Weiterbildung für Berater
Mittwoch, 24. März 2010, 12:56 Uhr
Nein, hier geht es nicht um Finanzberater, die nur ihr Bestes wollen - ihr Geld. Hier geht es um Angeboten ganz anderer Art. Die nnz mit ersten Informationen...
Grünwald eröffnet (Foto: J. Piper)
Eine Weiterbildung für Beratungslehrer hat die 2. Beigeordnete Loni Grünwald (LINKE) heute im Landratsamt eröffnet. Gut 30 Lehrer von Grund- und weiterführenden Schulen aus dem gesamten Landkreis informieren sich heute ganztägig über den neuen Paragrafen 55a im Thüringer Schulgesetz, der den Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung für Schulen konkretisiert.
Am heutigen ersten Fortbildungstag beschäftigen sich die Beratungslehrer der Schulen mit den gesetzlichen Grundlagen und der Frage, wie sich Kindeswohlgefährdung erkennen lässt und welche Handlungsempfehlungen es gibt. Die Weiterbildung bietet das Landesjugendamt des Landesministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit an, in Kooperation mit dem Landesbildungsministerium, dem Schulamt Worbis, den Fachbereichen Jugend und Soziales und Gesundheitswesen des Landratsamtes und der Koordinierungsstelle für Frühe Hilfen des Kreisjugendrings.
Nach Abschluss der geplanten vier Weiterbildungstage sind die Beratungslehrer andere erfahrene Fachkräfte, wie es der Gesetzgeber formuliert hat, und werden das Kollegium an ihren Schulen bei der Gefährdungseinschätzung von Kindern unterstützen.
Mit der Novellierung des Schulgesetzes hat der Freistaat Ende 2008 den Kinderschutz und die Zusammenarbeit zwischen Schulen und Jugendhilfe in besonderer Weise berücksichtigt. Der Paragraf 55a beschreibt die Fürsorgepflicht von Lehrern näher und legt fest, dass Schulen auf Anzeichen von Kindeswohlgefährdung entsprechend reagieren müssen und dafür mit fachkundigen Stellen wie dem bereits eigens geschulten Schulpsychologischen Dienst oder den Jugendämtern zusammenarbeiten.
Autor: nnz
Grünwald eröffnet (Foto: J. Piper)
Eine Weiterbildung für Beratungslehrer hat die 2. Beigeordnete Loni Grünwald (LINKE) heute im Landratsamt eröffnet. Gut 30 Lehrer von Grund- und weiterführenden Schulen aus dem gesamten Landkreis informieren sich heute ganztägig über den neuen Paragrafen 55a im Thüringer Schulgesetz, der den Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung für Schulen konkretisiert.Am heutigen ersten Fortbildungstag beschäftigen sich die Beratungslehrer der Schulen mit den gesetzlichen Grundlagen und der Frage, wie sich Kindeswohlgefährdung erkennen lässt und welche Handlungsempfehlungen es gibt. Die Weiterbildung bietet das Landesjugendamt des Landesministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit an, in Kooperation mit dem Landesbildungsministerium, dem Schulamt Worbis, den Fachbereichen Jugend und Soziales und Gesundheitswesen des Landratsamtes und der Koordinierungsstelle für Frühe Hilfen des Kreisjugendrings.
Nach Abschluss der geplanten vier Weiterbildungstage sind die Beratungslehrer andere erfahrene Fachkräfte, wie es der Gesetzgeber formuliert hat, und werden das Kollegium an ihren Schulen bei der Gefährdungseinschätzung von Kindern unterstützen.
Mit der Novellierung des Schulgesetzes hat der Freistaat Ende 2008 den Kinderschutz und die Zusammenarbeit zwischen Schulen und Jugendhilfe in besonderer Weise berücksichtigt. Der Paragraf 55a beschreibt die Fürsorgepflicht von Lehrern näher und legt fest, dass Schulen auf Anzeichen von Kindeswohlgefährdung entsprechend reagieren müssen und dafür mit fachkundigen Stellen wie dem bereits eigens geschulten Schulpsychologischen Dienst oder den Jugendämtern zusammenarbeiten.

