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Beratung für den Fall der Fälle

Dienstag, 22. Juni 2010, 15:08 Uhr
Noch immer ist vielen Rettungskräften das Drama um den explodierten Bombenblindgänger in Göttingen im Kopf. Heute nun wurden den Nordhäuser Einsatz- und Rettungskräften neue Richtlinien für den Fall der Fälle erläutert...

Tückischer Zünder (Foto: nnz) Tückischer Zünder (Foto: nnz)
Auch der mdr interessierte sich für die Fachwissen von Sprengmeister West

Vor Vertretern von Feuerwehren, Polizei, Rettungskräften und Mitarbeitern der Nordhäuser Stadtverwaltung erläuterte Sprengmeister Andreas West die neuen Regularien. Die treten dann ein, wenn sich herausstellt, dass es sich bei dem gefundenen Blindgänger um eine Bombe mit Langzeitzünder handelt. Gegenüber nnz erläuterte West, dass dieser heimtückische Zünder nicht ausgebaut werden kann.

Tückischer Zünder (Foto: nnz) Tückischer Zünder (Foto: nnz)

Funktionsweise eines Langzeitzünders: Der Schlagbolzen des Zünders wird durch eine oder mehrere Scheiben aus Kunststoff (Celluloseacetat) gesichert, über denen sich eine mit Aceton gefüllte Glasampulle befindet. Durch die Drehung einer durch ein Windrad angetriebenen Spindel wird der Zünder während des Falls der Bombe geschärft, sodass beim Aufschlag die Glasampulle zerstört wird und das austretende Aceton auf die Kunststoffscheiben einwirkt. Diese lösen sich auf, so dass nach einer bestimmten, von der Anzahl bzw. Dicke der Scheiben und anderen Faktoren (Temperatur, Lage der Bombe) abhängigen Zeit, die bis zu mehreren Tagen betragen kann, der Schlagbolzen ausgelöst wird und auf den Detonator treibt. Die Bezeichnung „Säurezünder" hat sich umgangssprachlich aus dem Vorgang der Zersetzung der Kunststoffscheiben gebildet, ist aber falsch, denn Aceton gehört chemisch gesehen zu den Ketonen und ist daher keine Säure, sondern ein Lösungsmittel.

Fakt ist, dass beim Auffinden eines solchen Blindgängers dieser nicht entschärft oder abtransportiert werden kann. Er muss an Ort und Stelle gesprengt werden. Maximal bleiben den Sprengmeistern dazu vier Stunden Zeit, gemessen von der ersten Bewegung des Blindgängers. In diesen vier Stunden müssen in einem Abstand von 1.000 Meter vom Fundort alle Menschen evakuiert werden. Wie die nnz erfuhr, soll auch bei der Evakuierung der Einwohner künftig restriktiver vorgegangen werden. Vorfälle wie beim Fund des Blindgängers am Taschenberg soll es nicht wieder geben.

Die nnz wird über die heutige Beratung noch ausführlich berichten.
Autor: nnz

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