nnz-Orakel hat sich für Günter Uebner erfüllt
Montag, 08. Januar 2001, 15:01 Uhr
Nordhausen (nnz). Na bitte: Günter Uebner, abgewählter Beigeordneter der Nordhäuser Kreisverwaltung, hat seit dem 2. Januar einen neuen Job. Wie nnz bereits am 8. Dezember orakelte, konnte sich Uebner mit seiner Bewerbung für die Stelle des Amtsleiters für Rettungswesen und Katastrophenschutz durchsetzen. Klar, Uebner verfügte über all die Voraussetzungen, die andere Bewerber überhaupt nicht haben konnten. Und da der Personalrat des Landratsamtes sich diesmal zur Auswahl Uebner nicht geäußert hatte, ging auch ziemlich alles glatt. Wären da nicht ein Mitbewerber und die SPD-Kreistagsfraktion. Nach nnz-Informationen soll einer der beiden Bewerber eine sogenannte Korrekturanklage angekündigt haben.
Die sozialdemokratische Kreistagsfraktion hat in ihrerseits eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Landrat Joachim Claus (CDU) beim Landesverwaltungsamt Weimar (LVA) angestrengt. Darin werden unter anderem die Bedenken angeführt, die nnz bereits Anfang Dezember kommentierte. Die Fraktion geht jedoch noch einem Schritt weiter in ihrer Begründung. "Die ausgeschriebene Stelle sollte im neuen Stellenplan künftig wegfallen. Im Juni dieses Jahres beschloß der Kreistag Nordhausen eine neue Organisationsstruktur der Verwaltung, welche vom Landrat selbst vorgeschlagen wurde. Bestandteil dieser neuen Struktur war die Zusammenfassung von Gewerbe/-Ordnungsamt mit dem Amt für Rettungswesen/Brandschutz/Katastrophenschutz. Diese Zusammenlegung wurde unter anderem deshalb vorgeschlagen, weil der Amtsleiter des letzteren Amtes im September dieses Jahres in Ruhestand gegangen ist. Eine Veränderung des Stellenplanes in Form von Streichung der Stelle wurde vom Kreistag mit Beschlußfassung des neuen Haushaltsplanes für 2001 angestrebt. Allerdings hat der Landrat, auch aus diesem Grund, bis heute keinen beschlußfähigen Haushalt für das kommenden Jahr vorgelegt. Nur aus diesem Grund konnte die zur Zeit unbesetzte Stelle nicht gestrichen werden", so die SPD-Fraktion an das LVA.
Sicher, gegen die Qualifikation von Günter Uebner, kann und soll nichts eingewendet werden. Es ist die Art und Weise der "Versorgung", die vielen Mitarbeitern im Landratsamt sauer aufstoßen läßt. Bleibt letztlich die Frage offen, wann und mit welcher Stelle künftig der andere - nicht wieder gewählte - Beigeordnete Günther Goutier "versorgt" werden soll und vielleicht schon ist.
Autor: psgDie sozialdemokratische Kreistagsfraktion hat in ihrerseits eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Landrat Joachim Claus (CDU) beim Landesverwaltungsamt Weimar (LVA) angestrengt. Darin werden unter anderem die Bedenken angeführt, die nnz bereits Anfang Dezember kommentierte. Die Fraktion geht jedoch noch einem Schritt weiter in ihrer Begründung. "Die ausgeschriebene Stelle sollte im neuen Stellenplan künftig wegfallen. Im Juni dieses Jahres beschloß der Kreistag Nordhausen eine neue Organisationsstruktur der Verwaltung, welche vom Landrat selbst vorgeschlagen wurde. Bestandteil dieser neuen Struktur war die Zusammenfassung von Gewerbe/-Ordnungsamt mit dem Amt für Rettungswesen/Brandschutz/Katastrophenschutz. Diese Zusammenlegung wurde unter anderem deshalb vorgeschlagen, weil der Amtsleiter des letzteren Amtes im September dieses Jahres in Ruhestand gegangen ist. Eine Veränderung des Stellenplanes in Form von Streichung der Stelle wurde vom Kreistag mit Beschlußfassung des neuen Haushaltsplanes für 2001 angestrebt. Allerdings hat der Landrat, auch aus diesem Grund, bis heute keinen beschlußfähigen Haushalt für das kommenden Jahr vorgelegt. Nur aus diesem Grund konnte die zur Zeit unbesetzte Stelle nicht gestrichen werden", so die SPD-Fraktion an das LVA.
Sicher, gegen die Qualifikation von Günter Uebner, kann und soll nichts eingewendet werden. Es ist die Art und Weise der "Versorgung", die vielen Mitarbeitern im Landratsamt sauer aufstoßen läßt. Bleibt letztlich die Frage offen, wann und mit welcher Stelle künftig der andere - nicht wieder gewählte - Beigeordnete Günther Goutier "versorgt" werden soll und vielleicht schon ist.
