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Mal „Luft ablassen“...

Montag, 27. Januar 2003, 10:53 Uhr
Nordhausen (nnz). Wenn Sie sich schon mal richtig über Behörde in Thüringen, im Landkreis Nordhausen oder in Ihrem Ort geärgert haben, dann können Sie morgen im Landratsamt „Luft ablassen“. Wenn Sie mehr wissen wollen, dann klicken Sie einfach auf MEHR.


Der Bürgerbeauftragte des Freistaats Thüringen kommt morgen nach Nordhausen. Dr. Karsten Wilsdorf, ist beauftragt, die Bürgerinnen und Bürger bei der Wahrnehmung ihres Rechts auf eine gute Verwaltung zu unterstützen. Er hilft ihnen bei der sachgerechten und zweckmäßigen Erledigung von Beschwerden, Wünschen und Vorschlägen (Bürgeranliegen). Bei Konflikten im Umgang mit Behörden soll er als Vertrauensperson vermitteln und die Stellung des Bürgers stärken, so dass gerichtliche Auseinandersetzungen möglichst vermieden werden. Dabei kann der Bürgerbeauftragte von Behörden und Institutionen, die der Landesaufsicht unterstellt sind, Auskünfte und Stellungnahmen verlangen sowie Akteneinsicht nehmen.

Der Bürgerbeauftragte arbeitet eigenverantwortlich und unabhängig von Landesregierung und Parlament. Eingriffe in schwebende gerichtliche Verfahren oder die Überprüfung gerichtlicher Entscheidungen sowie die Mitwirkung in privatrechtlichen Auseinandersetzungen sind jedoch nicht möglich. Jeder hat das Recht, sich mit seinem Anliegen an den Bürgerbeauftragten zu wenden. Auf Wunsch werden Bürgeranliegen vertraulich behandelt.

In Wahrnehmung seiner Aufgaben nach dem Thüringer Gesetz über den Bürgerbeauftragten führt Dr. Wilsdorf regelmäßig öffentliche Sprechtage an seinem Dienstsitz in Erfurt sowie in allen Landratsämtern und Kreisfreien Städten durch. Auf Grund des lebhaften Zuspruchs in den beiden vergangenen Jahren bietet der Bürgerbeauftragte erneut Gelegenheit zum persönlichen Gespräch in der Nähe Ihres Wohnortes. Sie treffen Dr. Wilsdorf am Dienstag, dem 28. Januar 2003 ab 09.00 Uhr im Landratsamt Nordhausen, (Kreishaus), Behringstraße 3, Zimmer 247 (Beratungszimmer)

Des Weiteren wird um die Vorlage von Schriftstücken gebeten, die zur Klärung des Bürgeranliegens beitragen können. Über die Arbeitsweise des Bürgerbeauftragten können Sie sich auch im Internet informieren.
Autor: nnz

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