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nnz-Forum: Mangelnde Abwägung?

Dienstag, 11. März 2003, 15:20 Uhr
Nordhausen (nnz). Die Auslegungs- und Einspruchsfrist zum B-Plan-Entwurf Industriegebiet ist abgelaufen (nnz berichtete). Nach Aussagen des Verbandsvorsitzenden sollen jetzt die vielen Einsprüche und Vorschläge geprüft werden. Dazu erhielt die nnz-Redaktion ein Statement der Bürgerinitiative „Rettung der Goldenen Aue“.


Die Art und Weise, wie in der Vergangenheit mit Einsprüchen und Anregungen umgegangen wurde, lässt ahnen, daß auch bei dieser Auslegung der Bürgerwille unbeachtet bleibt. Dies machen auch Aussagen der Nordhäuser OB deutlich, die nicht bereit ist, diese Prüfungen abzuwarten und schon jetzt über die Erschließung nachdenkt, obwohl noch nicht einmal rechtsgültig das Land erworben wurde, mit dem hier spekuliert wird. Obwohl kein „Großinvestor“ am Horizont erkennbar ist. Interessant wird auch, ob sich die Versprechungen des Vorsitzenden des Kreisumweltausschusses, M. Schröter, bewahrheiten, das erst nach Unterzeichnung der Kaufverträge mit einem Investor das Land erschlossen werden darf.

Doch auf ein großes Problem weisen wir hier nochmals ausdrücklich hin. Sollten die Warnhinweise zur Hochwasserproblematik in der Goldenen Aue, die in vielen Stellungnahmen gegeben wurden, weiterhin nicht beachtet werden, müssen sich die Bürgermeister der zuletzt stark betroffenen Gemeinden Windehausen und Uthleben die Fragen gefallen lassen, ob sie mehr dem Profitdenken der Nordhäuser Fraktion im Planungsverband verbunden sind oder ihrem Auftrag u.a. ihre Mitbürger und ihren Ort vor Schäden zu bewahren. So unkritisch, wie dem B-Plan-Entwurf zugestimmt wurde, so desinteressiert scheint man den Folgen einer derart riesigen Flächenversiegelung und Regenwasserproblematik gegenüber zu stehen.

Bei allem guten Willen der einzelnen Verbandsmitglieder der Goldenen Aue sind wir als Bürger über diese deutlich unkritische und nicht nachfragende Haltung entsetzt. Nach unserem Kenntnisstand wurden die Bürgermeister der Goldenen Aue nur kurz und mündlich über die gravierenden Änderungen dieser Planung unterrichtet. Sie haben diesen, für die Goldene Aue kaum zumutbaren Planungen zugestimmt. Wir hätten uns gewünscht, daß wenigstens in diesem wichtigen Punkt Einwände und Verbesserungsvorschläge eben durch diese Verbandsmitglieder vorgelegt würden.

Der, der Öffentlichkeit suggerierten „weitsichtigen Planung“ stehen wir weiterhin äußerst kritisch gegenüber. Die Bürger dürfen gespannt sein, mit welchen Argumenten ihre Einsprüche und Anregungen „weggewogen“ werden. Der Planungsverband ist laut Baugesetzbuch verpflichtet, genauestens dem Bürger über den Grund der Nichtaufnahme schriftlich zu unterrichten. Fehler bei der Abwägung sind noch jahrelang anklagbar.
Bürgerinitiative „Rettung der Goldenen Aue“

Anmerkung der nnz-Redaktion: Die im nnz-Forum dargestellten Äußerungen und Meinungen sind nicht unbedingt mit denen der Redaktion identisch. Für den Inhalt ist der Verfasser verantwortlich. Die Redaktion behält sich das Recht auf Kürzungen vor.
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Autor: nnz

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