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Anzeige erstattet

Dienstag, 05. Oktober 2010, 07:53 Uhr
Immer wieder sind Polizei, Veterinärämter mit Anzeigen konfrontiert, die Tierquälerei zum Inhalt haben. Einen solchen Fall gab es auch im Landkreis Nordhausen Hier die Einzelheiten...


In diesem Fall geht es um einen Beagle, der im Frühjahr 2008 nach Ilfeld gekommen ist. Eine nnz-Leserin berichtet davon, dass der Hund allein gelassen wird und jammert, winselt und bellt. Auch soll ihm seine Schnauze zugebunden worden sein. Dann wurde all dies dem Veterinäramt der Nordhäuser Kreisverwaltung mitgeteilt.


Das Amt teilt jetzt der nnz mit, dass im April 2010 bezüglich der Haltung eines Beagle eine Anzeige eingegangen sei. Dem Hund sei nachweislich (anhand von Fotos dokumentiert) über eineinhalb Stunden mit einem falsch aufgesetzten Nylon-Maulkorb die Schnauze zugebunden wurde. Das Amt hat daraufhin eine Kontrolle der Hundehaltung durchgeführt, dabei den Hundehalter mit den Vorwürfen der quälerischen Haltung konfrontiert und das Zubinden der Schnauze untersagt. Am 3. Mai 2010 wurde der Vorgang als Strafanzeige an die zuständige Staatsanwaltschaft abgegeben.

Bei einer weiteren Kontrolle Mitte Juni 2010 durch das Veterinäramt wurden verbesserte Haltungsbedingungen vorgefunden. Das Zubinden der Schnauze wurde nach dem Kenntnisstand der Behörde nicht wieder festgestellt, da seit Mitte Juni 2010 bezüglich dieser Hundehaltung keine Informationen bzw. Anzeigen dem Veterinäramt zur Kenntnis kamen. Seitens des Veterinäramtes wird die Hundehaltung auch weiterhin kontrolliert werden.
Autor: nnz

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