Schwarze Statistik
Donnerstag, 11. März 2010, 17:10 Uhr
Eine besondere Personengruppe fand kürzlich – selbstverständlich anonym – Eingang in eine statistische Erhebung. Bei den Verkehrsbetrieben liegt die Schwarzfahrer-Statistik für das vergangene Jahr vor und die nnz konnte hineinblicken...
Eine Statistik, auf die das Unternehmen gut und gerne verzichten würde. Kostet die Bearbeitung der Vorgänge um das erhöhte Beförderungsentgelt dem Unternehmen doch Zeit und Geld.
Die Kontrollen führt eine Fremdfirma durch; auch, um eigenes Personal vor eventuellen Anfeindungen zu schützen. Kontrolliert wird an einer bestimmten Anzahl Wochen im Jahr. Je Woche erhalten durchschnittlich 85 Personen eine Mitteilung mit einer Zahlungsaufforderung über das erhöhte Beförderungsentgelt.
Das sind 40 Euro, die im Portmonee fehlen könnten. Je nach Jahreszeit und Wochentag pendelt die Zahl der Ertappten zwischen 3,5 und 5,5 Prozent der kontrollierten Fahrgäste.
Die Hälfte aller so genannten Schwarzfahrer löst erst gar keinen Fahrschein, bei einem Viertel war der Fahrschein verfallen oder nicht entwertet worden. Die Gründe dafür sind fraglich. So häufig wie die Ausrede von defekten Fahrscheinautomaten oder Entwertern vorgetragen wird, können diese nun wirklich nicht kaputt gehen, schmunzelt Fritz Keilholz, Straßenbahn-Betriebsleiter.
15 Prozent hatten ihren Fahrschein regelmäßig vergessen. Nur 10 Prozent der ermittelten Fahrgäste hatten einen Fahrschein für die falsche Tarifzone gelöst oder trugen andere nachvollziehbare Gründe vor.
Wer nicht zahlt, für den wird es unangenehm und noch teurer, da jede Mahnung zusätzliches Geld kostet. Wird der Betrag nicht beglichen oder haben sich Wiederholungstäter Beförderungsleistungen erschlichen, stellt das Unternehmen Strafantrag. Parallel dazu wird die Vollstreckung eingeleitet.
Die Forderung auf das erhöhte Beförderungsentgelt erlischt mit dem Strafantrag nicht automatisch, wie manche Schuldner meinen. Die Strafe muss bezahlt werden, die offen stehenden Forderungen bleiben unabhängig von dem erlassenen Gerichtsurteil bestehen. Strafrechtliche Konsequenzen können erzieherische Maßnahmen, wie die Ableistung von Sozialstunden oder eine Geldstrafe, sein. Im Wiederholungsfall droht eine Haftstrafe.
Sicher sind Schwarzfahrer keine Betrüger im großen Stil, und mancher vergisst eben wirklich einfach so, den Fahrschein zu lösen oder zu entwerten. Der Tag war hektisch, private Sorgen halten die Gedanken in Trapp oder der Terminkalender hat fast keine freie Zeile mehr.
Beim Mitarbeiter Steffen Leya geben sich die Schuldner nach einer Kontrollwoche die Klinke in die Hand. Wer finanziell etwas klamm ist, kann den Betrag auch abstottern. Das Unternehmen kommt den Schwarzfahrern dann durchaus entgegen.
Nicht umgehen mag Steffen Leya mit Zeitgenossen, die mit ihrer Zahlungsaufforderung in der Hand, lautstark, beleidigend oder unsachlich auftreten und Ursache und Wirkung verwechseln. Das verbittet er sich dann doch, nett, aber bestimmt.
Autor: nnzEine Statistik, auf die das Unternehmen gut und gerne verzichten würde. Kostet die Bearbeitung der Vorgänge um das erhöhte Beförderungsentgelt dem Unternehmen doch Zeit und Geld.
Die Kontrollen führt eine Fremdfirma durch; auch, um eigenes Personal vor eventuellen Anfeindungen zu schützen. Kontrolliert wird an einer bestimmten Anzahl Wochen im Jahr. Je Woche erhalten durchschnittlich 85 Personen eine Mitteilung mit einer Zahlungsaufforderung über das erhöhte Beförderungsentgelt.
Das sind 40 Euro, die im Portmonee fehlen könnten. Je nach Jahreszeit und Wochentag pendelt die Zahl der Ertappten zwischen 3,5 und 5,5 Prozent der kontrollierten Fahrgäste.
Die Hälfte aller so genannten Schwarzfahrer löst erst gar keinen Fahrschein, bei einem Viertel war der Fahrschein verfallen oder nicht entwertet worden. Die Gründe dafür sind fraglich. So häufig wie die Ausrede von defekten Fahrscheinautomaten oder Entwertern vorgetragen wird, können diese nun wirklich nicht kaputt gehen, schmunzelt Fritz Keilholz, Straßenbahn-Betriebsleiter.
15 Prozent hatten ihren Fahrschein regelmäßig vergessen. Nur 10 Prozent der ermittelten Fahrgäste hatten einen Fahrschein für die falsche Tarifzone gelöst oder trugen andere nachvollziehbare Gründe vor.
Wer nicht zahlt, für den wird es unangenehm und noch teurer, da jede Mahnung zusätzliches Geld kostet. Wird der Betrag nicht beglichen oder haben sich Wiederholungstäter Beförderungsleistungen erschlichen, stellt das Unternehmen Strafantrag. Parallel dazu wird die Vollstreckung eingeleitet.
Die Forderung auf das erhöhte Beförderungsentgelt erlischt mit dem Strafantrag nicht automatisch, wie manche Schuldner meinen. Die Strafe muss bezahlt werden, die offen stehenden Forderungen bleiben unabhängig von dem erlassenen Gerichtsurteil bestehen. Strafrechtliche Konsequenzen können erzieherische Maßnahmen, wie die Ableistung von Sozialstunden oder eine Geldstrafe, sein. Im Wiederholungsfall droht eine Haftstrafe.
Sicher sind Schwarzfahrer keine Betrüger im großen Stil, und mancher vergisst eben wirklich einfach so, den Fahrschein zu lösen oder zu entwerten. Der Tag war hektisch, private Sorgen halten die Gedanken in Trapp oder der Terminkalender hat fast keine freie Zeile mehr.
Beim Mitarbeiter Steffen Leya geben sich die Schuldner nach einer Kontrollwoche die Klinke in die Hand. Wer finanziell etwas klamm ist, kann den Betrag auch abstottern. Das Unternehmen kommt den Schwarzfahrern dann durchaus entgegen.
Nicht umgehen mag Steffen Leya mit Zeitgenossen, die mit ihrer Zahlungsaufforderung in der Hand, lautstark, beleidigend oder unsachlich auftreten und Ursache und Wirkung verwechseln. Das verbittet er sich dann doch, nett, aber bestimmt.
