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Volkszählung für Nordhäuser Tiere

Dienstag, 20. April 2010, 09:31 Uhr

Wie das Landratsamt Nordhausen jetzt bekanntgab sind alle Nutztierhalter verpflichtet ihren Bestand zu melden. Einige Tiere werden sogar Chips implantiert bekommen.

Die "Volkszählung" ihres Bestandes müssen all jene durchführen die Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Einhufer, Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln, Strauße, Nandus, Kameliden oder Bienen halten wollen. Das betrifft auch Kleinstbestände und Hobbyhaltungen.

Die Anzeigepflicht besteht ab einem Tier. Die Tierhalter teilen dem Veterinäramt die Anzahl der im Jahr durchschnittlich gehaltenen Tiere. Änderungen zum Bestand sind ebenfalls unverzüglich zu melden.

Denn um im Falle von Tierkrankheiten oder -seuchen schnell und effektiv handeln zu können, sind die Angaben über Tierzahlen im Landkreis sehr wichtig und immer auf dem aktuellen Stand zu halten.

Die Tierhalter müssen den Tierbestand ebenfalls bei der Thüringer Tierseuchenkasse in Jena anzeigen.

Meldeformulare können Halter über das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Nordhausen und über das Landwirtschaftsamt in Bad Frankenhausen beziehen.

Werden im Landkreis Tierbestände festgestellt, die nicht angezeigt sind, so muss der Halter mit der Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens rechnen. 

Für alle Halter von Pferden und Eseln, die so genannten Equiden, gelten besondere Regeln.

Für Equiden, die nach dem 1. Juli 2009 geboren wurden, gilt eine Kennzeichnungspflicht mittels Mikrochip in Verbindung mit einem dazugehörigen Pass. Equiden, die vor dem 1. Juli 2009 geboren wurden und für die noch kein Pass ausgestellt wurde, gilt ebenfalls die Kennzeichnungspflicht mittels Mikrochip und Pass.
Equiden, die bereits ein Pass haben, brauchen nicht nachgechipt zu werden.

Generell ist ein Equidenpass für jedes Pferd und jeden Esel verpflichtend. Diese Regelung gilt seit 2001. Wer der Kennzeichnung von Equiden nicht nachkommt, muss mit einem Ordnungswidrigkeitenverfahren rechnen.

Der Pferdezuchtverband Sachsen-Thüringen und alle anderen Zuchtverbände stellen die Pässe aus und stellen die Mikrochips bereit. Bei Fragen können sich die Pferdehalter an die jeweiligen Verbände wenden.

Autor: agl

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