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Reagiert: Angemessen

Mittwoch, 10. März 2010, 10:48 Uhr
Die nnz hatte heute ein Statement und ein Foto eines Lesers zu einem Gartenhäuschen auf dem Gelände der Agentur für Arbeit veröffentlicht. Der Bitte der nnz-Redaktion um eine Stellungnahme kam die Agentur jetzt nach...


Seit Inkrafttreten des Bundesnichtraucherschutzgesetzes am 01.07.2007 ist das Rauchen in allen Einrichtungen des Bundes - zu denen die Bundesagentur für Arbeit mit ihren Dienststellen gehört -ausdrücklich verboten. Der Schutz der nichtrauchenden Beschäftigten sowie des Publikumsverkehrs obliegt der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, deshalb wurde ein separater Raucherbereiches eingerichtet.

Da Aufenthaltsräume, Besprechungs- und Arbeitsräume nicht als Raucherbereich ausgewiesen werden dürfen, wurde eine Rauchermöglichkeit im Außenbereich geschaffen, die angemessen und wirtschaftlich vertretbar war. Raucherpausen gehören bei der Agentur für Arbeit nicht zur Arbeitszeit und werden im Rahmen der Arbeitszeiterfassung durch die Mitarbeiter dokumentiert.
Andrea Kraft, Pressesprecherin der Agentur für Arbeit Nordhausen
Autor: nnz

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