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nnz-Polizeibericht am Wochenende (2)

Sonntag, 07. November 2010, 08:50 Uhr
Es sind für ein Wochenende üblichen Delikte, mit denen sich die Beamten er Nordhäuser Polizeiinspektion in den vergangenen Stunden beschäftigen mussten. Dazu gehört immer das Beenden berauschender Fahrten...


Kurz nach 9 Uhr übersah gestern der Fahrer eines VW-Kleintransporters beim Rückwärtsfahren Im Steinfeld in Niedersachswerfen den hinter ihm stehenden Pkw Audi. Es kam zur Kollision beider Fahrzeuge. An beiden Fahrzeugen entstand Sachschaden.


Gegen 17:35 befuhr ein VW die B 4 aus Richtung Rothesütte kommend in Richtung Netzkater. Plötzlich querte ein Hirsch von links nach rechts die Fahrbahn. Die Fahrzeugführerin versuchte noch auszuweichen, konnte aber einen Zusammenstoß nicht verhindern. Am Pkw entstand erheblicher Sachschaden. Der Hirsch verließ die Unfallstelle in Richtung Wald. Personen wurden bei dem Unfall nicht verletzt.


Gegen 17:35 Uhr befuhr ein Opel in Mackenrode die Tettenborner Straße aus Richtung Tettenborn kommend, mit der Absicht, den Kreuzungsbereich geradeaus zu passieren, um in die Limlingeröder Straße gelangen. Nachdem die Lichtzeichenanlage auf „grün“ schaltete, fuhr dieser los. Eine 19-jährige Fahrerin eines Ford war auf der Mackenroder Hauptstraße aus Richtung Holbach unterwegs. Sie missachtete das für sie geltende Rotlicht der Lichtzeichenanlage und stieß mit dem Opel zusammen. An beiden Fahrzeugen entstand Sachschaden. Personen wurden bei dem Unfall glücklicherweise nicht verletzt.


Bei einer Verkehrskontrolle um 19:55 Uhr in der Freiherr-vom-Stein-Straße wurde ein 31-jähriger Fahrer eines Seat kontrolliert. Hierbei wurde festgestellt, dass der Fahrer offensichtlich unter dem Einfluss berauschender Mittel stand und trotzdem seinen Wagen führte. Ihm wurde die Weiterfahrt untersagt, eine Blutentnahme angeordnet und eine Anzeige gegen ihn erstattet.


Bei einer weiteren Verkehrskontrolle um 00:35 Uhr wurde in der Straße der Genossenschaften ein 31-jähriger BMW-Fahrer kontrolliert. Auch bei diesem Fahrer wurde festgestellt, dass er unter dem Einfluss berauschender Mittel am öffentlichen Straßenverkehr teilnahm. Eine Blutentnahme wurde ebenfalls angeordnet, die Weiterfahrt untersagt und eine Anzeige gefertigt.
Autor: nnz

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