IHK warnt vor privaten Handelsregistern für Firmen
Mittwoch, 17. Januar 2001, 14:00 Uhr
Nordhausen (nnz). Das Nordhäuser Service-Center der IHK weist darauf hin, dass gegenwärtig wieder verstärkt Eintragungen in "Private Firmenregister" angeboten werden. "Die Eintragungsofferte lässt auf den ersten Blick oftmals keine Unterscheidung zum öffentlichen Handelsregister erkennen. Die beigefügten Zahlungsbelege sind täuschend ähnlich gestaltet", so der Geschäftsführer des IHK-Centers Nordhausen, Udo Rockmann zur nnz.
Handelsregisterinformationen aus dem Bundesanzeiger würden dazu verwendet, insbesondere neu gegründete Unternehmen anzuschreiben. Den Firmen sei anzuraten, das Verhältnis von Aufwand und Nutzen genau zu prüfen. "Eine Pflicht zur Eintragung in private Firmenregister besteht nicht", so Udo Rockmann weiter. Im Zweifelsfall solle Kontakt zur Industrie- und Handelskammer aufgenommen werden. Rechnungen für Eintragungen im öffentlichen Handelsregister, geführt von den Registergerichten, würden im Freistaat Thüringen nur von der Justizzahlstelle Schleiz verschickt.
Autor: nnzHandelsregisterinformationen aus dem Bundesanzeiger würden dazu verwendet, insbesondere neu gegründete Unternehmen anzuschreiben. Den Firmen sei anzuraten, das Verhältnis von Aufwand und Nutzen genau zu prüfen. "Eine Pflicht zur Eintragung in private Firmenregister besteht nicht", so Udo Rockmann weiter. Im Zweifelsfall solle Kontakt zur Industrie- und Handelskammer aufgenommen werden. Rechnungen für Eintragungen im öffentlichen Handelsregister, geführt von den Registergerichten, würden im Freistaat Thüringen nur von der Justizzahlstelle Schleiz verschickt.
