nnz-Rückspiegel: 11. März 2002
Dienstag, 11. März 2003, 06:33 Uhr
Nordhausen (nnz). Sie wollen wissen, was sich im Landkreis Nordhausen vor exakt einem Jahr ereignet hat? Kein Problem! Die nnz hat für Sie im Archiv geblättert. Heute:
Menschenwürde, Satzungen und Mieten
Pflegesätze für die Menschenwürde
Die Würde des Menschen ist unantastbar. Gilt dieser erste Artikel des Grundgesetztes auch für Behinderte? In einem schönen Park in Sundhausen, in einem ehemaligen Schloß leben 20 mehrfach schwerst behinderte junge Erwachsene. Sie sind der Rest, die noch im Behindertenwohnheim der Nordthüringer Lebenshilfe betreut und versorgt werden, so gut es die Umstände zulassen. Die baulichen Umstände werden sich in den kommenden Wochen verändern, sie werden sich verbessern. Die behinderten Menschen werden mit ihren Betreuern in das neue Wohnheim Am Förstemannpark umziehen (nnz berichtete über den Neubau bereits mehrfach).
Die personellen Umstände befinden sich in Sundhausen momentan am Rande einer Katastrophe und werden sich auch nach dem Umzug kaum wesentlich ändern. Das liegt vor allem an den Pflegesätzen, die der Freistaat Thüringen dieser Pflegestufe zukommen lässt. Gegenwärtig zahlt das Land rund 80 Euro pro Tag und Heimbewohner. Das hat diesen Tagesablauf für Bewohner und Betreuer zur Folge: Im Frühdienst sind drei Betreuer für zwölf schwerst mehrfach Behinderte verantwortlich. Ihr Behinderungsgrad bringt es mit sich, dass sie gesäubert, gewaschen, gefüttert, gewindelt werden müssen. Während des Nachmittags sieht es ähnlich aus. Die Mitarbeiter bringen zwar eine riesige Portion Engagement und eine besondere Motivation in ihren Job ein, doch für die eigentliche Arbeit mit den ihnen anvertrauten Menschen bleibt keine Zeit...ausführlich im nnz-Archiv
Satzung & Co. nur noch in 200 Exemplaren
Wie soll künftig mit Wiederbesetzungen im Landratsamt umgegangen werden? Wie eigentlich ist eine Wiederbesetzungssperre zu definieren? Mit diesen und anderen spannenden Fragen beschäftigte sich heute der Kreisausschuß. Landrat Joachim Claus (CDU) will zur nächsten Kreistagssitzung unbedingt einen Grundsatzbeschluß. Der soll eine klare Definition zur Wiederbesetzung beinhalten. Einen Vorschlag hat die Verwaltung natürlich auch schon parat. Alle Wiederbesetzungen, die ohne zusätzliches Personal von außen realisiert werden müssen, befinden sich in der Zuständigkeit der Spitze der Kreisverwaltung. Gehen Entscheidungen darüber hinaus, dann sei auf jeden Fall der Kreisausschuß einzubeziehen. Damit zeigte sich Doris Apel (SPD) nicht ganz einverstanden. Sie forderte, dass diese Wiederbesetzungen auch dann ein Thema im Kreisausschuß sein müssten, wenn sich daraus Auswirkungen auf die Personalkosten ergeben würden...ausführlich im nnz-Archiv
Mietforderungen an den Landkreis
Seit 1991 wurde das ehemalige Wehrkreiskommando am Taschenberg durch das Landratsamt mietfrei genutzt. Jetzt stehen Nachforderungen ins Haus. Bis 1998 waren in den Gebäude unter anderem das Liegenschaftsamt oder das Amt zur Regelung offener Vermögensfragen untergebracht. Nach dem Bezug des neuen Landratsamtes in der Behringstraße wurde das Gebäude leer. Der Besitzer der Immobilie, das Bundesvermögensamt (BVA), will nun für diese sechs Jahre Miete. In der Summe sind das rund 137.000 Euro. Ob bei der fälligen Nachzahlung die durch den Landkreis getätigten Investitionen abgezogen werden können, sei durch das BVA verneint worden. In Aussicht gestellt wurde jedoch eine Rücküberweisung in Höhe von 10 bis 15 Prozent bei einem Verkauf des Gebäudes. Doch bislang gibt es weit und breit keinen Käufer. Der Landkreis muß also die 137.000 Euro als überplanmäßige Ausgabe verbuchen...ausführlich im nnz-Archiv
Autor: nnzMenschenwürde, Satzungen und Mieten
Pflegesätze für die Menschenwürde
Die Würde des Menschen ist unantastbar. Gilt dieser erste Artikel des Grundgesetztes auch für Behinderte? In einem schönen Park in Sundhausen, in einem ehemaligen Schloß leben 20 mehrfach schwerst behinderte junge Erwachsene. Sie sind der Rest, die noch im Behindertenwohnheim der Nordthüringer Lebenshilfe betreut und versorgt werden, so gut es die Umstände zulassen. Die baulichen Umstände werden sich in den kommenden Wochen verändern, sie werden sich verbessern. Die behinderten Menschen werden mit ihren Betreuern in das neue Wohnheim Am Förstemannpark umziehen (nnz berichtete über den Neubau bereits mehrfach).
Die personellen Umstände befinden sich in Sundhausen momentan am Rande einer Katastrophe und werden sich auch nach dem Umzug kaum wesentlich ändern. Das liegt vor allem an den Pflegesätzen, die der Freistaat Thüringen dieser Pflegestufe zukommen lässt. Gegenwärtig zahlt das Land rund 80 Euro pro Tag und Heimbewohner. Das hat diesen Tagesablauf für Bewohner und Betreuer zur Folge: Im Frühdienst sind drei Betreuer für zwölf schwerst mehrfach Behinderte verantwortlich. Ihr Behinderungsgrad bringt es mit sich, dass sie gesäubert, gewaschen, gefüttert, gewindelt werden müssen. Während des Nachmittags sieht es ähnlich aus. Die Mitarbeiter bringen zwar eine riesige Portion Engagement und eine besondere Motivation in ihren Job ein, doch für die eigentliche Arbeit mit den ihnen anvertrauten Menschen bleibt keine Zeit...ausführlich im nnz-Archiv
Satzung & Co. nur noch in 200 Exemplaren
Wie soll künftig mit Wiederbesetzungen im Landratsamt umgegangen werden? Wie eigentlich ist eine Wiederbesetzungssperre zu definieren? Mit diesen und anderen spannenden Fragen beschäftigte sich heute der Kreisausschuß. Landrat Joachim Claus (CDU) will zur nächsten Kreistagssitzung unbedingt einen Grundsatzbeschluß. Der soll eine klare Definition zur Wiederbesetzung beinhalten. Einen Vorschlag hat die Verwaltung natürlich auch schon parat. Alle Wiederbesetzungen, die ohne zusätzliches Personal von außen realisiert werden müssen, befinden sich in der Zuständigkeit der Spitze der Kreisverwaltung. Gehen Entscheidungen darüber hinaus, dann sei auf jeden Fall der Kreisausschuß einzubeziehen. Damit zeigte sich Doris Apel (SPD) nicht ganz einverstanden. Sie forderte, dass diese Wiederbesetzungen auch dann ein Thema im Kreisausschuß sein müssten, wenn sich daraus Auswirkungen auf die Personalkosten ergeben würden...ausführlich im nnz-Archiv
Mietforderungen an den Landkreis
Seit 1991 wurde das ehemalige Wehrkreiskommando am Taschenberg durch das Landratsamt mietfrei genutzt. Jetzt stehen Nachforderungen ins Haus. Bis 1998 waren in den Gebäude unter anderem das Liegenschaftsamt oder das Amt zur Regelung offener Vermögensfragen untergebracht. Nach dem Bezug des neuen Landratsamtes in der Behringstraße wurde das Gebäude leer. Der Besitzer der Immobilie, das Bundesvermögensamt (BVA), will nun für diese sechs Jahre Miete. In der Summe sind das rund 137.000 Euro. Ob bei der fälligen Nachzahlung die durch den Landkreis getätigten Investitionen abgezogen werden können, sei durch das BVA verneint worden. In Aussicht gestellt wurde jedoch eine Rücküberweisung in Höhe von 10 bis 15 Prozent bei einem Verkauf des Gebäudes. Doch bislang gibt es weit und breit keinen Käufer. Der Landkreis muß also die 137.000 Euro als überplanmäßige Ausgabe verbuchen...ausführlich im nnz-Archiv
