Brenntage geregelt
Freitag, 10. September 2010, 10:53 Uhr
Lange herrschte ein nahezu vollständiges Chaos, wenn es um die neue Regelung der Brenntage ging. Jetzt scheint es Klarheit zu geben. Aber sehen sie selbst...
Auf Grundlage der Thüringer Pflanzen-Abfallverordnung (zuletzt geändert am 26.08.2010) hat das Landratsamt Nordhausen nach Beratung mit den hauptamtlichen Bürgermeistern sowie den Verwaltungsgemeinschaftsvorsitzenden des Landkreises Nordhausen die Allgemeinverfügung über das Verbrennen von trockenem Baum- und Strauchschnitt festgelegt.
Danach ist das Verbrennen von trockenem Baum- und Strauchschnitt in der Zeit vom 15. September bis 15. November und vom 15. März bis 15. Mai gestattet. An Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ist das Verbrennen jedoch grundsätzlich verboten. Ausdrücklich macht das Landratsamt auf die weiteren Voraussetzungen zum Verbrennen aufmerksam.
So müssen die Mindestabstände (unter anderem 1,5 km zu Flugplätzen, 50 m zu öffentlichen Straßen, 100 m zu Lagern mit brennbaren Flüssigkeiten, 20 m zu landwirtschaftlichen Flächen mit leicht entzündlichem Bewuchs, 15 m zu Öffnungen in Gebäudewänden bzw. zu Gebäuden mit weicher Überdachung oder 5 m zu Grundstücksgrenzen) eingehalten werden. Zu achten ist ebenfalls darauf, dass durch das Verbrennen keine Gefahren oder Belästigungen durch Rauch oder Funkenflug für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft eintreten (insbesondere ist auf Windrichtung und -geschwindigkeit zu achten, bei starkem Wind bzw. bei einer Wetterlage, die ein schnelles Aufsteigen des Rauches verhindert (Inversionswetterlage) ist das Feuer zu löschen). In der Gemeinde Neustadt/Harz hingegen ist das Verbrennen von trockenem Baum- und Strauchschnitt generell verboten. Diese Allgemeinverfügung ist bis auf Widerruf gültig.
Um die Luft möglichst rein zu halten und nicht durch Rauch zu beeinträchtigen, weist das Landratsamt noch einmal besonders auf die alternativen Entsorgungsmöglichkeiten, wie die kostenlosen, viermal jährlich stattfindenden Grünschnittsammlungen, die verstärkte Nutzung der Biotonne, die Eigenkompostierung und das Schreddern hin.
Weitere Informationen erhalten sie im Fachgebiet Abfallwirtschaft/Deponie des Landratsamtes unter folgender Rufnummer 03631 911 330 und 911 346. Bei konkreten Beschwerden während der Brenntage kann dies bei der Leitstelle des Landratsamtes unter folgender Rufnummer 03631 89 380 gemeldet werden.
Autor: nnzAuf Grundlage der Thüringer Pflanzen-Abfallverordnung (zuletzt geändert am 26.08.2010) hat das Landratsamt Nordhausen nach Beratung mit den hauptamtlichen Bürgermeistern sowie den Verwaltungsgemeinschaftsvorsitzenden des Landkreises Nordhausen die Allgemeinverfügung über das Verbrennen von trockenem Baum- und Strauchschnitt festgelegt.
Danach ist das Verbrennen von trockenem Baum- und Strauchschnitt in der Zeit vom 15. September bis 15. November und vom 15. März bis 15. Mai gestattet. An Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ist das Verbrennen jedoch grundsätzlich verboten. Ausdrücklich macht das Landratsamt auf die weiteren Voraussetzungen zum Verbrennen aufmerksam.
So müssen die Mindestabstände (unter anderem 1,5 km zu Flugplätzen, 50 m zu öffentlichen Straßen, 100 m zu Lagern mit brennbaren Flüssigkeiten, 20 m zu landwirtschaftlichen Flächen mit leicht entzündlichem Bewuchs, 15 m zu Öffnungen in Gebäudewänden bzw. zu Gebäuden mit weicher Überdachung oder 5 m zu Grundstücksgrenzen) eingehalten werden. Zu achten ist ebenfalls darauf, dass durch das Verbrennen keine Gefahren oder Belästigungen durch Rauch oder Funkenflug für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft eintreten (insbesondere ist auf Windrichtung und -geschwindigkeit zu achten, bei starkem Wind bzw. bei einer Wetterlage, die ein schnelles Aufsteigen des Rauches verhindert (Inversionswetterlage) ist das Feuer zu löschen). In der Gemeinde Neustadt/Harz hingegen ist das Verbrennen von trockenem Baum- und Strauchschnitt generell verboten. Diese Allgemeinverfügung ist bis auf Widerruf gültig.
Um die Luft möglichst rein zu halten und nicht durch Rauch zu beeinträchtigen, weist das Landratsamt noch einmal besonders auf die alternativen Entsorgungsmöglichkeiten, wie die kostenlosen, viermal jährlich stattfindenden Grünschnittsammlungen, die verstärkte Nutzung der Biotonne, die Eigenkompostierung und das Schreddern hin.
Weitere Informationen erhalten sie im Fachgebiet Abfallwirtschaft/Deponie des Landratsamtes unter folgender Rufnummer 03631 911 330 und 911 346. Bei konkreten Beschwerden während der Brenntage kann dies bei der Leitstelle des Landratsamtes unter folgender Rufnummer 03631 89 380 gemeldet werden.
