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Richter Kropp: Nasentag

Mittwoch, 03. März 2010, 11:00 Uhr
Wieder einmal sind an einem Tag zwei Körperverletzungen zu verhandeln. Einmal ist es eine junge Frau im Alter von 18 Jahren, die in ihrer Schule in Großfurra total ausrastet. Streitigkeiten zwischen jungen Frauen waren früher eine Angelegenheit von Kneifen und Haareziehen. Heute geht es da mächtiger zur Sache...


Die junge Frau war am 27. August 2008 im Streit mit einer Mitschülerin ausgerastet und hatte auf diese eingeschlagen, so dass das Opfer zu Boden ging. Dort wurde sie in den Bauch und in das Gesicht getreten. Das Schändliche dabei war, dass die Täterin wusste, dass ihr Opfer an Rheuma litt und deshalb sich nicht so wehren konnte. Bei diesen Aktionen erlitt das Opfer einen Nasenbeinbruch, einen Rippenbruch und mehrere Prellungen. Sie war mehrere Monate krankgeschrieben.

Im anderen Fall war ein 20jähriger am 19. Juli 2008 in einer Bar in Mühlhausen auffällig geworden. Er wollte sich scheinbar mit einem Glas entfernen, als ihn der Bruder des Barinhabers deshalb ansprach. Daraufhin bekam dieser eine sogenannte Kopfnuss, so dass seine Nase zweimal brach. Dieser Zeuge hat heute noch Schmerzen, seine Nase ist nicht ganz gerade gewachsen.

Also war jetzt ein gewisser Nasentag am Amtsgericht Sondershausen angesagt. Das Gericht unter Vorsitz von Jugendrichter Christian Kropp reagierte auf diese vorsätzlichen Körperverletzungen unterschiedlich. Die junge Frau hat 100 Stunden gemeinnützige Arbeit abzuleisten, außerdem muss sie für vier Wochen in die Arrestanstalt in Weimar.

Der junge Mann, der durch seine laxe Haltung vor Gericht auffiel und der angeblich alkoholbedingt keine Erinnerung an den Tag haben wollte, wurde zu einer Jugendstrafe von sechs Monaten verurteilt. Diese Strafe ist noch einmal zur Bewährung ausgesetzt worden. Er hat in der Bewährungszeit 150 Stunden gemeinnützige Arbeit abzuleisten und 500 Euro an den Geschädigten zu zahlen.

Beide Verfahren sind rechtskräftig geworden. Wie der Jugendrichter nnz und kn mitteilte, häufen sich Körperverletzungen mit erheblichen Folgen vor Gericht. Wie man an diesen Fällen sieht, spielt das Geschlecht der Täter auch keine Rolle mehr.
Autor: nnz/kn

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