nnz-Polizeibericht am Dienstag
Dienstag, 28. September 2010, 13:34 Uhr
Ein gesuchter Zeuge, eine Polizei mit genauen Kontrollen und drei verletzte Kinder - das ist die "Ausbeute" der nnz-Redaktion mit Blick auf die Protokolle der Nordhäuser Polizeiinspektion...
Das Nichtbeachten der Vorfahrt führte am frühen Montagmorgen in der Nordhäuser Wallrothstraße zu einem Unfall, bei dem beide Beteiligte leicht verletzt wurden. Eine Autofahrerin kam aus Richtung Beethovenring und wollte in Richtung Stolbergerstraße geradeaus weiter fahren. Dabei übersah sie jedoch den vorfahrtberechtigten PKW, der nach links abbiegen wollte. Es kam zur Kollision zwischen beiden, was einen Sachschaden von 5.000 Euro zur Folge hatte.
Kurz vor 19.00 Uhr befuhr ein 22-jähriger Autofahrer in Niedersachswerfen die Nordhäuser Straße und wollte an der Kreuzung nach links abbiegen. Im Gegenverkehr befand sich ein Autofahrer, der in Richtung Nordhausen fuhr. Beide Fahrer gaben an, bei Grün gefahren zu sein, trotzdem hätte der junge Mann die Vorfahrt beachten müssen. So kam es zum Crash, wobei drei Kinder, die im geschädigten PKW saßen, mit leichten Verletzungen ins Krankenhaus gebracht werden mussten. Auch der 22-jährige Verursacher wurde ins Krankenhaus gebracht. An beiden Fahrzeugen entstand mit rund 13.000 Euro auch erheblicher Sachschaden.
Im Monat Oktober erhalten alle Kraftfahrzeugführer die Möglichkeit, die Beleuchtungsanlage ihres Fahrzeuges in Meisterbetrieben der Kfz-Innungen, Prüfstelle der Automobilclubs sowie Überwachungsorganisationen, kostenlos überprüfen zu lassen. Jeder Fahrzeugführer sollte dieses Angebot annehmen. Defekte Beleuchtung ist zwar selten direkte Unfallursache, aber sie ist Ausdruck der Verkehrsdisziplin der Fahrzeugführer. Die Polizeiinspektion Nordhausen wird im Monat Oktober dementsprechende Kontrollen durchführen.
Am Samstag, gegen 17.00 Uhr, ereignete sich in der Leimbacher Straße eine Unfallflucht, bei dem ein parkendes Auto beim Ausparken durch ein anderes Fahrzeug beschädigt wurde. Ein aufmerksamer Zeuge beobachtete dieses und teilte das dem Geschädigten mit. Dieser war jedoch so aufgeregt, dass er sich den Namen des Zeugen nicht aufgeschrieben hatte.
Dieser Zeuge wird nun gebeten, sich mit der Polizei Nordhausen, Tel. 96-2158 in Verbindung zu setzen.
Autor: nnzDas Nichtbeachten der Vorfahrt führte am frühen Montagmorgen in der Nordhäuser Wallrothstraße zu einem Unfall, bei dem beide Beteiligte leicht verletzt wurden. Eine Autofahrerin kam aus Richtung Beethovenring und wollte in Richtung Stolbergerstraße geradeaus weiter fahren. Dabei übersah sie jedoch den vorfahrtberechtigten PKW, der nach links abbiegen wollte. Es kam zur Kollision zwischen beiden, was einen Sachschaden von 5.000 Euro zur Folge hatte.
Kurz vor 19.00 Uhr befuhr ein 22-jähriger Autofahrer in Niedersachswerfen die Nordhäuser Straße und wollte an der Kreuzung nach links abbiegen. Im Gegenverkehr befand sich ein Autofahrer, der in Richtung Nordhausen fuhr. Beide Fahrer gaben an, bei Grün gefahren zu sein, trotzdem hätte der junge Mann die Vorfahrt beachten müssen. So kam es zum Crash, wobei drei Kinder, die im geschädigten PKW saßen, mit leichten Verletzungen ins Krankenhaus gebracht werden mussten. Auch der 22-jährige Verursacher wurde ins Krankenhaus gebracht. An beiden Fahrzeugen entstand mit rund 13.000 Euro auch erheblicher Sachschaden.
Im Monat Oktober erhalten alle Kraftfahrzeugführer die Möglichkeit, die Beleuchtungsanlage ihres Fahrzeuges in Meisterbetrieben der Kfz-Innungen, Prüfstelle der Automobilclubs sowie Überwachungsorganisationen, kostenlos überprüfen zu lassen. Jeder Fahrzeugführer sollte dieses Angebot annehmen. Defekte Beleuchtung ist zwar selten direkte Unfallursache, aber sie ist Ausdruck der Verkehrsdisziplin der Fahrzeugführer. Die Polizeiinspektion Nordhausen wird im Monat Oktober dementsprechende Kontrollen durchführen.
Am Samstag, gegen 17.00 Uhr, ereignete sich in der Leimbacher Straße eine Unfallflucht, bei dem ein parkendes Auto beim Ausparken durch ein anderes Fahrzeug beschädigt wurde. Ein aufmerksamer Zeuge beobachtete dieses und teilte das dem Geschädigten mit. Dieser war jedoch so aufgeregt, dass er sich den Namen des Zeugen nicht aufgeschrieben hatte.
Dieser Zeuge wird nun gebeten, sich mit der Polizei Nordhausen, Tel. 96-2158 in Verbindung zu setzen.
