Lokales berücksichtigen
Montag, 06. September 2010, 14:24 Uhr
Thüringer Landwirte können für das kommende Anbaujahr bis zum 24. September Teilflächen von Feldblöcken von Bewirtschaftungsauflagen zum Erosionsschutz befreien lassen. Darüber informiert CDU-Landtagsabgeordneter Egon Primas...
Zuständig sind die Landwirtschaftsämter. Darauf hat der agrarpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Egon Primas, heute in Erfurt hingewiesen. Auf Antrag der Koalitionsfraktionen hatte sich der Agrarausschuss mit den Auswirkungen einschlägiger europäischer Rechtsvorschriften zum Erosionsschutz auf Thüringer Landwirtschaftsbetriebe befasst. Wie Primas im Nachgang sagte, hat das Landwirtschaftsministerium durch eine Rechtsverordnung dafür Sorge getragen, dass sowohl dem Schutz von Boden und Landschaft wie den Interessen der Bauern Rechnung getragen werden kann.
Zum Hintergrund: Die Länder sind verpflichtet, bis zum 30. Juni 2010 die landwirtschaftlichen Flächen hinsichtlich ihrer Erosionsgefährdung einzuteilen. Die Landwirte haben auf den erosionsgefährdeten Flächen vorgeschriebene Maßnahmen zu ergreifen, andernfalls riskieren sie die Direktzahlungen der EU. Beispielsweise ist dort das Pflügen einzuschränken. Das Landwirtschaftsministerium ist nach Primas´ Angaben den Agrarbetrieben in der einschlägigen Landesverordnung weit entgegengekommen. So können Teilflächen von ebenflächigen Feldblöcken von den Bewirtschaftungsauflagen befreit werden. Neben Thüringen haben nur drei weitere Länder eine solch entgegenkommende Regelung getroffen, nannte der Landwirtschaftsexperte ein Beispiel.
Betriebe, die auf ihren Ackerflächen Erosionsschutzmaßnahmen im Rahmen des Programms zur Förderung von unweltgerechter Landwirtschaft, Erhaltung der Kulturlandschaft, Naturschutz und Landschaftspflege in Thüringen (KULAP) umsetzen, sind von den anderen EU-Erosionsschutzregeln befreit. Das Thüringer Landwirtschaftsministerium hat damit genügend Gestaltungsspielraum geschaffen, um den grundsätzlich erforderlichen Erosionsschutz entsprechend der örtlichen Gegebenheiten zu gewährleisten. Das ist eine tragfähige Lösung für ein schwieriges Thema, fasste der Landtagsabgeordnete zusammen.
Autor: nnzZuständig sind die Landwirtschaftsämter. Darauf hat der agrarpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Egon Primas, heute in Erfurt hingewiesen. Auf Antrag der Koalitionsfraktionen hatte sich der Agrarausschuss mit den Auswirkungen einschlägiger europäischer Rechtsvorschriften zum Erosionsschutz auf Thüringer Landwirtschaftsbetriebe befasst. Wie Primas im Nachgang sagte, hat das Landwirtschaftsministerium durch eine Rechtsverordnung dafür Sorge getragen, dass sowohl dem Schutz von Boden und Landschaft wie den Interessen der Bauern Rechnung getragen werden kann.
Zum Hintergrund: Die Länder sind verpflichtet, bis zum 30. Juni 2010 die landwirtschaftlichen Flächen hinsichtlich ihrer Erosionsgefährdung einzuteilen. Die Landwirte haben auf den erosionsgefährdeten Flächen vorgeschriebene Maßnahmen zu ergreifen, andernfalls riskieren sie die Direktzahlungen der EU. Beispielsweise ist dort das Pflügen einzuschränken. Das Landwirtschaftsministerium ist nach Primas´ Angaben den Agrarbetrieben in der einschlägigen Landesverordnung weit entgegengekommen. So können Teilflächen von ebenflächigen Feldblöcken von den Bewirtschaftungsauflagen befreit werden. Neben Thüringen haben nur drei weitere Länder eine solch entgegenkommende Regelung getroffen, nannte der Landwirtschaftsexperte ein Beispiel.
Betriebe, die auf ihren Ackerflächen Erosionsschutzmaßnahmen im Rahmen des Programms zur Förderung von unweltgerechter Landwirtschaft, Erhaltung der Kulturlandschaft, Naturschutz und Landschaftspflege in Thüringen (KULAP) umsetzen, sind von den anderen EU-Erosionsschutzregeln befreit. Das Thüringer Landwirtschaftsministerium hat damit genügend Gestaltungsspielraum geschaffen, um den grundsätzlich erforderlichen Erosionsschutz entsprechend der örtlichen Gegebenheiten zu gewährleisten. Das ist eine tragfähige Lösung für ein schwieriges Thema, fasste der Landtagsabgeordnete zusammen.
