Bundesrat, wirksam sollen die neuen Gesetzlichkeiten bereits zum 1. Januar 2011 werden...


Ziel ist es, über die Regelleistungen hinaus, minderjährigen Kindern eine soziale Teilhabe an Kultur und Bildung zu ermöglichen. Teamleiter Marc Hesse: “Der Zuschuss von insgesamt 100 Euro für jedes schulpflichtige Kind je Schuljahr bleibt. Die Summe wird lediglich auf die beiden Schulhalbjahre aufgesplittet. Neu ist, dass neben mehrtägigen Schulausflügen nun auch für eintägige Klassenfahrten oder Ausflüge die anfallenden Kosten erstattet werden. Das gilt übrigens auch für Kinder, die einen Kindergarten besuchen.”

Das Paket der Neuerungen beinhaltet darüber hinaus die Übernahme der Kosten für die Lernförderung, wie es der Gesetzgeber ausdrückt. Im Klartext, dort wo dringender Bedarf besteht, werden die angemessenen Kosten für Nachhilfe von Kindern und Jugendlichen übernommen. Hierzu werden in der ARGE die ersten Vereinbarungen mit Anbietern vorbereitet.

Ab dem 1. Januar des kommenden Jahres werden zudem die Kosten für die Schulspeisung sowie für das Mittagessen in den Kindertagesstätten übernommen. Letztlich gibt es dann noch bis zu 10 Euro monatlich für jedes minderjährige Kind, mit dem die Kosten für Mitgliedsbeiträge in unterschiedlichen Vereinen oder Institutionen beglichen werden können. Das können zum Beispiel Musikschulen oder Kunst- sowie Sportvereine sein.

Die Leistungen werden über Gutscheine bei den Anbietern “bezahlt”, die dann wiederum mit der ARGE abgerechnet werden sollen. Das komplette System wird von den Mitarbeitern der ARGE in Nordhausen parallel zu den aktuellen Aufgaben installiert, damit ein Anlauf zum Beginn des kommenden Jahres gewährleistet ist. Vorausgesetzt, das Gesetz wird durch den Bundesrat verabschiedet.
Autor: nnz

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