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BVG-Urteil: Reaktionen

Dienstag, 09. Februar 2010, 14:59 Uhr
Die Verfassungsrichter haben mit einer ganzen Politik-Ära abgerechnet: In einer Grundsatzentscheidung verlangen sie eine völlige Neukalkulation der Hartz-IV-Sätze. Dazu die Anmerkung einer Landtagsabgeordneten...


"Ich freue mich, wie meine ganze Partei, riesig über die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes (BVG) zu den Regelsätzen für Bezieher der Grundsicherung nach Sozialgesetzbuch II (SGB II). Wieder einmal haben die obersten Richter dieser Repubik den Regierenden gezeigt, dass sie in ihrer Gesetzgebung Murks gemacht haben, dass ein Gesetz zur Sozialreform verfassungswidrig ist.

Und dieses Gesetzt betrifft in Deutschland einige Millionen Menschen! SPD und GRÜNE haben damals mit Billigung von CDU/CSU und FDP trotz, aller Warnungen, dieses Gesetz durchgeboxt. Es ist sehr erfreulich, wie nach jahrelangem Kampf die Initiativen gegen das sogenannte HARTZ-IV-Gesetz durch Gewerkschaften, Sozialverbände, attac, DIE LINKE und die unzähligen Montagsdemonstranten ein Stück weit zum Erfolg führten.

Die Entscheidung des BVG kann so allein im Einzugsgebiet der Nordhäuser ARGE 2700 Kindern von 0-15 Jahren erhöhte Regelsätze bescheren, von den Erwachsenen gar nicht zu reden.

Selbst wenn man unterstellt, dass die Sozialreformen in der AGENDA 2010 von Ex-Bundeskanzler Schröder zukunftsorientiert gemeint waren, bestätigt sich die alte Weisheit: Gut gemeint ist das Gegenteil von gut gemacht. Nach wie vor ist der Widerspruchsbescheid als Überprüfungsantrag unter meiner Hompage: www.birgit-keller.com kostenlos verfügbar oder in der Geschäftsstelle DIE LINKE in der Barfüßerstrasse in Nordhausen abzuholen."
Birgit Keller, DIE LINKE
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Autor: nnz

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