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Neue Stützpunkte?

Montag, 01. November 2010, 15:57 Uhr
Die Nordhäuser Kreisverwaltung überprüft und aktualisiert derzeit die Standorte und Ausstattung der Stützpunktfeuerwehren mit Technik und Fahrzeugen im Rahmen des Modellprojektes „Masterplan Daseinsvorsorge in der Planungsregion Nordthüringen“. Wie weit das alles gediegen ist, das hat die nnz erfahren...


Stützpunktfeuerwehren sichern den überörtlichen Brandschutz und die überörtliche allgemeine Hilfe ab, entsprechend des Thüringer Brand und Katastrophenschutzgesetzes von 2008 sowie der Thüringer Feuerwehr- Organisationsverordnung von 2009. Dazu konstituierte sich am vergangenen Freitag eine Arbeitsgruppe, in der neben den Verantwortlichen des Landratsamtes der Vorsitzende des Kreisfeuerwehrverbandes und Vertreter der Feuerwehren des Landkreises, sowie der Kreisverbandsvorsitzende des Gemeinde- und Städtebundes mitarbeiten. Fachlich begleitet wird die Arbeitsgruppe vom Büro „Gertz Gutsche Rümenapp – Stadtentwicklung und Mobilität“ aus Hamburg. Moderiert wird der Erarbeitungsprozess von der Regionalen Planungsstelle Nordthüringen. Die nächste Sitzung der Arbeitsgruppe ist bereits geplant und findet Anfang Dezember statt.

Zum Hintergrund des Modellprojekts: Von 2007 bis 2009 führte das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung das Modellvorhaben „Demografischer Wandel – Region schafft Zukunft“ durch, in dem der Kyffhäuserkreis, Teil der Planungsregion Nordthüringen, eine der Modellregionen darstellte. Eines der Projekte war der Masterplan Daseinsvorsorge, in dem es konkret um die Frage geht, wie die verschiedenen Bereiche der öffentlichen Daseinsvorsorge an die Herausforderungen des demografischen Wandels angepasst werden können.

Die Regionale Planungsgemeinschaft Nordthüringen war in diesen Prozess eingebunden und hat mit Interesse die Ansätze und Möglichkeiten verfolgt, die dieses Modellprojekt geliefert hat. In der Folge soll das Instrument nun auch in anderen Landkreisen der Planungsregion angewendet werden. Mit der finanziellen Unterstützung des Freistaates Thüringen über die „Richtlinie für die Förderung der Regionalentwicklung“ kann dies für weitere drei Landkreise der Planungsregion umgesetzt werden. Im Landkreis Nordhausen steht das Thema nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr, speziell Brandschutz, im Vordergrund der Diskussion.
Autor: nnz

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