nnz-forum: Schnüffelei und Machiavelli
Freitag, 05. März 2010, 07:01 Uhr
Das oberste deutsche Gericht hat sein Urteil zur Vorratsdatenspeicherung verkündet. Dazu die Anmerkungen eines Lesers im Forum der nnz...
Ich freue mich natürlich wie alle, die den Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung bei der Verfassungsklage gegen die Vorratsdatenspeicherung unterstützten, über die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 2. März. Zum Nachlesen hier der Beschluss des BVerG. Die Richter führen unmissverständlich aus, dass der Gesetzgeber beim Datenschutz geschlampt hat. Weiterhin muss die Verwendung gespeicherter Daten durch die Sicherheitsbehörden in Zukunft stärker begrenzt werden.
Der derzeit schon gesammelte Vorrat von Handy-, Telefon- und Internetspuren muss ab sofort gelöscht werden. Vorratsspeicherung soll zwar auch zukünftig denkbar sein, aber nur in sehr engen Grenzen und nicht generell und ohne Begründung, wie bisher geschehen. Denn hierbei sei, so die Richter, das Risiko der Erstellung von konkreten Persönlichkeitsprofilen mit Vorlieben, Neigungen und Schwächen eines jeden von uns viel zu groß. Oder würden Sie etwa jedem auf die Nase binden wollen, welche Internetseiten Sie besuchen?
Namentlich das noch durch die schwarz-rote Regierung durchgepeitschte Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen vom 9. November 2007 (dazu gab es in der nnz auch einen Beitrag im Forum) ist, so die Richter, in wesentlichen Punkten zu revidieren. Durch dieses Gesetz aus dem Hause des damaligen Innenministers Schäuble wurden die Paragraphen 113a und 113b in das schon länger existierende Telekommunikationsgesetz eingeführt.
Diese regelten, wie wesentliche Zugangsdaten der Nutzer von Telefonen, Internet etc. zu speichern und den Behörden zugänglich zu machen sind. Wer sich mal richtig gruseln möchte, der sollte den Gesetzestext lesen und darüber nachdenken, welche Konsequenzen das für ihn persönlich haben könnte. Hier die Links: 1 und 2.
Nun, in dieser Form haben die Karlsruher Richter dem Treiben des Staates ein rigoroses Ende bereitet. Das Urteil ist klar und eindeutig: Die §§ 113a und 113b des Telekommunikationsgesetzes … verstoßen gegen Artikel 10 Absatz 1 des Grundgesetzes und sind nichtig.
Soweit, so gut. Man könnte zufrieden sein und sich im behaglichen Gefühl zurücklehnen, dass da schon jemand von Staatswegen sehr genau darüber wacht, dass uns die anderen staatlichen Überwacher nicht allzu sehr überwachen. Eigentlich ein klassisches Paradox. Das BVerG hat die Politik jedenfalls wieder einmal in die Schranken gewiesen, woraus in Deutschland allmählich eine ständige Übung erwächst. Das zeigt uns, wie verdammt gefährdet die Demokratie schon ist. Das BVerG wird nämlich immer häufiger zur Quasi-Legislative, da die eigentliche Volksvertretung mit ihrer Gesetzgebung die Verfassungsnormen bricht.
Indirekt, durch seine bloße Existenz, drückt das aktuelle Urteil aus, dass wir Bürger uns als Souverän eigentlich schon haben entmachten lassen und die Parteiendemokratie bereits in weiten Zügen zur Farce geraten ist. Aus Karlsruhe ertönte ein Warnsignal, und ich befürchte, es wird wieder einmal nicht gehört werden.
Gleich nach Urteilsverkündigung war im Deutschlandfunk bereits das Fuchteln von exponierten Vertretern der Staatsorgane mit der Warnkeule zu vernehmen. So hält der Vorsitzende des Bundes Deutscher Kriminalbeamter (BDK), Klaus Jansen, die erfolgreiche Ermittlungsarbeit von Kriminalbeamten ohne die Vorratsdatenspeicherung für massiv gefährdet. Wörtlich: Die Bürger werde es ausbaden. Deutsche Kriminalbeamte stünden ohne die vorsorgliche Allroundspionage gegen uns faktisch hilflos vor den Gefahren von Terrorismus und organisierter Kriminalität.
Einmal abgesehen davon, was hier der oberste Gewerkschaftschef der Kripo den eigenen Leuten zutraut oder genauer, was er ihnen nicht zutraut, war das nicht nur Stimmungsmache. Das Interview offenbarte deutlich, wie weit sich Teile der staatlichen Exekutive schon jetzt vom Boden der Verfassung abzuheben drohen. Und das betrifft den Bereich Innere Sicherheit genau so wie die Ausführung der Sozialgesetzgebung des SGB II. Für ALG II – Empfänger hat man die verfassungsmäßige Unverletzlichkeit der Wohnung und andere Grundrechte faktisch schon beschnitten.
Im Spiegel – Geschichte, 5/2009, ist ein kleiner, sehr bemerkenswerten Artikel über Niccolo Machiavelli, den Florentiner Renaissance-Zyniker der Macht, abgedruckt. Jener Machiavelli, der die Fürsten aufklären wollte und sie dazu aufforderte, alles - Moral, Menschlichkeit, Religion und Ehre in den Dienst ihrer Macht zu stellen und notfalls zu opfern. Seine Lehren sind hochaktuell in einer Welt, die seit 1989 immer offener und brutaler mehr als 250 Jahre Aufklärung, Demokratie und Freiheit als hinderlichen Ballast abtut.
Sie werden zunehmend geopfert, wenn es um Fortschritt, Weltwirtschaft, Arbeitsplätze, Klimarettung, innere Sicherheit und Kampf gegen den Terrorismus, ja selbst um den Erhalt von Standards der sozialen Marktwirtschaft gegen Umverteilung von unten nach oben und gegen jene, die von Außen kommend ein Stück vom Kuchen abhaben wollen, geht. Alles scheint richtig, gut und erlaubt, wenn es gegebenen Interessen nützt. Und alle verhalten sich entsprechend: Politiker und Wirtschaftsvertreter, Militärs und Juristen, Gewerkschafter und Sozialverbände, Wissenschaftler und Kirchenleute.
Das klingt nach wahllosem Rundumschlag? Ich weiß nicht, vielleicht eher nach wirklicher Krise. Woran erkennt man das Ende einer Epoche?, fragt der Spiegel weitsichtig. Daran, dass man wieder an ihrem Ausgangspunkt angekommen ist. Wir sind seit geraumer Zeit wieder bei Machiavelli, daran ändert auch das aktuelle Urteil des Verfassungsgerichtes nichts. Hegel bemerkte irgendwo, dass alle großen weltgeschichtlichen Tatsachen und Personen sich sozusagen zweimal ereignen. Er hat vergessen hinzuzufügen: das eine Mal als Tragödie, das andere Mal als Farce. (Karl Marx, Der achtzehnte Brumaire des Louis Bonaparte, 1. Kapitel)
Klaus-Uwe Koch, ein Liberaler aus Nordhausen
Ich freue mich natürlich wie alle, die den Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung bei der Verfassungsklage gegen die Vorratsdatenspeicherung unterstützten, über die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 2. März. Zum Nachlesen hier der Beschluss des BVerG. Die Richter führen unmissverständlich aus, dass der Gesetzgeber beim Datenschutz geschlampt hat. Weiterhin muss die Verwendung gespeicherter Daten durch die Sicherheitsbehörden in Zukunft stärker begrenzt werden.
Der derzeit schon gesammelte Vorrat von Handy-, Telefon- und Internetspuren muss ab sofort gelöscht werden. Vorratsspeicherung soll zwar auch zukünftig denkbar sein, aber nur in sehr engen Grenzen und nicht generell und ohne Begründung, wie bisher geschehen. Denn hierbei sei, so die Richter, das Risiko der Erstellung von konkreten Persönlichkeitsprofilen mit Vorlieben, Neigungen und Schwächen eines jeden von uns viel zu groß. Oder würden Sie etwa jedem auf die Nase binden wollen, welche Internetseiten Sie besuchen?
Namentlich das noch durch die schwarz-rote Regierung durchgepeitschte Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen vom 9. November 2007 (dazu gab es in der nnz auch einen Beitrag im Forum) ist, so die Richter, in wesentlichen Punkten zu revidieren. Durch dieses Gesetz aus dem Hause des damaligen Innenministers Schäuble wurden die Paragraphen 113a und 113b in das schon länger existierende Telekommunikationsgesetz eingeführt.
Diese regelten, wie wesentliche Zugangsdaten der Nutzer von Telefonen, Internet etc. zu speichern und den Behörden zugänglich zu machen sind. Wer sich mal richtig gruseln möchte, der sollte den Gesetzestext lesen und darüber nachdenken, welche Konsequenzen das für ihn persönlich haben könnte. Hier die Links: 1 und 2.
Nun, in dieser Form haben die Karlsruher Richter dem Treiben des Staates ein rigoroses Ende bereitet. Das Urteil ist klar und eindeutig: Die §§ 113a und 113b des Telekommunikationsgesetzes … verstoßen gegen Artikel 10 Absatz 1 des Grundgesetzes und sind nichtig.
Soweit, so gut. Man könnte zufrieden sein und sich im behaglichen Gefühl zurücklehnen, dass da schon jemand von Staatswegen sehr genau darüber wacht, dass uns die anderen staatlichen Überwacher nicht allzu sehr überwachen. Eigentlich ein klassisches Paradox. Das BVerG hat die Politik jedenfalls wieder einmal in die Schranken gewiesen, woraus in Deutschland allmählich eine ständige Übung erwächst. Das zeigt uns, wie verdammt gefährdet die Demokratie schon ist. Das BVerG wird nämlich immer häufiger zur Quasi-Legislative, da die eigentliche Volksvertretung mit ihrer Gesetzgebung die Verfassungsnormen bricht.
Indirekt, durch seine bloße Existenz, drückt das aktuelle Urteil aus, dass wir Bürger uns als Souverän eigentlich schon haben entmachten lassen und die Parteiendemokratie bereits in weiten Zügen zur Farce geraten ist. Aus Karlsruhe ertönte ein Warnsignal, und ich befürchte, es wird wieder einmal nicht gehört werden.
Gleich nach Urteilsverkündigung war im Deutschlandfunk bereits das Fuchteln von exponierten Vertretern der Staatsorgane mit der Warnkeule zu vernehmen. So hält der Vorsitzende des Bundes Deutscher Kriminalbeamter (BDK), Klaus Jansen, die erfolgreiche Ermittlungsarbeit von Kriminalbeamten ohne die Vorratsdatenspeicherung für massiv gefährdet. Wörtlich: Die Bürger werde es ausbaden. Deutsche Kriminalbeamte stünden ohne die vorsorgliche Allroundspionage gegen uns faktisch hilflos vor den Gefahren von Terrorismus und organisierter Kriminalität.
Einmal abgesehen davon, was hier der oberste Gewerkschaftschef der Kripo den eigenen Leuten zutraut oder genauer, was er ihnen nicht zutraut, war das nicht nur Stimmungsmache. Das Interview offenbarte deutlich, wie weit sich Teile der staatlichen Exekutive schon jetzt vom Boden der Verfassung abzuheben drohen. Und das betrifft den Bereich Innere Sicherheit genau so wie die Ausführung der Sozialgesetzgebung des SGB II. Für ALG II – Empfänger hat man die verfassungsmäßige Unverletzlichkeit der Wohnung und andere Grundrechte faktisch schon beschnitten.
Im Spiegel – Geschichte, 5/2009, ist ein kleiner, sehr bemerkenswerten Artikel über Niccolo Machiavelli, den Florentiner Renaissance-Zyniker der Macht, abgedruckt. Jener Machiavelli, der die Fürsten aufklären wollte und sie dazu aufforderte, alles - Moral, Menschlichkeit, Religion und Ehre in den Dienst ihrer Macht zu stellen und notfalls zu opfern. Seine Lehren sind hochaktuell in einer Welt, die seit 1989 immer offener und brutaler mehr als 250 Jahre Aufklärung, Demokratie und Freiheit als hinderlichen Ballast abtut.
Sie werden zunehmend geopfert, wenn es um Fortschritt, Weltwirtschaft, Arbeitsplätze, Klimarettung, innere Sicherheit und Kampf gegen den Terrorismus, ja selbst um den Erhalt von Standards der sozialen Marktwirtschaft gegen Umverteilung von unten nach oben und gegen jene, die von Außen kommend ein Stück vom Kuchen abhaben wollen, geht. Alles scheint richtig, gut und erlaubt, wenn es gegebenen Interessen nützt. Und alle verhalten sich entsprechend: Politiker und Wirtschaftsvertreter, Militärs und Juristen, Gewerkschafter und Sozialverbände, Wissenschaftler und Kirchenleute.
Das klingt nach wahllosem Rundumschlag? Ich weiß nicht, vielleicht eher nach wirklicher Krise. Woran erkennt man das Ende einer Epoche?, fragt der Spiegel weitsichtig. Daran, dass man wieder an ihrem Ausgangspunkt angekommen ist. Wir sind seit geraumer Zeit wieder bei Machiavelli, daran ändert auch das aktuelle Urteil des Verfassungsgerichtes nichts. Hegel bemerkte irgendwo, dass alle großen weltgeschichtlichen Tatsachen und Personen sich sozusagen zweimal ereignen. Er hat vergessen hinzuzufügen: das eine Mal als Tragödie, das andere Mal als Farce. (Karl Marx, Der achtzehnte Brumaire des Louis Bonaparte, 1. Kapitel)
Klaus-Uwe Koch, ein Liberaler aus Nordhausen
Anmerkung der Redaktion:
Die im Forum dargestellten Äußerungen und Meinungen sind nicht unbedingt mit denen der Redaktion identisch. Für den Inhalt ist der Verfasser verantwortlich. Die Redaktion behält sich das Recht auf Kürzungen vor.
Autor: nnzDie im Forum dargestellten Äußerungen und Meinungen sind nicht unbedingt mit denen der Redaktion identisch. Für den Inhalt ist der Verfasser verantwortlich. Die Redaktion behält sich das Recht auf Kürzungen vor.
