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Karnevalveranstaltungen sind in Gefahr

Freitag, 19. Januar 2001, 11:43 Uhr
Nordhausen (nnz). Für die Salzaer Karnevalisten könnte es in dieser Saison ganz schön eng werden. Gegenwärtig genügt die Turnhalle in Salza nicht mehr den gesetzlichen Anforderungen. "Nach Bauordnungsrecht unterliegen bauliche Anlagen, die für die gleichzeitige Anwesenheit vieler Menschen bei Veranstaltungen bestimmt sind, der Versammlungsstättenrichtlinie. Das bedeutet, daß in einer Turnhalle, die als solche genehmigt ist, eine Karnevalsveranstaltung nur möglich ist, wenn eine Baugenehmigung der geplanten Nutzungsänderung entspricht", heißt es in einer Mitteilung der Stadtverwaltung. Und ein solcher Antrag auf Nutzungsänderung liege im Falle der Turnhalle in Salza noch nicht vor. Seitens der Stadtverwaltung soll nun geprüft werden, ob man hier eine Lösung finden könne. Die Überprüfung entsprechender Räumlichkeiten auf die gesetzlichen Vorschriften sei durch das Thüringer Innenministerium unlängst noch einmal angemahnt worden, entsprechende Kontrollen wurden angekündigt.
Mit der Erteilung einer neuen Baugenehmigung werden allerdings Auflagen verbunden sein, welche die Sicherheit der Besucher garantieren sollen. So müssen die Rettungswege eine bestimmte Länge haben, Rauch- und Wärmeabzüge müssen vorhanden sein sowie die Einbauten und Dekorationen den Bestimmungen des Brandschutzes entsprechen. Übrigens: Für Gaststätten, die als solche genehmigt sind, ist eine Nutzungsänderung nicht erforderlich, da das Sicherheitsrecht nach der Gaststättenbaurichtlinie geprüft wurde.
Autor: nnz

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