Impfen gegen Blauzungenkrankheit
Freitag, 29. Januar 2010, 12:10 Uhr
Das Veterinär- und Lebensmittelamt rät dringend allen Haltern von Rindern, Schafen und Ziegen, ihre Tiere gegen die Blauzungenkrankheit zu impfen. Denn die Impfung muss regelmäßig aufgefrischt werden, um die Tiere zu schützen. Bislang verliefen die Impfaktionen im Landkreis Nordhausen erfolgreich. In den vergangenen zwei Jahren wurden flächendeckend alle Rinder, Schafe und Ziegen gegen die Blauzungenkrankheit geimpft. 2009 hat das Veterinäramt die Impfung von rund 10.520 Rindern, 10.860 Schafen und 670 Ziegen verzeichnet. Im selben Jahr wurden in ganz Thüringen circa 315.000 Rinder, 264.000 Schafe und 19.000 Ziegen geimpft. Dadurch gelang es, die Zahl der Ausbrüche der Blauzungenkrankheit in Thüringen von 124 im Jahr 2007 auf zwei Fälle im vergangenen Jahr zu senken. Damit konnte die Wirksamkeit der Impfung deutlich demonstriert werden – sie bietet einen zuverlässigen Schutz, sagt Amtstierärztin Anja Wilhelm, im Veterinäramt zuständig für die Tierseuchenbekämpfung.
Allerdings wurde die Impfpflicht, die 2008 und 2009 bestand, seit dem 1. Januar diesen Jahres trotz starker Bedenken des zuständigen Thüringer Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit aufgehoben. Es gibt also keine gesetzliche Verpflichtung zur Impfung gegen die Blauzungenkrankheit mehr. Das Veterinäramt empfiehlt dennoch allen Rinder- Schaf- und Ziegenhaltern, an die Vorarbeit der letzten beiden Jahre anzuknüpfen und den betreuenden Tierarzt zu bitten, weiterhin gegen die Blauzungenkrankheit zu impfen. Wenn die Halter ihre Tiere nicht impfen, kann die momentan vorhandene, weitestgehend geschlossene Impfdecke nicht mehr aufrecht gehalten werden. Dann ist auch ein erneuter Anstieg der Neuerkrankungen zu erwarten. Damit verbunden können erhebliche wirtschaftliche Schäden und nicht zuletzt auch Leiden bei den erkrankten Tieren auftreten, so Amtstierärztin Anja Wilhelm. In diesem Zusammenhang machten die Mitarbeiter des Veterinäramtes darauf aufmerksam, dass nach der Viehverkehrsordnung alle Nutztierhalter dazu verpflichtet sind, sich vor Aufnahme ihrer Tätigkeit beim Amt zu melden und ihren Namen, Anschrift und die Anzahl der Tiere, die im Jahresdurchschnitt voraussichtlich gehalten wird, anzugeben.
