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Kreditkarten nicht ohne Risiko?

Montag, 10. März 2003, 15:32 Uhr
Nordhausen (nnz). Wie Pressemeldungen zu entnehmen war, haben Hacker die Daten von über acht Millionen US-Kreditkarten geknackt. Es wird berichtet, dass bisher keine Hinweise auf Schäden bei den Karteninhabern bekannt seien. Die Thüringer Verbraucherschützer warnen und geben gleichzeitig Hinweise.


Risiken können durch entsprechendes Verhalten eingegrenzt werden. Besonders wichtig ist die Kontrolle der monatlichen Kreditkartenabrechnung. Unberechtigte Abbuchungen sind unverzüglich beim Kartenunternehmen zu reklamieren. Bei bereits vorgenommenen Einbuchungen in das Girokonto ist die Stornierung bei der kontoführenden Bank zu verlangen. Bei der Benutzung der Karte im Internet steigen die Gefahren, weil hier die Kontrollmöglichkeiten des Ladenhändlers nicht bestehen. Deshalb sollte man möglichst Anbieter wählen, die zunächst nur eine Teilangabe der Kartennummer ermöglichen. Der zweite Teil der Nummer kann dann auf einem anderen Übertagungsweg (z. B. Fax) mitgeteilt werden.

Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung hat das Kartenunternehmen die Beweislast für das Vorliegen einer Kundenweisung. Bei fehlender Weisung besteht keine Verpflichtung zur Zahlung. Wenn der Kunde aber die missbräuchliche Benutzung schuldhaft begünstigt hat, kann er schadenersatzpflichtig sein. Deshalb sollte man die Kreditkarte immer wie Bargeld behandeln, sie bei Verlust sofort sperren lassen und ggf. Anzeige bei der Polizei erstatten. Hinweise und Ratschläge dazu gibt es in allen Beratungsstellen der Verbraucher-Zentrale Thüringen.
Autor: nnz

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