Verfahren eingestellt
Donnerstag, 21. Januar 2010, 17:20 Uhr
Das Verfahren der Mühlhäuser Staatsanwaltschaft gegen Niels Neu, den Geschäftsführer der TiRo Neu GmbH, ist eingestellt worden. Die Vorwürfe gegen ihn wurden fallen gelassen.
Im Zuge dieses Ermittlungsverfahrens habe die Staatsanwaltschaft lediglich geprüft, ob Niels Neu den Titel unredlich erlangt hatte. "Dieser Vorwurf gegenüber Herrn Neu ist noch vor Abschluss des Verfahrens und zwar nach Vorlage sämtlicher Unterlagen vom Abiturzeugnis, über Studienabschlüsse, Dissertationsunterlagen und -urkunde fallengelassen worden und war abschließend auch nicht mehr Gegenstand der Entscheidung, das Verfahren einzustellen", so der Anwalt von Neu, Karl-Albrecht Jena, in einer Pressemiteilung.
Ob Niels Neu berechtigt ist, einen Doktor-Titel zu führen, hatte die Staatsanwaltschaft nicht zu entscheiden. Die Einstellung des Verfahrens gegen Auflage basierte darauf, dass die Staatsanwaltschaft dazu tendiert haben soll, das Verhalten von Niels Neu, also die erfolgte Vorlage der Promotinsunterlagen zur Eintragung des Titels bei der Verwaltungsbehörde, nach dem damaligen Stand der Ermittlungen als mittelbare Falschbeurkundung zu werten.
Rechtsanwalt Jena: "Die Staatsanwaltschaft meinte in diesem Zusammenhang, Herr Neu habe sich zu leichtgläubig auf die Prüfung der Unterlagen durch die Verwaltungsbehörde verlassen. Die Einstellung des Verfahrens wegen dieses Restverdachts und die damit erteilte Auflage akzeptierte Herr Neu letztlich, um dadurch den sofortigen Abschluss des gegen ihn gerichteten Verfahrens zu erreichen".
Autor: nnz/knIm Zuge dieses Ermittlungsverfahrens habe die Staatsanwaltschaft lediglich geprüft, ob Niels Neu den Titel unredlich erlangt hatte. "Dieser Vorwurf gegenüber Herrn Neu ist noch vor Abschluss des Verfahrens und zwar nach Vorlage sämtlicher Unterlagen vom Abiturzeugnis, über Studienabschlüsse, Dissertationsunterlagen und -urkunde fallengelassen worden und war abschließend auch nicht mehr Gegenstand der Entscheidung, das Verfahren einzustellen", so der Anwalt von Neu, Karl-Albrecht Jena, in einer Pressemiteilung.
Ob Niels Neu berechtigt ist, einen Doktor-Titel zu führen, hatte die Staatsanwaltschaft nicht zu entscheiden. Die Einstellung des Verfahrens gegen Auflage basierte darauf, dass die Staatsanwaltschaft dazu tendiert haben soll, das Verhalten von Niels Neu, also die erfolgte Vorlage der Promotinsunterlagen zur Eintragung des Titels bei der Verwaltungsbehörde, nach dem damaligen Stand der Ermittlungen als mittelbare Falschbeurkundung zu werten.
Rechtsanwalt Jena: "Die Staatsanwaltschaft meinte in diesem Zusammenhang, Herr Neu habe sich zu leichtgläubig auf die Prüfung der Unterlagen durch die Verwaltungsbehörde verlassen. Die Einstellung des Verfahrens wegen dieses Restverdachts und die damit erteilte Auflage akzeptierte Herr Neu letztlich, um dadurch den sofortigen Abschluss des gegen ihn gerichteten Verfahrens zu erreichen".
