Altersgerecht umbauen
Freitag, 05. November 2010, 10:47 Uhr
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat ein neues Förderprogramm Altersgerecht umbauen aufgelegt. Im Rahmen des Programms werden die alters- und alltagstaugliche Umgestaltung der Wohnung gefördert. Hier die Einzelheiten...
Das sind z.B. der barrierefreie Umbau von Sanitärräumen, die Verbreiterung von Türen, der Einbau von Aufzügen oder die Anpassung der Haustechnik. Dieses Programm unterstützt die Erweiterung des Angebotes an barrierefreien Wohnraum, damit werden wir den Anforderungen des demographischen Wandels besser gerecht, sagte Nordhausens Bau- und Wirtschaftsdezernentin Inge Klaan.
Seit Mai 2010 stehen neben zinsverbilligten Darlehen auch Zuschüsse für selbst nutzende Eigentümer und Mieter zur Verfügung. Pro Wohneinheit beträgt die Darlehensobergrenze 50.000 Euro, dabei werden bis zu 100% der förderfähigen Kosten finanziert. Fördervoraussetzung ist, dass die beantragten Maßnahmen durch ein Fachunternehmen ausgeführt werden und bei Antragstellung noch nicht begonnen wurden.
Einen Antrag auf Förderung können u.a. Privatpersonen sowie Wohnungsgesellschaften und Wohnungsgenossenschaften stellen. Die Förderung kann ausschließlich über Kreditinstitute beantragt werden, das heißt, Interessenten sollten sich zwecks Beratung und Fördermittelbeantragung an ihre Hausbank wenden. Auch eine Kombination mit anderen Programmen der KfW ist möglich, so Frau Klaan weiter.
Nähere Informationen zum Programm sind im Internet unter www.bmvbs.de oder www.kfw-foerderbank.de zu finden.
Autor: nnzDas sind z.B. der barrierefreie Umbau von Sanitärräumen, die Verbreiterung von Türen, der Einbau von Aufzügen oder die Anpassung der Haustechnik. Dieses Programm unterstützt die Erweiterung des Angebotes an barrierefreien Wohnraum, damit werden wir den Anforderungen des demographischen Wandels besser gerecht, sagte Nordhausens Bau- und Wirtschaftsdezernentin Inge Klaan.
Seit Mai 2010 stehen neben zinsverbilligten Darlehen auch Zuschüsse für selbst nutzende Eigentümer und Mieter zur Verfügung. Pro Wohneinheit beträgt die Darlehensobergrenze 50.000 Euro, dabei werden bis zu 100% der förderfähigen Kosten finanziert. Fördervoraussetzung ist, dass die beantragten Maßnahmen durch ein Fachunternehmen ausgeführt werden und bei Antragstellung noch nicht begonnen wurden.
Einen Antrag auf Förderung können u.a. Privatpersonen sowie Wohnungsgesellschaften und Wohnungsgenossenschaften stellen. Die Förderung kann ausschließlich über Kreditinstitute beantragt werden, das heißt, Interessenten sollten sich zwecks Beratung und Fördermittelbeantragung an ihre Hausbank wenden. Auch eine Kombination mit anderen Programmen der KfW ist möglich, so Frau Klaan weiter.
Nähere Informationen zum Programm sind im Internet unter www.bmvbs.de oder www.kfw-foerderbank.de zu finden.
