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Mehr Schuldner im Landkreis

Dienstag, 23. März 2010, 11:22 Uhr
Aus dem Tätigkeitsbericht der AWO Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatungsstelle für 2009 berichtet im folgenden Beitrag Monika Röthling, die Leiterin der AWO Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung

Die Ver- und Überschuldungssituation im Landkreis Nordhausen wies auch 2009 eine steigende Tendenz auf. Obwohl die Arbeitslosigkeit nicht so stark anstieg, wie durch die Wirtschaftkrise befürchtet wurde, konnte kein Rückgang in der Nachfrage in der Beratungsstelle der Arbeiterwohlfahrt verzeichnet werden.

Im Vorjahr meldeten sich 275 neue Überschuldungsfälle zur Beratung bei der AWO an. Mit den noch nicht abgeschlossen Fällen wurden insgesamt 477 Haushalte langfristig beraten. Das bedeutete eine Steigerung zum Vorjahr auf 109 %. Auch 2009 war die Nachfrage der betroffenen Klientel wesentlich größer als die Beratungskapazität der 3 Schuldnerberater. Um kurzfristig für die Betroffenen Hilfe zu leisten, erweiterte die Beratungsstelle die Telefonberatung an 2 Tagen in der Woche.

102 Personen nahmen das Angebot der allgemeinen Schuldnerberatung in Anspruch. Für 375 Überschuldete war die Vorbereitung und Beantragung des Verbraucherinsolvenzverfahrens der einzige Weg aus der Schuldenfalle.
Dazu führten die Beratungsfachkräfte 2.390 Beratungsgespräche. Das bedeutete eine Steigerung um 26 % im Vergleich zu 2008.

Hauptursachen der Überschuldung waren, wie auch in den Vorjahren, Arbeitslosigkeit mit 52 % und das Konsumverhalten mit 38 %. Aber auch Scheidung bzw. Trennung vom Partner führten bei 23 % der Rat Suchenden zur Zahlungsunfähigkeit. 57 gescheiterte Existenzgründer suchten Hilfe in der AWO Schuldnerberatungsstelle.

Der größte Anteil der beratenen Personen waren 40 bis 50 Jahre, gefolgt von der Altersgruppe 20 bis 30 Jahre.

Die territoriale Aufschlüsselung der Fälle ergab 236 Fälle aus Nordhausen, 46 aus Bleicherode, 22 aus Sollstedt, 18 aus Niedersachswerfen. Aber auch aus allen anderen Kommunen kamen die betroffenen Bürger mit ihren Fragen zu Entschuldungswegen, zur Zwangsvollstreckung wie Kontenpfändung, Lohnpfändung, Pfändung durch den Gerichtsvollzieher und oft auch mit Problemen in den Familien, die zwangsläufig mit einer Überschuldung verbunden sind.

Die überwiegende Anzahl unserer Klienten (77,8 %) verfügte über eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ein abgeschlossenes Studium (4,6 %).

50,7 % aller Rat Suchenden waren Arbeitslosengeld II- Empfänger.
23,5 % hatten ein Arbeitsverhältnis und kämpften trotzdem mit der Zahlungsunfähigkeit. 10,5 % des Klientel waren Alters- oder Erwerbsunfähigkeitsrentner.

Die durchschnittliche Schuldenhöhe pro Haushalt stieg von 40.795 € im Jahr 2008 auf 49.328 € im Jahr 2009 erheblich an.

Auffällig war auch das Ansteigen der Gläubigeranzahl pro Fall. Während in den Vorjahren durchschnittlich 13 Forderungen pro Haushalt zu verzeichnen waren, stieg die Gläubigeranzahl im Durchschnitt auf 16 pro Haushalt.
Für 83 Haushalte war der Arbeitsaufwand gravierend hoch, da hier 21 bis 50 Gläubiger festgestellt wurden. 16 Schuldnern hatten sogar 50 Gläubiger und mehr. Diese Betroffenen hatten völlig den Überblick verloren und konnten meist nur unvollständige und unsortierte Unterlagen vorlegen.
Besonders fiel ein sprunghaftes Ansteigen von Schulden bei Internetanbietern auf. Aber auch Handy – und Telekommunikationsschulden wurden häufiger registriert.
Im Vergleich zu den Vorjahren stellten die Berater mehrfach erhebliche psychischen Probleme bzw. Suchterkrankungen bei den Betroffenen fest.

Bei den registrierten Zwangsvollstreckungsmaßnahmen war ein extremer Anstieg von Kontenpfändungen zu verzeichnen. Die Pfändung des Girokontos brachte für die Schuldner häufig große Probleme mit sich. Die Banken bzw. die Sparkasse führten solche Girokonten zwar weiter, aber Lastschriften und Daueraufträge waren nicht mehr möglich. Allein für Miete, Energie und Versicherungen kamen monatlich schnell 20,- € und mehr an zusätzlichen Gebühren für Einzelüberweisungen zustande.
Positives Ergebnis des langjährigen Kampfes der Schuldnerberatungen aller Verbände ist das ab 01.07.2010 geltende Gesetz zur Reform des Kontenpfändungsschutzes. Dann kann ein Girokonto als Pfändungsschutzkonto geführt werden, auf dem ein monatlicher Grundbetrag grundsätzlich pfändungsfrei ist.
Besonders wegen dieses neuen Gesetzes ist mit einem erheblichen Anstieg des Beratungsbedarfes zu rechnen.

Kontakt:
03631/623935+623916+623942
036338/30024

Monika Röthling
Leiterin AWO Schuldner- und
Verbraucherinsolvenzberatung
Autor: nnz

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