nnz-online

nnz-Doku: Offener Brief

Freitag, 12. November 2010, 07:25 Uhr
Über viele Wochen hinweg hatte die nnz über die Proteste von Sundhäuser Bürgern gegen die ortsnahe Ansiedlung eines Autohofes berichtet. Jetzt veröffentlichen wir innerhalb unserer Doku-Reihe einen Offenen Brief der Sundhäuser an die Nordhäuser Stadträte...


Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte,

am 09.06.2010 haben Sie in der Sitzung des Stadtrates beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 88 „Autohof“ (OT Sundhausen) öffentlich auszulegen. Auf der Grundlage der ausgelegten Unterlagen wurde in Sundhausen am 15.07.2010 eine Bürgerversammlung durchgeführt, um die Bürger über das von der Verwaltung forcierte Projekt zu informieren und somit Öffentlichkeit herzustellen. Dazu muss man jedoch sagen, dass diese Bürgerversammlung auf Initiative der Bürger des Ortsteils Sundhausen zu Stande gekommen ist.

Der Tenor aller Wortmeldungen von Sundhäuser Bürgern in dieser Versammlung ließ ganz eindeutig die Ablehnung dieses Autohofes direkt „vor unserer Haustür“ erkennen. Für die nicht immer sachliche Art der Übermittlung unserer Sorgen und Befürchtungen bitten wir Sie um Ihr Verständnis.

Beim Lesen des oben angeführten Zitates von Heiner Geißler werden Sie möglicherweise sagen: „Geht es nicht ein wenig kleiner ?“ Wir sagen aber, für uns Sundhäuser hat der geplante Autohof in seiner riesigen Dimension von ca. einem Drittel der Fläche unseres Dorfes die gleiche überragende Bedeutung wie „STUTTGART 21“ für die Menschen in Stuttgart und Baden-Württemberg.

Mit seinen gesundheitlichen Gefahren, Risiken und zu erwartenden massiven Beeinträchtigungen unserer Lebensqualität durch die Immission von Abgasen, Lärm und Licht 24 Stunden rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr aber auch durch die für einen Autohof (als Park- und Ruheplatz für Lkw-Fahrer) irrelevanten anderen Gewerbe bis hin zu Angeboten, die an das Rotlicht-Milieu heranreichen, ist der Autohof in unserem Ortsteil absolut am falschen Platz.

Die Bürger von Sundhausen sind in ihrer weit überwiegenden Mehrheit von über 70 % davon überzeugt, dass der möglicherweise zu erwartende Nutzen für Nordhausen auch an einem anderen für Mensch und Umwelt verträglicheren Standort zu erzielen ist, die Risiken, Belastungen und Beeinträchtigungen für Mensch und Umwelt aber um ein Vielfaches geringer gehalten werden können.

Übrigens, sollte es wider Erwarten nicht gelingen, einen geeigneteren Standort im Stadtgebiet zu finden, würde die Nordhäuser Wirtschaftskraft, ihre Wertschöpfungsrate und Innovationsfähigkeit keinen Schaden erleiden. Die zu erwartenden Arbeitsplätze und Steuern entstehen auch an jedem anderen Standort, wie z. B. in Bleicherode, wo ein erschlossenes Gewerbegebiet weitab von der Wohnbebauung seit vielen Jahren auf seine Nutzung wartet. Fragen Sie den Bürgermeister von Bleicherode, Herrn Rosteck, er wird es Ihnen bestätigen.

Ein weiterer nicht zu unterschätzender Vorteil der Nutzung eines voll erschlossenen Gewerbegebietes ist: Keine weitere Versiegelung des Bodens und Erhaltung von hochwertiger landwirtschaftlicher Nutzfläche!

Rechtfertigen Sie mit dem Verzicht auf weitere großflächige Versiegelung des Bodens unserer Heimat den der Stadt Nordhausen zuerkannten DEUTSCHEN LOKALEN NACHHALTIGKEITSPREIS, den unsere Oberbürgermeisterin gerade am 11./12.10.2010 entgegen nehmen durfte!

Viele Sundhäuser aus allen Schichten und jeden Alters geben ihrer Überzeugung jeden Donnerstag mit ihrer Teilnahme an der Protestversammlung auf dem Kirchplatz und dem anschließenden Spaziergang zum vorgesehenen Standort des Autohofes Ausdruck.

Bitte haben Sie auch Verständnis für unsere Einstellung, einer verkleinerten Variante der Anlage direkt vor unserer Haustür die Unterstützung zu verweigern. Von uns konsultierte Juristen, Kommunalpolitiker und Bauingenieure haben uns davon dringend abgeraten, weil der Investor das gesamte Gelände von ca. 11 ha erwerben will und eine nachträgliche Erweiterung kaum zu verhindern wäre.


Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte,

abschließend möchten wir Ihnen danken, dass Sie uns die Gelegenheit eingeräumt haben, unsere Anliegen bei Ihnen, in den Fraktionen und Ausschüssen vorzubringen. Wir danken Ihnen für Ihre Bereitschaft, zu uns nach Sundhausen zu kommen und sich direkt am Ort ein Bild zu machen.

Wir bitten Sie, bei Ihrer Entscheidung über den Bebauungsplan alle unsere Argumente zu bedenken und diesen darauf hin zu überprüfen.

Bitte beachten Sie auch die Hanglage des Standortes in der Hauptwindrichtung (Süd-West) zur direkt anliegenden Wohnbebauung, die eine erhebliche Schadstoff- und Lärmbelastung zur Folge haben würde!

Bitte entscheiden Sie als die von den Bürgern gewählten Stadträte frei im Sinne dieser Bürger!

Lassen Sie es nicht zu, dass Ihnen (von wem auch immer) eine Zustimmung zum Bebauungsplan im Rahmen eines sogenannten „pflichtgemäßen Ermessens“ nahegelegt wird! Behalten Sie sich das Primat der politischen Entscheidung vor! Lassen Sie sich nicht von ungerechtfertigten Forderungen des Investors unter Druck setzen!

Scheuen Sie sich nicht vor der Korrektur veralteter Beschlüsse und beauftragen Sie die Verwaltung, einen geeigneten Standort zu finden, auch um spätere juristische Auseinandersetzungen zu vermeiden!

Versetzen Sie sich bitte in unsere Lage, betrachten Sie das Vorhaben aus dem Blickwinkel der Nachhaltigkeit, der Verantwortung gegenüber den betroffenen Bürgern und nachfolgender Generationen!

Entscheiden Sie bitte gegen den Bebauungsplan Nr.88 „Autohof“ OT Sundhausen!
Im Namen hunderter Bürger von Sundhausen

Zwei Zitate, die zu dem Brief gehören
„Diese Schlichtung ist ein deutliches Signal dafür, dass in Deutschland die Zeit der Basta-Entscheidungen vorbei ist. Staatliche Entscheidungen bei solch gravierenden Projekten ohne Einbindung der Bürger gehören dem
vergangenen Jahrhundert an.“ Heiner Geisler (CDU) Schlichter „Stuttgart 21“

„Wir wollen hören wo die Probleme liegen.“ (ABER) „Wir wollen für Nordhausen einen Autohof, auf dieser Fläche.“ Inge Klaan (CDU) Wirtschaftsdezernentin
Autor: nnz

Downloads:

Drucken ...
Alle Texte, Bilder und Grafiken dieser Web-Site unterliegen dem Urherberrechtsschutz.
© 2026 nnz-online.de