Geschenke umtauschen im Internet?
Montag, 30. Dezember 2002, 10:27 Uhr
Nordhausen (nnz). Das Geschenk für die Liebsten war ein Flop? Kein Problem, denn wer seine Geschenke online eingekauft hat, kann sie problemlos und ohne Angabe von Gründen innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung umtauschen. Mehr dazu natürlich in Ihrer nnz.
Der Verein Online-Verbraucherschutz e.V. weist zudem darauf hin, dass Online-Händler gesetzlich verpflichtet sind, den bezahlten Betrag zurückzuerstatten. Wer noch kurz vor Weihnachten eine Blitzbestellung abgegeben hat, die zum Beispiel rechtzeitig am 24. Dezember geliefert wurde, hat bis zum Dienstag, 7. Januar, Zeit, seinen Einkauf wieder zurückzugeben. Dies gilt übrigens auch für Waren, die geöffnet oder anprobiert wurden, wie etwa Kleidungsstücke. Was ist zu beachten:
Rechtzeitiger Widerruf: spätestens 14 Tage nach Lieferung der Ware den Widerruf erklären. Dies ist auch per eMail möglich. Wer ganz sicher gehen möchte, informiert den Online-Händler per Einschreiben mit Rückschein darüber, dass er vom Kauf zurücktritt und das Geschenk zurückschickt.
Ausnahmen: das Widerrufsrecht gilt nicht bei allen Produkten. Davon ausgenommen sind zum Beispiel Ton- und Datenträger, deren Siegel verletzt wurde, speziell angefertigte Geschenke und verderbliche Waren. Auch beim Verkauf von privat zu privat gilt das Widerrufsrecht nicht.
Rücksendekosten: Grundsätzlich trägt der Online-Händler die Rücktransportkosten. Er kann dies jedoch auf den Kunden abwälzen, zum Beispiel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Ausnahme: Wenn das Geschenk mehr als 40 Euro (ohne Liefergebühren) gekostet hat, muß der Online-Händler die Rücktransportkosten auf jeden Fall übernehmen. Weitere Tipps zum richtigen Umgang mit dem Internet gibt es in diesem Portal der Verbaucherschützer. Online-Verbraucherschutz e.V. ist ein eingetragener Verein, der Verbraucherinteressen im Internet gezielt bündelt und Informationen für den richtigen Umgang mit dem Medium Internet bietet.
Autor: nnzDer Verein Online-Verbraucherschutz e.V. weist zudem darauf hin, dass Online-Händler gesetzlich verpflichtet sind, den bezahlten Betrag zurückzuerstatten. Wer noch kurz vor Weihnachten eine Blitzbestellung abgegeben hat, die zum Beispiel rechtzeitig am 24. Dezember geliefert wurde, hat bis zum Dienstag, 7. Januar, Zeit, seinen Einkauf wieder zurückzugeben. Dies gilt übrigens auch für Waren, die geöffnet oder anprobiert wurden, wie etwa Kleidungsstücke. Was ist zu beachten:
Rechtzeitiger Widerruf: spätestens 14 Tage nach Lieferung der Ware den Widerruf erklären. Dies ist auch per eMail möglich. Wer ganz sicher gehen möchte, informiert den Online-Händler per Einschreiben mit Rückschein darüber, dass er vom Kauf zurücktritt und das Geschenk zurückschickt.
Ausnahmen: das Widerrufsrecht gilt nicht bei allen Produkten. Davon ausgenommen sind zum Beispiel Ton- und Datenträger, deren Siegel verletzt wurde, speziell angefertigte Geschenke und verderbliche Waren. Auch beim Verkauf von privat zu privat gilt das Widerrufsrecht nicht.
Rücksendekosten: Grundsätzlich trägt der Online-Händler die Rücktransportkosten. Er kann dies jedoch auf den Kunden abwälzen, zum Beispiel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Ausnahme: Wenn das Geschenk mehr als 40 Euro (ohne Liefergebühren) gekostet hat, muß der Online-Händler die Rücktransportkosten auf jeden Fall übernehmen. Weitere Tipps zum richtigen Umgang mit dem Internet gibt es in diesem Portal der Verbaucherschützer. Online-Verbraucherschutz e.V. ist ein eingetragener Verein, der Verbraucherinteressen im Internet gezielt bündelt und Informationen für den richtigen Umgang mit dem Medium Internet bietet.
