BVG-Urteil: Reaktionen (2)
Dienstag, 09. Februar 2010, 19:17 Uhr
Nach der LINKE-Landtagsabgeordneten Birgit Keller kommt nun ein weiteres Statement zum Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts in Ihrer nnz...
Auch der Deutsche Kinderschutzbund (DKSB) begrüßt das Urteil des Bundesverfassungsberichts (BVG). Seit langem kritisiert der DKSB die Herleitung der Kinderregelgeldsätze. "Kinder sind mehr als kleine Erwachsene und haben besondere Bedürfnisse, die endlich berücksichtigt werden müssen", so Gisela Bieawski vom Kinderschutzbund in Nordhausen. Der DKSB hält eine kurzfristige Anhebung der Regelsätze für notwenig, fordert allerdings eine grundlegende Reform durch Einführung einer besteuerten Grundsicherung.
"Durch die besteuerte Kindergrundsicherung werden die Familien und Kinder gefördert, die am bedürftigsten sind. Im bisherigen Leistungssystem werden vor allem die besser verdienenden Familien unterstützt. Das muss sich ändern", so Bielwaski. Bislang bekommen Kinder, deren Familien Hartz IV beziehen, kein Kindergeld, da es auf den Regelsatz angerechnet wird.
Familien mit sehr hohem Einkommen werden durch die Kinderfreibeträge mit bis zu 260 Euro im Monat entlastet, während das Kindergeld für das erste Kind nur 184 Euro beträgt. Eine Kindergrundsicherung würde die Entwicklungschancen der Kinder maßgebllich verbessern und die Kinderarmut in Deutschland wirksam bekämpfen.
Autor: nnzAuch der Deutsche Kinderschutzbund (DKSB) begrüßt das Urteil des Bundesverfassungsberichts (BVG). Seit langem kritisiert der DKSB die Herleitung der Kinderregelgeldsätze. "Kinder sind mehr als kleine Erwachsene und haben besondere Bedürfnisse, die endlich berücksichtigt werden müssen", so Gisela Bieawski vom Kinderschutzbund in Nordhausen. Der DKSB hält eine kurzfristige Anhebung der Regelsätze für notwenig, fordert allerdings eine grundlegende Reform durch Einführung einer besteuerten Grundsicherung.
"Durch die besteuerte Kindergrundsicherung werden die Familien und Kinder gefördert, die am bedürftigsten sind. Im bisherigen Leistungssystem werden vor allem die besser verdienenden Familien unterstützt. Das muss sich ändern", so Bielwaski. Bislang bekommen Kinder, deren Familien Hartz IV beziehen, kein Kindergeld, da es auf den Regelsatz angerechnet wird.
Familien mit sehr hohem Einkommen werden durch die Kinderfreibeträge mit bis zu 260 Euro im Monat entlastet, während das Kindergeld für das erste Kind nur 184 Euro beträgt. Eine Kindergrundsicherung würde die Entwicklungschancen der Kinder maßgebllich verbessern und die Kinderarmut in Deutschland wirksam bekämpfen.
