nnz-Doku: BI schreibt an Schuster
Sonntag, 15. Dezember 2002, 10:24 Uhr
Nordhausen (nnz). Die Bürgerinitiative "Rettung der Goldenen Aue" hat einen Brief an Thüringens Wirtschaftsminister Franz Schuster geschrieben. nnz veröffentlicht das umfangreiche Schreiben innerhalb seiner Doku-Reihe...
Sehr geehrter Herr Schuster,
aus Anlass der Pressemitteilung des Thüringer Wirtschaftsministeriums über die zu fördernden Gebiete für Großindustrieansiedlung möchten wir uns mit einigen Informationen zum Industriegebiet "Goldene Aue" an Sie wenden. Zunächst sei ausdrücklich betont, dass wir es begrüßen, dass die Landesregierung einen Industriestandort im Raum Nordhausen besonders fördern möchte, denn industrielle Ansiedlung und die Schaffung von Arbeitsplätzen sind in unserer Region besonders nötig.
Verwunderlich für uns ist allerdings, dass man dem Standort "Goldene Aue" den Zuschlag gegeben hat, einem Standort, der eine Vielzahl von Konflikten verschiedenster Art in sich birgt. Verwunderlich auch, da viele Gutachten, die zur Qualifikation eines Industriestandortes unabdingbar sind, noch gar nicht ausgewertet, bzw. abgeschlossen sind. Hier wäre die Untersuchung zur Altlastenverdachtsfläche genauso anzuführen, wie u.a. die Untersuchung zum Boden bzw. Grundwasser. Wir müssen daher eine so frühzeitige, einseitige Festlegung ausschließlich auf diesen Standort kritisieren.
Wir kritisieren ebenfalls, dass die Entscheidung ausschließlich auf die Flächenbereitstellung reflektiert, nicht aber auf nachhaltige Konzepte für die wirtschaftliche Entwicklung der Region, wie sie von uns schon seit Jahren gefordert werden. Wir sind der Meinung dass ausschließlich die Bereitstellung einer Fläche nicht ausreicht, um eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung zu erzielen .Damit reihen wir uns in eine Vielzahl von Bewerbern ein, die ebenfalls konzeptlos Flächen erschlossen haben und nun händeringend auf die Ansiedlung von Industrie hoffen.
Wir erwarten, dass nach 12 Jahren wirtschaftlichem Auf-, aber auch Abbau in Thüringen die Verantwortlichen ihre Erfahrungen daraus sammeln und Lehren ziehen. Die Realität sieht allerdings in diesem Fall anders, aus denn offensichtlich werden immer wieder die gleichen Fehler begangen. Diskutiert wurden in der Vergangenheit im Raum Nordhausen auch andere Standorte, die aus fachlicher Sicht für eine Industrieansiedlung besser geeignet sind, als die "Goldene Aue".
Wir gehen davon aus, daß es den Entscheidungsträgern der Landesregierung nicht an mangelndem Sachverstand fehlt, vielmehr vermuten wir, daß der Planungsverband Fakten und
Informationen an die Entscheidungsträger weitergegeben hat, die die erdrückende Konflikt-Situation in der "Goldenen Aue" nicht realistisch widerspiegelt.
Der Standortvergleich, den das Planungsbüro im Auftrag des Planungsverbandes durchgeführt hat, ist unvollständig, in einigen Punkten nachweislich falsch und bedarf zumindest der Diskussion
und Richtigstellung, bzw. Ergänzung. Das für eine Industrieansiedlung vorzusehende Gebiet muß in allen Punkten passen, damit es ein
Erfolg wird. Schönfärberei oder Konfliktverharmlosung sind in diesem wichtigen Falle kontraproduktiv, denn potentielle Investoren werden diese Konflikte sofort erkennen. Deshalb unternehmen wir hier nochmals den Versuch, maßgebliche Entscheidungsträger über
alternative Standorte im Raum Nordhausen zu informieren , um eine Fehlplanung in der Nordthüringer-Region zu verhindern.
Eine zusammenfassende Übersicht gibt die Tabelle der Anlage 1 , in der für die drei favorisierten Standorte "Goldene Aue", "Werther" und "Uthleben" jeweils die Merkmale und die Wertungen des Planungsverbandes und der Bürgerinitiative vergleichend dargestellt wurden. Wir haben uns auf den Standortvergleich im Bebauungsplanentwurf gestützt, diesen aber ergänzt
und z.T. mit Kommentaren versehen, wenn unsere Wertung von der des Planungsverbandes abweicht. Als Anlagen sind ebenfalls je eine Karte der Gebiete bei Werther und Uthleben beigefügt, da sich die Gebiete, die wir vorschlagen offensichtlich nicht mit denen des Planungsverbandes decken.
Nachfolgend sollen alle Argumente noch einmal umfangreicher diskutiert und erläutert werden.
1. Fläche:
100 ha oder sogar mehr nötige Fläche bei allen drei Gebieten vorhanden (auf den ersten Blick!).n der "Goldenen Aue" ergeben sich bis zu 10 m Höhenunterschiede, die bei beiden anderen Flächen nicht vorhanden sind. Der Geländezuschnitt ist mit 1 : 10 im Plangebiet deutlich ungünstig, zumal noch die Teilung durch den 80m breiten Streifen des Krumbaches diese Situation verschlechtert (lt. Antrag des Planungsverbandes soll eine Überbauung bzw.eine "Verrohrung" des Biotops erfolgen) Die Problematiken bzgl. Hochwasserschutz, kontrollierte Einleitung von Regenwasser muss in einem gesonderten Gutachten dargestellt werden. Die Beachtlichkeiten lt. §18 BNatSchG. müssen beachtet und berücksichtigt werden. Auch hier eine deutlich bessere Ausgangssituation bei den alternativen Standorten! Die Fläche in der "Goldenen Aue" ist nicht erweiterbar. Auch hier zeigt sich die Unvollständigkeit der Alternativstandortuntersuchung des PV. Zwar wurde die Erweiterbarkeit in der Goldenen Aue bejaht, aber eine Benennung dieser Erweiterungsflächen ist der PV bis zum heutigen Tage Schuldig. Zumindest der Standort bei Werther ist gut erweiterbar; grenzt er doch an nicht ausgelastete Gerwerbegebiete !Flächenbilanz für das Plangebiet nach dem B-Plan-Entwurf:Im Planentwurf sind zahlreiche Flächen eingezeichnet, die für die Bebauung entfallen (80m breiter Streifen des Krumbaches, Altlastenverdachtsfläche, GE-Gebiet, Rand-streifenbegrünung, 600 m Schutzwall). Wenn man die Größe dieser Flächen addiert, bleibt für eine Industrieansiedlung nur noch eine Fläche von ca. 75 ha übrig, die auchnoch durch das Biotop des Krumbaches getrennt wird.Damit kann die Zielsetzung einer mind. 100ha großen, zusammenhängenden Gesamtfläche an diesem Standort nicht erreicht werden!
2. Verkehrstechnische Anbindung
Alle drei Gebiete liegen unmittelbar an einer Autobahnzufahrt! Alle drei Gebiete liegen unmittelbar an einer Bundesstraße! Alle drei Gebiete sind über die BAB über weitere Bundesstraßen unmittelbar erreichbar! Gleisanbindung: Das Gebiet Goldenen Aue kann aus 4 Gründen nicht an das Schienennetz angebunden werden:
1. Die Trasse würde durch die TWSZ II führen.
2. Die Trasse würde durch das Überschwemmungsgebiet führen.
3. Der geohydraulische Pfeiler der Autobahn ist statisch zu schwach, um zusätzlich ein Gleis aufzunehmen.
4. Der Kiesabbau in diesem Bereich reicht bereits bis auf 9m an den Damm der Autobahn ! Ein Mindestabstand von 12 m ist aber gefordert!Durch das Gebiet bei Werther verläuft bereits eine Bahnstrecke! Bei Uthleben wäre der Bahnanschluß ohne die o.g. Probleme machbar (s. Karte)! Ein Industriegebiet dieser Größe ohne einen Gleisanschluß zu realisieren,muss als deutlicher Standortnachteil bewertet werden!
Man kann nicht alle Konflikte, die sich schon frühzeitig abzeichneten, mit Ausnahmeregelungen und Sondergenehmigungen zu lösen versuchen - zumal es andere Gebiete gibt, in denen diese Sonderregelungen überhaupt nicht nötig sind !
3. Erschließung (Ver-und Entsorgung)
Die besten Erschließungsbedingungen hat Werther, denn 2 Hochdruckgasleitungen und zwei 110kV Hochspannungsleitungen verlaufen jeweils im Norden und Süden des Gebietes! Auch 3 Trinkwasserleitungen (NW 150) sind im Norden vorhanden! Auch Uthleben hat gute Bedingungen, denn auch hier liegen Gas- und Hochspannungsleitungen. Am schlechtesten schneidet auch hier die "Goldene Aue" ab, denn hier gibt es zwar 2 Gashochdruckleitungen, die allerdings kostenintensiv umverlegt werden müssen und eine 110 kV Hochspannungsleitung befindet sich erst in einer Entfernung von ca. 2,3 km bei Görsbach!
In diesem Zusammenhang stellt sich hier zwingend die Frage nach der Durchführung eines Raumordnungsverfahrens, wie es nach den einschlägigen Verordnungen für die Umverlegung von Gashochdruckleitungen und Hochspannungsleitungen sowie großem Flächenverbrauch und klimatologischen Veränderungen durch die geplante Maßnahme gefordert wird! (Dieser Fakt soll aber später noch erörtert werden!)
5. Wohnbebauung
Die Gemeinde Urbach liegt nur ca. 450 m in Hauptwindrichtung vom Gebiet "Goldene Aue" entfernt! Dieser Abstand ist zu gering. Auch der Abstand zu Windehausen und Bielen ist unter bestimmtem klimatologischen Verhältnissen zu gering! Innerhalb des Plangebietes "Goldene Aue" existiert Wohnbebauung! Die Grundstückseigner des Chausseehauses müssen gegen deren Willen umgesiedelt werden! Bei beiden anderen Gebieten existieren diese Konflikte nicht, da der Abstand zur Wohnbebauung größer gehalten werden kann.
6. Altlastenverdachtsfläche
In der "Goldenen Aue" existiert auf dem Plangebiet eine ca. 3ha große Altlastenverdacht- Fläche (ehemalige wilde Mülldeponie von Windehausen - Zeitzeugenaussage: "Hier hat jeder alles hingebracht, was er entsorgen wollte." - Es ist also völlig offen, was mit dieser Fläche ist und mit welchem Aufwand sie evtl. saniert werden muß!) Die Alternativen haben keine Altlastenverdachtsfläche!
7. Überschwemmungsgebiet
Nach einer gesetzlichen Neuregelung im vergangenen Jahr (1 bis 3 Jahre nach Planungsbeginn!) liegt das Plangebiet nun nicht mehr im ÜG. Basis für die Berechnungen war das s.g. "Hochwasser 100"-Modell. Spätestens nach der Flutkatastrophe in diesem Jahr werden aber deutschlandweit diese Berechnungen stark in Frage gestellt und man strebt neue Berechnungen an , die sich mindestens auf die dreifache Niederschlagsmenge stützen. Damit würden mind. 30 Prozent der Planfläche im pot. ÜG liegen. Geologen warnen vor der Bebauung solcher Auen. Überschwemmungen in diesem Gebiet in den letzten 50 Jahren sind durch Zeitzeugen belegt... Auch wenn das Plangebiet nicht mehr im ÜG liegt, dann bleibt es dennoch immer ein Hochwassergefährdetes Gebiet, das eine Schutzfunktion für die anliegenden Gemeinden ausübt. Das Gebiet bei Uthleben liegt nicht im ÜG, bei Werther sind es ca. 15 ha (siehe Karte) - die Restfläche wäre aber dann immer noch 90 bis 100 ha.
8. landwirtschaftliche Nutzung
Das Gebiet in der "Goldenen Aue" ist bei der Erarbeitung des RROP entgegen den Protesten der Kreisbauernverbandes nicht als Vorranggebiet für die Landwirtschaft dargestellt worden. Dafür gibt es unter Berücksichtigung der ausgezeichneten Böden (Bonität bis 98!) und Bodenschutzgesetzes keine vernünftigen Gründe. Wir unterstellen hier, daß diese Entscheidung willkürlich getroffen wurde, um das Gebiet für eine Industrieelle Ansiedlung zu überplanen. Die im RROP hier dargestellte "Weiße Fläche" ist aber auch nicht automatisch Vorranggebiet für die Industrie. Wer, wann und wo führt das Abwägungsverfahren auf der Grundlage welcher Pläne und Gutachten durch? Eine Auskunft auf diese Frage haben wir bislang nicht erhalten. Wir fordern eine erneute Abwägung mit den Interessen der konkurrierenden anderen Nutzungsarten, die dem Leitbild der "Goldenen Aue", wie es im RROP dargestellt worden ist,
Wesentlich besser entsprechen (Landwirtschaft, Tourismus, Entwicklung der Landeskultur). Die Ansiedlung von Großindustrie in diesem Gebiet widerspricht völlig dem Leidbild für die Entwicklung der "Goldenen Aue" im RROP. Die Gebiete bei Werther und Uthleben haben schlechtere Böden, sind aber dennoch Vorrang-oder Vorbehaltgebiete für die Landwirtschaft - das ist unverständlich. Der Verlust an sehr ertragreichen Böden wäre hier geringer.
9. Flächenentzug für die Landwirtschaft
Nicht nur die Vernichtung der besten Böden Deutschlands stellt einen Konflikt dar, sondern die Tatsache, daß im Bereich der "Goldnen Aue" riesige Flächen durch den Kiesabbau mit den entsprechenden industriellen Belastungen für die Region der Landwirtschaft für immer entzogen werden, stellt einen großen Konflikt dar. Dazu kommt noch der Flächenentzug durch die Autobahn - weitere 13 ha nochmals über 100 ha für dieIndustriefläche. Damit wird der Landwirtschaft, die eine Reihe von Arbeitsplätzen über Jahrzehnte erhalten hat, die Existenzgrundlage entzogen. Die Landwirtschaft derartig zu benachteiligen ist verantwortungslos und sträflich. In Anbetracht der weltpolitischen Krisen kann es durchaus möglich sein, daß wir uns in Deutschland mehr auf eigene Produkte stützen müssen. In den alternativen Bereichen ist dieser konzentrierte Flächenentzug nicht vorhanden und die bisherigen Belastungen sind wesentlich kleiner.
10. Grundwasser
Die "Goldene Aue" ist ein Gebiet mit relativ geringer Grundwasserneubildung. Der gewaltige Kiesabbau in der "Goldenen Aue" ist mit einem nicht überschaubaren oder abschätzbaren Eingriff in den Grundwasserhaushalt verbunden. Deutlich wird dies in den Rahmenbetriebsplänen für die Kieswerke, in denen auf diese ungewisse Entwicklung eindringlich hingewiesen wird und deshalb ein Grundwassermonitoring durchzuführen ist. Nach einem Betrachtungszeitraum von ca. 5 bis 7 Jahren soll ein weiterer Kiesabbau von der Entwicklung der Grundwassersituation abhängig gemacht werden! Die Versiegelung einer 100 ha großen Fläche zu 80% ( lt.Bplan ) stellt eine wesentliche Verschlechterung der Grundwassersituation und deren Entwicklung dar. Eine umfassende Begutachtung dieser Situation und deren Entwicklung, d.h. der Zusammenhang "Kiesabbau - Grundwasser - Industriegebiet" muß durchgeführt werden und zwar nicht erst, wenn die "Goldene Aue" ausgetrocknet ist und die Bäume absterben, so, wie das in Randbereichen von Tagebauen der Fall ist! Auch in dieser Hinsicht gibt es bei den alternativen Standorten geringere oder keine Probleme.
11. Landschafts- und Umweltschutz
Innerhalb des Plangebietes in der "Goldenen Aue" befindet sich ein "18er-Biotop". Der Abstand zu zwei weiteren FFH Gebieten ist deutlich geringer, als bei den alternativen Flächen. Das Gebiet kreuzen zwei Hauptvogelzuglinien zum Vogelschutzgebiet "Kelbraer Stausee". Das Gebiet ist Verbreitungsgebiet des Feldhamsters, was durch 2 Funde in diesem Jahr nachgewiesen wurde. Diese Tierart wird lt. BnatG. als sogenannter Indikator für besonders schützenswerte Gebiete bezeichnet. Ebenso ist beachtlich das das Gebiet lt.Verwaltungsgerichtsurteil (Mannheim 5S 605/81) Schutzgebiet der Grauammer ist. Der Eingriff in das erlebbare Landschaftsbild ist wesentlich größer, als bei den Alternativen. Auch hier gibt es wesentliche Nachteile des Plangebietes "Goldene Aue" gegenüber den Alternativen, die nicht im geringsten solch eine Problematik in sich bergen!
12. klimatische Auswirkungen
Allein durch seine Lage und Topographie ergeben sich lt. Klimagutachten in der "Goldenen Aue" ungünstige Konstellationen und Klimabeeinträchtigungen. Auswirkungen in diesem Umfang sind bei den Alternativen Standorten kaum anzunehmen, zumal das Klimagutachten in unzulässiger Weise keinen Zusammenhang hergestellt hat zu den Belastungen die sich für das Plangebiet aus dem Kiesabbau und dem unverhältnismäßig hohen Gipsabbau im "Alten Stolberg" ergeben.
Wir fordern erneut, daß diese Zusammenhänge hergestellt und in einem unabhängigen Gesamtklimagutachten dargestellt werden, denn die Summe der Einzelauswirkungen/-belastungen kann sonst schnell zum Kollaps der Region führen. Wenn der Planungsverband schon kein Verständnis für diese Situation aufbringt oder die Augen trotz aller Warnungen davor verschließt, dann sehen wir es als unsere Aufgabe an, die Bürger entsprechend zu informieren, zu sensibilisieren und zu Aktionen zu führen, damit eben dieser Zusammenbruch nicht passiert und wir die "Goldene Aue" für unsere Nachwelt erhalten!
13. Wohnen / Akzeptanz bei der Bevölkerung
Das Plangebiet hat eindeutig einen zu geringen Abstand zu Wohngebieten der Gemeinde Urbach. Auch wenn diese im Flächennutzungsplan als Dorfgebiete ausgewiesen sind, werden wir uns vehement gegen eine Annäherung der Immissionswerte an die gesetzlich zugelassenen oberen Grenzwerte für Dorfgebiete wehren. Der Planungsverband muß akzeptieren, daß nur 450m vom Plangebiet entfernt Menschen wohnen, daß das Wohnen hier Bestandsschutz hat und wir keine Einschränkung der Wohnqualität hinnehmen werden. Auch das ist öffentliches Interesse. Diesen Standpunkt werden wir auch jedem Investor unmißverständlich und mit allem Nachdruck zu verstehen geben. Eine ähnliche Situation existiert auch für die Gemeinden Windehausen und Bielen bei bestimmten Wetterlagen (s. Klimagutachten. Unmißverständlich deutlich wurde die ablehnende Haltung der anwohnenden Bevölkerung dem Industriegebiet gegenüber in:
1.Einer Unterschriftensammlung gegen das Industriegebiet mit ca. 4.000 Unterschriften, die der Staatkanzlei (Herrn Gnauk) offiziell übergeben wurden - erwartungsgemäß ohne jegliche Reaktion !
2.Einer offiziellen Bürgerbefragung in Windhausen, in der sich 84 Prozent der Bürger gegen das Industriegebiet aussprachen!
3. Gemeinderatsbeschlüssen der Gemeinderäte Urbachs und Windehausens, in denen die Auflösung des Planungsverbandes gefordert wurde(dieser Antrag wurde in der Verbandsversammlung durch Mehrheitsbeschluß von den anderen Gemeinden und der Stadt NDH (50 Prozent Stimmrecht) abgelehnt).
4.Über 1.200 schriftlichen, einzeln adressierten und von der BI registrierten Einsprüchen von Bürgern gegen den Bebauungsplanentwurf.
Bis zum heutigen Tage gibt es auf diese Einsprüche durch den Planungsverband keinerlei Eingangsbestätigungen oder anderweitige Reaktionen. Gesprächsangebote der BI wurden nicht angenommen, so daß es seit ca. 1,5 Jahren keinerlei Kontakte der BI zum Planungsverband gibt. Die BI votiert daher dringend für ein Mediationsverfahren durch einen unabhängigen Mediator! Allerdings sprechen die Presseveröffentlichungen des Planungsverbandes, die nachgelesen werden können und hier nicht kommentiert werden (!), eine eigene Sprache, was das Demokratieverständnis und die Bürgerbeteiligung durch den Planungsverband anbelangt.
14. Grundstücksankauf und Flächenverfügbarkeit
Das Gebiet der Goldenen Aue" teilt sich in über 100 Parzellen, von denen sich viele im Eigentum von Erbengemeinschaften befinden (in den Alternativen ist die Anzahl der Grundstücksparzellen kleiner). Eine (gewisse) Zahl von uns bekannten Eigentümern weigert sich, sein Grundstück unter diesen Bedingungen zu verkaufen, andere Eigentümer nur zu Preisen nicht unter 15 Euro/m². Die Landwirtschaftlichen Betriebe haben ebenfalls bekundet, dass sie nicht verkaufen. Die Kirche verkauft ebenfalls im Sinne der "Wahrung der Schöpfung" nicht. Sie besitzt ca. 10 Prozent der Fläche und scheut sich auch nicht vor einem Enteignungsverfahren (Beschluß der Kirchenräte und Kirchenältesten der Gemeinden Urbach, Windehausen und Bielen)!
Zwar hat der Planungsverband in einer Satzungsänderung, die durch die Kommunalaufsicht "abgesegnet" wurde), im §4(5) m) die Durchführung von Verfahren gem. §85 ff BauGB (Enteignung) vorgesehen, der Planungsverband sollte sich dennoch hüten, die Grundstückseigner mit Drohungen einer Enteignung einzuschüchtern, wie dies in der Vergangenheit durch Mitarbeiter der LEG geschehen ist. Auch wir haben dazugelernt und Enteignungsverfahren sind langwierig, auch unter dem " Deckmantel" des "öffentlichen Interesses". (Wobei erst einmal definiert werden muß, worin das öffentliche Interesse eigentlich besteht, d.h. ob die Interessen des Planungsverbandes, die der Landwirtschaft, die des Umwelt- und des Naturschutzes oder die Interessen der Anwohner das "öffentliche Interesse" reflektieren!)
15. Aufwand und Kosten
Beim Standortvergleich des Planungsverbandes wurde auch kein Vergleich in bezug auf die zu erwartenden Aufwendungen und Kosten für die Erschließung und Bereitstellung der Flächen durchgeführt, denn auch hier hätte man festgestellt, dass das Plangebiet in der
Goldenen Aue die höheren Kosten mit sich bringt und zwar aus folgenden Gründen:
1. Noch nicht abschätzbarer Aufwand im Zusammenhang mit der Erkundung und evtl.Sanierung der Altlastenverdachtsfläche.
2. Mehraufwand durch höhere Entschädigung für die Landwirtschaft(10 Jahre für Spargelanbauflächen).
3. Falls überhaupt machbar, höherer Aufwand für Gleisanschluß.
4. Entschädigung für Umsiedlung der Wohnbebauung innerhalb des Plangebietes.
5. Aufwand für Umverlegung von 2 Gashochdruckleitungen, die das Plangebiet auf seiner gesamten Länge (3 km) queren.
6. Mehraufwand für das Heranführen von 110 kV-Hochspannungsleitungen .
7. Zusätzlicher Aufwand für Schallschutzmaßnahmen für die Gemeinde Urbach.
8. Mehraufwand für die angestrebte Verrohrung der Krumbaches auf einer Länge von ca. 300m (große Dimension wegen Hochwasserschutz nötig!)
Auch in diesem Punkt bieten die Alternativstandorte, nachweisbar bessere Bedingungen. In Bezug auf die angespannten Haushaltslagen in Stadt und Land muss diesem Punkt eine sehr hohe Beachtung geschenkt werden. Alle o.g. Fakten sind nachprüfbar und von uns nicht erfunden oder geschönt. Wir bieten eine öffentliche Diskussion zur Standortwahl an und wenn der Planungsverband sich seiner Sache sicher ist, dann kann er sich dieser Diskussion ohne Bedenken stellen !
Argumente wie "Zeitdruck" und "bereits getätigte Ausgaben" können im Hinblick auf die evtl. bessere Eignung für die Vermarktung eines anderen Standortes, nicht gelten. Dies hat zwar der Planungsverband zu verantworten, darf aber nicht dazu führen, daß jetzt noch größere
Fehlentscheidungen getroffen werden und weitere Steuergelder sinnlos und wenig Erfolg versprechend verschwendet werden.
Auch die LEG (als Partner des Planungsverbandes) sollte sich diesen Vergleich genauestens ansehen und dann entscheiden, ob sie sich den "Schuh Goldene Aue anziehen" will oder nicht, denn sie soll das Gebiet vermarkten und von ihr wird Fachkompetenz und Erfahrung erwartet - jetzt ist noch Zeit zur Umkehr - "Flops" können wir in uns in Nordthüringen nicht leisten.
16. Raumordnungsverfahren
Es kann nicht hingenommen werden , daß für ein solches Plangebiet mit den entsprechend großen Auswirkungen auf die Menschen und die Umwelt, kein Raumordnungsverfahren durchgeführt worden ist. Die Begründung, daß man sich in einem früheren Abwägungsverfahren für eine Industrieansiedlung an dieser Stelle entschieden hat und deshalb nun kein ROV mehr nötig wäre, entbehrt jeglicher Grundlage, denn zu diesem Zeitpunkt waren keinerlei Planunterlagen, auf die man sich
bei der Anwägung hätte stützen können, vorhanden, noch war bekannt, welchen immensen Einschnitt dieses Industriegebiet für die "Goldene Aue" darstellt, denn es gab keinerlei Gutachten (die es übrigens bis heute noch nicht vollständig gibt!). Entsprechend der 6. Verordnung zu § 6 a Abs. 2 des Raumordnungsgesetztes (Raumordnungsverordnung - RoV ) vom 13.12.1990 zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetztes zur Änderung des Baugesetzbuchs und zur Neuregelung des Rechts der Raumordnung ( Bau-und Raumordnungsgesetz 1998 - BauROG ) vom 18.August 1997 (BGBl. I S.2081 ) gibt es mindestens drei Kriterien ,die im Zusammenhang mit der Planung des Industriegebietes erfüllt sind und ein ROV notwendig machen :
1. Sehr großer Flächenverbrauch mit den entsprechenden landschaftlichen und klimatologischen Veränderungen/Auswirkungen.
2. Verlegung oder Umverlegung von Gashochdruckleitungen
3. Verlegung oder Umverlegung von Hochspannungsleitungen
Wir fordern deshalb an dieser Stelle nochmals mit allem Nachdruck die Einleitung eines Raumordnungsverfahrens für das Plangebiet in der "GOLDENEN AUE"! Sollte dies nicht erfolgen, werden wir auf andere Weise versuchen, dies zu erreichen.
Sehr geehrter Herr Minister Schuster.
Aus den oben dargelegten Gründen, werden Sie erkennen, dass eine unkomplizierte Realisierung des Industriestandortes Goldene Aue nicht möglich ist. Unsere Bürgerinitiative und viele Bürger der Goldenen Aue werden sich auch zukünftig massiv gegen diese Pläne wehren.Potentielle Investoren , die sich natürlich auf unserer Internetseite www.bi-goldeneaue.de informieren können, werden sich nur finden lassen, wenn eine konfliktfreie Realisierung in einem positiven Umfeld möglich ist. Dies wird in der Goldenen Aue nicht der Fall sein. Wir möchten Sie daher nochmals auffordern, Ihre Pläne diesbezüglich zu überdenken und einem Abwägungsverfahren zu Gunsten anderer Standorte im Nordhäuser Gebiet zuzustimmen.
Mit freundlichen Grüssen
Bürgerinitiative Rettung der Goldenen Aue
Autor: nnzSehr geehrter Herr Schuster,
aus Anlass der Pressemitteilung des Thüringer Wirtschaftsministeriums über die zu fördernden Gebiete für Großindustrieansiedlung möchten wir uns mit einigen Informationen zum Industriegebiet "Goldene Aue" an Sie wenden. Zunächst sei ausdrücklich betont, dass wir es begrüßen, dass die Landesregierung einen Industriestandort im Raum Nordhausen besonders fördern möchte, denn industrielle Ansiedlung und die Schaffung von Arbeitsplätzen sind in unserer Region besonders nötig.
Verwunderlich für uns ist allerdings, dass man dem Standort "Goldene Aue" den Zuschlag gegeben hat, einem Standort, der eine Vielzahl von Konflikten verschiedenster Art in sich birgt. Verwunderlich auch, da viele Gutachten, die zur Qualifikation eines Industriestandortes unabdingbar sind, noch gar nicht ausgewertet, bzw. abgeschlossen sind. Hier wäre die Untersuchung zur Altlastenverdachtsfläche genauso anzuführen, wie u.a. die Untersuchung zum Boden bzw. Grundwasser. Wir müssen daher eine so frühzeitige, einseitige Festlegung ausschließlich auf diesen Standort kritisieren.
Wir kritisieren ebenfalls, dass die Entscheidung ausschließlich auf die Flächenbereitstellung reflektiert, nicht aber auf nachhaltige Konzepte für die wirtschaftliche Entwicklung der Region, wie sie von uns schon seit Jahren gefordert werden. Wir sind der Meinung dass ausschließlich die Bereitstellung einer Fläche nicht ausreicht, um eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung zu erzielen .Damit reihen wir uns in eine Vielzahl von Bewerbern ein, die ebenfalls konzeptlos Flächen erschlossen haben und nun händeringend auf die Ansiedlung von Industrie hoffen.
Wir erwarten, dass nach 12 Jahren wirtschaftlichem Auf-, aber auch Abbau in Thüringen die Verantwortlichen ihre Erfahrungen daraus sammeln und Lehren ziehen. Die Realität sieht allerdings in diesem Fall anders, aus denn offensichtlich werden immer wieder die gleichen Fehler begangen. Diskutiert wurden in der Vergangenheit im Raum Nordhausen auch andere Standorte, die aus fachlicher Sicht für eine Industrieansiedlung besser geeignet sind, als die "Goldene Aue".
Wir gehen davon aus, daß es den Entscheidungsträgern der Landesregierung nicht an mangelndem Sachverstand fehlt, vielmehr vermuten wir, daß der Planungsverband Fakten und
Informationen an die Entscheidungsträger weitergegeben hat, die die erdrückende Konflikt-Situation in der "Goldenen Aue" nicht realistisch widerspiegelt.
Der Standortvergleich, den das Planungsbüro im Auftrag des Planungsverbandes durchgeführt hat, ist unvollständig, in einigen Punkten nachweislich falsch und bedarf zumindest der Diskussion
und Richtigstellung, bzw. Ergänzung. Das für eine Industrieansiedlung vorzusehende Gebiet muß in allen Punkten passen, damit es ein
Erfolg wird. Schönfärberei oder Konfliktverharmlosung sind in diesem wichtigen Falle kontraproduktiv, denn potentielle Investoren werden diese Konflikte sofort erkennen. Deshalb unternehmen wir hier nochmals den Versuch, maßgebliche Entscheidungsträger über
alternative Standorte im Raum Nordhausen zu informieren , um eine Fehlplanung in der Nordthüringer-Region zu verhindern.
Eine zusammenfassende Übersicht gibt die Tabelle der Anlage 1 , in der für die drei favorisierten Standorte "Goldene Aue", "Werther" und "Uthleben" jeweils die Merkmale und die Wertungen des Planungsverbandes und der Bürgerinitiative vergleichend dargestellt wurden. Wir haben uns auf den Standortvergleich im Bebauungsplanentwurf gestützt, diesen aber ergänzt
und z.T. mit Kommentaren versehen, wenn unsere Wertung von der des Planungsverbandes abweicht. Als Anlagen sind ebenfalls je eine Karte der Gebiete bei Werther und Uthleben beigefügt, da sich die Gebiete, die wir vorschlagen offensichtlich nicht mit denen des Planungsverbandes decken.
Nachfolgend sollen alle Argumente noch einmal umfangreicher diskutiert und erläutert werden.
1. Fläche:
100 ha oder sogar mehr nötige Fläche bei allen drei Gebieten vorhanden (auf den ersten Blick!).n der "Goldenen Aue" ergeben sich bis zu 10 m Höhenunterschiede, die bei beiden anderen Flächen nicht vorhanden sind. Der Geländezuschnitt ist mit 1 : 10 im Plangebiet deutlich ungünstig, zumal noch die Teilung durch den 80m breiten Streifen des Krumbaches diese Situation verschlechtert (lt. Antrag des Planungsverbandes soll eine Überbauung bzw.eine "Verrohrung" des Biotops erfolgen) Die Problematiken bzgl. Hochwasserschutz, kontrollierte Einleitung von Regenwasser muss in einem gesonderten Gutachten dargestellt werden. Die Beachtlichkeiten lt. §18 BNatSchG. müssen beachtet und berücksichtigt werden. Auch hier eine deutlich bessere Ausgangssituation bei den alternativen Standorten! Die Fläche in der "Goldenen Aue" ist nicht erweiterbar. Auch hier zeigt sich die Unvollständigkeit der Alternativstandortuntersuchung des PV. Zwar wurde die Erweiterbarkeit in der Goldenen Aue bejaht, aber eine Benennung dieser Erweiterungsflächen ist der PV bis zum heutigen Tage Schuldig. Zumindest der Standort bei Werther ist gut erweiterbar; grenzt er doch an nicht ausgelastete Gerwerbegebiete !Flächenbilanz für das Plangebiet nach dem B-Plan-Entwurf:Im Planentwurf sind zahlreiche Flächen eingezeichnet, die für die Bebauung entfallen (80m breiter Streifen des Krumbaches, Altlastenverdachtsfläche, GE-Gebiet, Rand-streifenbegrünung, 600 m Schutzwall). Wenn man die Größe dieser Flächen addiert, bleibt für eine Industrieansiedlung nur noch eine Fläche von ca. 75 ha übrig, die auchnoch durch das Biotop des Krumbaches getrennt wird.Damit kann die Zielsetzung einer mind. 100ha großen, zusammenhängenden Gesamtfläche an diesem Standort nicht erreicht werden!
2. Verkehrstechnische Anbindung
Alle drei Gebiete liegen unmittelbar an einer Autobahnzufahrt! Alle drei Gebiete liegen unmittelbar an einer Bundesstraße! Alle drei Gebiete sind über die BAB über weitere Bundesstraßen unmittelbar erreichbar! Gleisanbindung: Das Gebiet Goldenen Aue kann aus 4 Gründen nicht an das Schienennetz angebunden werden:
1. Die Trasse würde durch die TWSZ II führen.
2. Die Trasse würde durch das Überschwemmungsgebiet führen.
3. Der geohydraulische Pfeiler der Autobahn ist statisch zu schwach, um zusätzlich ein Gleis aufzunehmen.
4. Der Kiesabbau in diesem Bereich reicht bereits bis auf 9m an den Damm der Autobahn ! Ein Mindestabstand von 12 m ist aber gefordert!Durch das Gebiet bei Werther verläuft bereits eine Bahnstrecke! Bei Uthleben wäre der Bahnanschluß ohne die o.g. Probleme machbar (s. Karte)! Ein Industriegebiet dieser Größe ohne einen Gleisanschluß zu realisieren,muss als deutlicher Standortnachteil bewertet werden!
Man kann nicht alle Konflikte, die sich schon frühzeitig abzeichneten, mit Ausnahmeregelungen und Sondergenehmigungen zu lösen versuchen - zumal es andere Gebiete gibt, in denen diese Sonderregelungen überhaupt nicht nötig sind !
3. Erschließung (Ver-und Entsorgung)
Die besten Erschließungsbedingungen hat Werther, denn 2 Hochdruckgasleitungen und zwei 110kV Hochspannungsleitungen verlaufen jeweils im Norden und Süden des Gebietes! Auch 3 Trinkwasserleitungen (NW 150) sind im Norden vorhanden! Auch Uthleben hat gute Bedingungen, denn auch hier liegen Gas- und Hochspannungsleitungen. Am schlechtesten schneidet auch hier die "Goldene Aue" ab, denn hier gibt es zwar 2 Gashochdruckleitungen, die allerdings kostenintensiv umverlegt werden müssen und eine 110 kV Hochspannungsleitung befindet sich erst in einer Entfernung von ca. 2,3 km bei Görsbach!
In diesem Zusammenhang stellt sich hier zwingend die Frage nach der Durchführung eines Raumordnungsverfahrens, wie es nach den einschlägigen Verordnungen für die Umverlegung von Gashochdruckleitungen und Hochspannungsleitungen sowie großem Flächenverbrauch und klimatologischen Veränderungen durch die geplante Maßnahme gefordert wird! (Dieser Fakt soll aber später noch erörtert werden!)
5. Wohnbebauung
Die Gemeinde Urbach liegt nur ca. 450 m in Hauptwindrichtung vom Gebiet "Goldene Aue" entfernt! Dieser Abstand ist zu gering. Auch der Abstand zu Windehausen und Bielen ist unter bestimmtem klimatologischen Verhältnissen zu gering! Innerhalb des Plangebietes "Goldene Aue" existiert Wohnbebauung! Die Grundstückseigner des Chausseehauses müssen gegen deren Willen umgesiedelt werden! Bei beiden anderen Gebieten existieren diese Konflikte nicht, da der Abstand zur Wohnbebauung größer gehalten werden kann.
6. Altlastenverdachtsfläche
In der "Goldenen Aue" existiert auf dem Plangebiet eine ca. 3ha große Altlastenverdacht- Fläche (ehemalige wilde Mülldeponie von Windehausen - Zeitzeugenaussage: "Hier hat jeder alles hingebracht, was er entsorgen wollte." - Es ist also völlig offen, was mit dieser Fläche ist und mit welchem Aufwand sie evtl. saniert werden muß!) Die Alternativen haben keine Altlastenverdachtsfläche!
7. Überschwemmungsgebiet
Nach einer gesetzlichen Neuregelung im vergangenen Jahr (1 bis 3 Jahre nach Planungsbeginn!) liegt das Plangebiet nun nicht mehr im ÜG. Basis für die Berechnungen war das s.g. "Hochwasser 100"-Modell. Spätestens nach der Flutkatastrophe in diesem Jahr werden aber deutschlandweit diese Berechnungen stark in Frage gestellt und man strebt neue Berechnungen an , die sich mindestens auf die dreifache Niederschlagsmenge stützen. Damit würden mind. 30 Prozent der Planfläche im pot. ÜG liegen. Geologen warnen vor der Bebauung solcher Auen. Überschwemmungen in diesem Gebiet in den letzten 50 Jahren sind durch Zeitzeugen belegt... Auch wenn das Plangebiet nicht mehr im ÜG liegt, dann bleibt es dennoch immer ein Hochwassergefährdetes Gebiet, das eine Schutzfunktion für die anliegenden Gemeinden ausübt. Das Gebiet bei Uthleben liegt nicht im ÜG, bei Werther sind es ca. 15 ha (siehe Karte) - die Restfläche wäre aber dann immer noch 90 bis 100 ha.
8. landwirtschaftliche Nutzung
Das Gebiet in der "Goldenen Aue" ist bei der Erarbeitung des RROP entgegen den Protesten der Kreisbauernverbandes nicht als Vorranggebiet für die Landwirtschaft dargestellt worden. Dafür gibt es unter Berücksichtigung der ausgezeichneten Böden (Bonität bis 98!) und Bodenschutzgesetzes keine vernünftigen Gründe. Wir unterstellen hier, daß diese Entscheidung willkürlich getroffen wurde, um das Gebiet für eine Industrieelle Ansiedlung zu überplanen. Die im RROP hier dargestellte "Weiße Fläche" ist aber auch nicht automatisch Vorranggebiet für die Industrie. Wer, wann und wo führt das Abwägungsverfahren auf der Grundlage welcher Pläne und Gutachten durch? Eine Auskunft auf diese Frage haben wir bislang nicht erhalten. Wir fordern eine erneute Abwägung mit den Interessen der konkurrierenden anderen Nutzungsarten, die dem Leitbild der "Goldenen Aue", wie es im RROP dargestellt worden ist,
Wesentlich besser entsprechen (Landwirtschaft, Tourismus, Entwicklung der Landeskultur). Die Ansiedlung von Großindustrie in diesem Gebiet widerspricht völlig dem Leidbild für die Entwicklung der "Goldenen Aue" im RROP. Die Gebiete bei Werther und Uthleben haben schlechtere Böden, sind aber dennoch Vorrang-oder Vorbehaltgebiete für die Landwirtschaft - das ist unverständlich. Der Verlust an sehr ertragreichen Böden wäre hier geringer.
9. Flächenentzug für die Landwirtschaft
Nicht nur die Vernichtung der besten Böden Deutschlands stellt einen Konflikt dar, sondern die Tatsache, daß im Bereich der "Goldnen Aue" riesige Flächen durch den Kiesabbau mit den entsprechenden industriellen Belastungen für die Region der Landwirtschaft für immer entzogen werden, stellt einen großen Konflikt dar. Dazu kommt noch der Flächenentzug durch die Autobahn - weitere 13 ha nochmals über 100 ha für dieIndustriefläche. Damit wird der Landwirtschaft, die eine Reihe von Arbeitsplätzen über Jahrzehnte erhalten hat, die Existenzgrundlage entzogen. Die Landwirtschaft derartig zu benachteiligen ist verantwortungslos und sträflich. In Anbetracht der weltpolitischen Krisen kann es durchaus möglich sein, daß wir uns in Deutschland mehr auf eigene Produkte stützen müssen. In den alternativen Bereichen ist dieser konzentrierte Flächenentzug nicht vorhanden und die bisherigen Belastungen sind wesentlich kleiner.
10. Grundwasser
Die "Goldene Aue" ist ein Gebiet mit relativ geringer Grundwasserneubildung. Der gewaltige Kiesabbau in der "Goldenen Aue" ist mit einem nicht überschaubaren oder abschätzbaren Eingriff in den Grundwasserhaushalt verbunden. Deutlich wird dies in den Rahmenbetriebsplänen für die Kieswerke, in denen auf diese ungewisse Entwicklung eindringlich hingewiesen wird und deshalb ein Grundwassermonitoring durchzuführen ist. Nach einem Betrachtungszeitraum von ca. 5 bis 7 Jahren soll ein weiterer Kiesabbau von der Entwicklung der Grundwassersituation abhängig gemacht werden! Die Versiegelung einer 100 ha großen Fläche zu 80% ( lt.Bplan ) stellt eine wesentliche Verschlechterung der Grundwassersituation und deren Entwicklung dar. Eine umfassende Begutachtung dieser Situation und deren Entwicklung, d.h. der Zusammenhang "Kiesabbau - Grundwasser - Industriegebiet" muß durchgeführt werden und zwar nicht erst, wenn die "Goldene Aue" ausgetrocknet ist und die Bäume absterben, so, wie das in Randbereichen von Tagebauen der Fall ist! Auch in dieser Hinsicht gibt es bei den alternativen Standorten geringere oder keine Probleme.
11. Landschafts- und Umweltschutz
Innerhalb des Plangebietes in der "Goldenen Aue" befindet sich ein "18er-Biotop". Der Abstand zu zwei weiteren FFH Gebieten ist deutlich geringer, als bei den alternativen Flächen. Das Gebiet kreuzen zwei Hauptvogelzuglinien zum Vogelschutzgebiet "Kelbraer Stausee". Das Gebiet ist Verbreitungsgebiet des Feldhamsters, was durch 2 Funde in diesem Jahr nachgewiesen wurde. Diese Tierart wird lt. BnatG. als sogenannter Indikator für besonders schützenswerte Gebiete bezeichnet. Ebenso ist beachtlich das das Gebiet lt.Verwaltungsgerichtsurteil (Mannheim 5S 605/81) Schutzgebiet der Grauammer ist. Der Eingriff in das erlebbare Landschaftsbild ist wesentlich größer, als bei den Alternativen. Auch hier gibt es wesentliche Nachteile des Plangebietes "Goldene Aue" gegenüber den Alternativen, die nicht im geringsten solch eine Problematik in sich bergen!
12. klimatische Auswirkungen
Allein durch seine Lage und Topographie ergeben sich lt. Klimagutachten in der "Goldenen Aue" ungünstige Konstellationen und Klimabeeinträchtigungen. Auswirkungen in diesem Umfang sind bei den Alternativen Standorten kaum anzunehmen, zumal das Klimagutachten in unzulässiger Weise keinen Zusammenhang hergestellt hat zu den Belastungen die sich für das Plangebiet aus dem Kiesabbau und dem unverhältnismäßig hohen Gipsabbau im "Alten Stolberg" ergeben.
Wir fordern erneut, daß diese Zusammenhänge hergestellt und in einem unabhängigen Gesamtklimagutachten dargestellt werden, denn die Summe der Einzelauswirkungen/-belastungen kann sonst schnell zum Kollaps der Region führen. Wenn der Planungsverband schon kein Verständnis für diese Situation aufbringt oder die Augen trotz aller Warnungen davor verschließt, dann sehen wir es als unsere Aufgabe an, die Bürger entsprechend zu informieren, zu sensibilisieren und zu Aktionen zu führen, damit eben dieser Zusammenbruch nicht passiert und wir die "Goldene Aue" für unsere Nachwelt erhalten!
13. Wohnen / Akzeptanz bei der Bevölkerung
Das Plangebiet hat eindeutig einen zu geringen Abstand zu Wohngebieten der Gemeinde Urbach. Auch wenn diese im Flächennutzungsplan als Dorfgebiete ausgewiesen sind, werden wir uns vehement gegen eine Annäherung der Immissionswerte an die gesetzlich zugelassenen oberen Grenzwerte für Dorfgebiete wehren. Der Planungsverband muß akzeptieren, daß nur 450m vom Plangebiet entfernt Menschen wohnen, daß das Wohnen hier Bestandsschutz hat und wir keine Einschränkung der Wohnqualität hinnehmen werden. Auch das ist öffentliches Interesse. Diesen Standpunkt werden wir auch jedem Investor unmißverständlich und mit allem Nachdruck zu verstehen geben. Eine ähnliche Situation existiert auch für die Gemeinden Windehausen und Bielen bei bestimmten Wetterlagen (s. Klimagutachten. Unmißverständlich deutlich wurde die ablehnende Haltung der anwohnenden Bevölkerung dem Industriegebiet gegenüber in:
1.Einer Unterschriftensammlung gegen das Industriegebiet mit ca. 4.000 Unterschriften, die der Staatkanzlei (Herrn Gnauk) offiziell übergeben wurden - erwartungsgemäß ohne jegliche Reaktion !
2.Einer offiziellen Bürgerbefragung in Windhausen, in der sich 84 Prozent der Bürger gegen das Industriegebiet aussprachen!
3. Gemeinderatsbeschlüssen der Gemeinderäte Urbachs und Windehausens, in denen die Auflösung des Planungsverbandes gefordert wurde(dieser Antrag wurde in der Verbandsversammlung durch Mehrheitsbeschluß von den anderen Gemeinden und der Stadt NDH (50 Prozent Stimmrecht) abgelehnt).
4.Über 1.200 schriftlichen, einzeln adressierten und von der BI registrierten Einsprüchen von Bürgern gegen den Bebauungsplanentwurf.
Bis zum heutigen Tage gibt es auf diese Einsprüche durch den Planungsverband keinerlei Eingangsbestätigungen oder anderweitige Reaktionen. Gesprächsangebote der BI wurden nicht angenommen, so daß es seit ca. 1,5 Jahren keinerlei Kontakte der BI zum Planungsverband gibt. Die BI votiert daher dringend für ein Mediationsverfahren durch einen unabhängigen Mediator! Allerdings sprechen die Presseveröffentlichungen des Planungsverbandes, die nachgelesen werden können und hier nicht kommentiert werden (!), eine eigene Sprache, was das Demokratieverständnis und die Bürgerbeteiligung durch den Planungsverband anbelangt.
14. Grundstücksankauf und Flächenverfügbarkeit
Das Gebiet der Goldenen Aue" teilt sich in über 100 Parzellen, von denen sich viele im Eigentum von Erbengemeinschaften befinden (in den Alternativen ist die Anzahl der Grundstücksparzellen kleiner). Eine (gewisse) Zahl von uns bekannten Eigentümern weigert sich, sein Grundstück unter diesen Bedingungen zu verkaufen, andere Eigentümer nur zu Preisen nicht unter 15 Euro/m². Die Landwirtschaftlichen Betriebe haben ebenfalls bekundet, dass sie nicht verkaufen. Die Kirche verkauft ebenfalls im Sinne der "Wahrung der Schöpfung" nicht. Sie besitzt ca. 10 Prozent der Fläche und scheut sich auch nicht vor einem Enteignungsverfahren (Beschluß der Kirchenräte und Kirchenältesten der Gemeinden Urbach, Windehausen und Bielen)!
Zwar hat der Planungsverband in einer Satzungsänderung, die durch die Kommunalaufsicht "abgesegnet" wurde), im §4(5) m) die Durchführung von Verfahren gem. §85 ff BauGB (Enteignung) vorgesehen, der Planungsverband sollte sich dennoch hüten, die Grundstückseigner mit Drohungen einer Enteignung einzuschüchtern, wie dies in der Vergangenheit durch Mitarbeiter der LEG geschehen ist. Auch wir haben dazugelernt und Enteignungsverfahren sind langwierig, auch unter dem " Deckmantel" des "öffentlichen Interesses". (Wobei erst einmal definiert werden muß, worin das öffentliche Interesse eigentlich besteht, d.h. ob die Interessen des Planungsverbandes, die der Landwirtschaft, die des Umwelt- und des Naturschutzes oder die Interessen der Anwohner das "öffentliche Interesse" reflektieren!)
15. Aufwand und Kosten
Beim Standortvergleich des Planungsverbandes wurde auch kein Vergleich in bezug auf die zu erwartenden Aufwendungen und Kosten für die Erschließung und Bereitstellung der Flächen durchgeführt, denn auch hier hätte man festgestellt, dass das Plangebiet in der
Goldenen Aue die höheren Kosten mit sich bringt und zwar aus folgenden Gründen:
1. Noch nicht abschätzbarer Aufwand im Zusammenhang mit der Erkundung und evtl.Sanierung der Altlastenverdachtsfläche.
2. Mehraufwand durch höhere Entschädigung für die Landwirtschaft(10 Jahre für Spargelanbauflächen).
3. Falls überhaupt machbar, höherer Aufwand für Gleisanschluß.
4. Entschädigung für Umsiedlung der Wohnbebauung innerhalb des Plangebietes.
5. Aufwand für Umverlegung von 2 Gashochdruckleitungen, die das Plangebiet auf seiner gesamten Länge (3 km) queren.
6. Mehraufwand für das Heranführen von 110 kV-Hochspannungsleitungen .
7. Zusätzlicher Aufwand für Schallschutzmaßnahmen für die Gemeinde Urbach.
8. Mehraufwand für die angestrebte Verrohrung der Krumbaches auf einer Länge von ca. 300m (große Dimension wegen Hochwasserschutz nötig!)
Auch in diesem Punkt bieten die Alternativstandorte, nachweisbar bessere Bedingungen. In Bezug auf die angespannten Haushaltslagen in Stadt und Land muss diesem Punkt eine sehr hohe Beachtung geschenkt werden. Alle o.g. Fakten sind nachprüfbar und von uns nicht erfunden oder geschönt. Wir bieten eine öffentliche Diskussion zur Standortwahl an und wenn der Planungsverband sich seiner Sache sicher ist, dann kann er sich dieser Diskussion ohne Bedenken stellen !
Argumente wie "Zeitdruck" und "bereits getätigte Ausgaben" können im Hinblick auf die evtl. bessere Eignung für die Vermarktung eines anderen Standortes, nicht gelten. Dies hat zwar der Planungsverband zu verantworten, darf aber nicht dazu führen, daß jetzt noch größere
Fehlentscheidungen getroffen werden und weitere Steuergelder sinnlos und wenig Erfolg versprechend verschwendet werden.
Auch die LEG (als Partner des Planungsverbandes) sollte sich diesen Vergleich genauestens ansehen und dann entscheiden, ob sie sich den "Schuh Goldene Aue anziehen" will oder nicht, denn sie soll das Gebiet vermarkten und von ihr wird Fachkompetenz und Erfahrung erwartet - jetzt ist noch Zeit zur Umkehr - "Flops" können wir in uns in Nordthüringen nicht leisten.
16. Raumordnungsverfahren
Es kann nicht hingenommen werden , daß für ein solches Plangebiet mit den entsprechend großen Auswirkungen auf die Menschen und die Umwelt, kein Raumordnungsverfahren durchgeführt worden ist. Die Begründung, daß man sich in einem früheren Abwägungsverfahren für eine Industrieansiedlung an dieser Stelle entschieden hat und deshalb nun kein ROV mehr nötig wäre, entbehrt jeglicher Grundlage, denn zu diesem Zeitpunkt waren keinerlei Planunterlagen, auf die man sich
bei der Anwägung hätte stützen können, vorhanden, noch war bekannt, welchen immensen Einschnitt dieses Industriegebiet für die "Goldene Aue" darstellt, denn es gab keinerlei Gutachten (die es übrigens bis heute noch nicht vollständig gibt!). Entsprechend der 6. Verordnung zu § 6 a Abs. 2 des Raumordnungsgesetztes (Raumordnungsverordnung - RoV ) vom 13.12.1990 zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetztes zur Änderung des Baugesetzbuchs und zur Neuregelung des Rechts der Raumordnung ( Bau-und Raumordnungsgesetz 1998 - BauROG ) vom 18.August 1997 (BGBl. I S.2081 ) gibt es mindestens drei Kriterien ,die im Zusammenhang mit der Planung des Industriegebietes erfüllt sind und ein ROV notwendig machen :
1. Sehr großer Flächenverbrauch mit den entsprechenden landschaftlichen und klimatologischen Veränderungen/Auswirkungen.
2. Verlegung oder Umverlegung von Gashochdruckleitungen
3. Verlegung oder Umverlegung von Hochspannungsleitungen
Wir fordern deshalb an dieser Stelle nochmals mit allem Nachdruck die Einleitung eines Raumordnungsverfahrens für das Plangebiet in der "GOLDENEN AUE"! Sollte dies nicht erfolgen, werden wir auf andere Weise versuchen, dies zu erreichen.
Sehr geehrter Herr Minister Schuster.
Aus den oben dargelegten Gründen, werden Sie erkennen, dass eine unkomplizierte Realisierung des Industriestandortes Goldene Aue nicht möglich ist. Unsere Bürgerinitiative und viele Bürger der Goldenen Aue werden sich auch zukünftig massiv gegen diese Pläne wehren.Potentielle Investoren , die sich natürlich auf unserer Internetseite www.bi-goldeneaue.de informieren können, werden sich nur finden lassen, wenn eine konfliktfreie Realisierung in einem positiven Umfeld möglich ist. Dies wird in der Goldenen Aue nicht der Fall sein. Wir möchten Sie daher nochmals auffordern, Ihre Pläne diesbezüglich zu überdenken und einem Abwägungsverfahren zu Gunsten anderer Standorte im Nordhäuser Gebiet zuzustimmen.
Mit freundlichen Grüssen
Bürgerinitiative Rettung der Goldenen Aue
