nnz-Forum: Heilige Kuh
Freitag, 15. Januar 2010, 07:34 Uhr
Die Leserschaft der nnz diskutiert, debattiert und kommentiert immer noch die Öfen, die Ein-Euro-Jobs und die Finanzierung all dessen. Hier nun ein weiterer Beitrag im Forum der nnz...
Der Beitrag im Forum "Ungeheizt?" hat ja viele Diskussionen ausgelöst. Es wurden allerdings falsche Beträge zur Höhe der Trägerpauschalen genannt. Zu Beginn der Einführung der EEJ im Jahr 2005 erhielten die Träger der Maßnahmen ca. 450,00 € pro Teilnehmer. Diese Summe wurde seitdem auf 150 € bis 330 € reduziert.
Fraglich ist, warum Lift gGmbh und der Horizont e.V. davon stets die höchsten Beträge erhalten? Von der Trägerpauschale erhalten die AGH-Teilnehmer monatlich 108,00 €. (20 AT abzgl. 2 Urlaubstage = 18 AT x 6,00 €/Tag = 108,00 €). Den Rest erhalten die Träger zur Betreuung der Teilnehmer, aufgeteilt in Verwaltungskosten (50 %) und Sachkosten (50%). Anfangs wurde auch ein Kostenanteil für die Qualifizierung gewährt, der zwischenzeitlich gänzlich gestrichen wurde. Die Sachkosten sind an die Einsatzstellen, an denen die EEJ eingesetzt sind, weiterzugeben. Dafür sind die Unterkünfte, Toiletten- und Sanitäranlagen einzurichten und vorzuhalten. Ebenfalls sind den Teilnehmern Arbeitsschutz- und Wetterschutzbekleidung , Werkzeuge und Arbeitsmittel (z.B. Bastelmaterial bei einem Einsatz im Kindergarten) zur Verfügung zu stellen. Soweit die gesetzlichen Vorgaben.
Die Realität sieht leider anders aus. Die Unterkünfte sind oft in einem jämmerlichen Zustand. Oft fehlen die Toiletten und Waschgelegenheiten. Ein Beispiel dafür ist die Ausstattung in der Bio-Gärtnerei in Nordhausen-Salza. Dort stehen seit vielen Jahren alte Bauwagen aus DDR-Zeiten, die nicht einmal eine elektrische Beleuchtung haben, obwohl ein Stromanschluss vorhanden ist. Die bis zu 20 AGH-TN(!) müssen sich bei Dunkelheit mit Kerzenlicht behelfen. Eine Waschmöglichkeit gibt es nur im Freien an einem Waschbecken.
Hier wird massiv gegen die Arbeitsstättenverordnung verstoßen. Arbeitsschutz- und Wetterschutzkleidung werden nur selten oder gar nicht ausgegeben. Hierzu die Aussage einer Mitarbeiterin der Lift gGmbH zu einem TN: "Für 6 Monate lohnt sich das nicht!" All dies wurde der Arge-Geschäftsführung mehrfach mitgeteilt, ohne dass wesentliche Änderungen erfolgt sind.
Diese Beispiele ließen sich beliebig weiterführen. Eine Ausnahme bildet seit dem Wechsel der verantwortlichen MA, die Stadtverwaltung Nordhausen. Hier werden die gesetzlichen Vorgaben weitgehend eingehalten und die AGH-TN gut ausgestattet und betreut.
Sehr bedenklich ist der missbräuchliche Einsatz der AGH-TN gegenüber den beantragten und genehmigten Maßnahmen durch die Träger. Hier wäre eine strengere Kontrolle durch die ARGE gefordert und überfällig. Bei festgestellten Verstößen müssen Sanktionen, notfalls bis hin zur Entziehung der Trägereignung erfolgen.
Hartz-IV-Empfänger, die konkrete Angaben über ihren Einsatz als AGH-Teilnehmer machen wollen, können diese schriftlich oder persönlich Herrn Meyer, ehrenamtlicher ALG-II-Berater beim DGB- Kreisvorstand Nordhausen, Neustadtstraße 6, mitteilen.
Harald Buntfuß
Der Beitrag im Forum "Ungeheizt?" hat ja viele Diskussionen ausgelöst. Es wurden allerdings falsche Beträge zur Höhe der Trägerpauschalen genannt. Zu Beginn der Einführung der EEJ im Jahr 2005 erhielten die Träger der Maßnahmen ca. 450,00 € pro Teilnehmer. Diese Summe wurde seitdem auf 150 € bis 330 € reduziert.
Fraglich ist, warum Lift gGmbh und der Horizont e.V. davon stets die höchsten Beträge erhalten? Von der Trägerpauschale erhalten die AGH-Teilnehmer monatlich 108,00 €. (20 AT abzgl. 2 Urlaubstage = 18 AT x 6,00 €/Tag = 108,00 €). Den Rest erhalten die Träger zur Betreuung der Teilnehmer, aufgeteilt in Verwaltungskosten (50 %) und Sachkosten (50%). Anfangs wurde auch ein Kostenanteil für die Qualifizierung gewährt, der zwischenzeitlich gänzlich gestrichen wurde. Die Sachkosten sind an die Einsatzstellen, an denen die EEJ eingesetzt sind, weiterzugeben. Dafür sind die Unterkünfte, Toiletten- und Sanitäranlagen einzurichten und vorzuhalten. Ebenfalls sind den Teilnehmern Arbeitsschutz- und Wetterschutzbekleidung , Werkzeuge und Arbeitsmittel (z.B. Bastelmaterial bei einem Einsatz im Kindergarten) zur Verfügung zu stellen. Soweit die gesetzlichen Vorgaben.
Die Realität sieht leider anders aus. Die Unterkünfte sind oft in einem jämmerlichen Zustand. Oft fehlen die Toiletten und Waschgelegenheiten. Ein Beispiel dafür ist die Ausstattung in der Bio-Gärtnerei in Nordhausen-Salza. Dort stehen seit vielen Jahren alte Bauwagen aus DDR-Zeiten, die nicht einmal eine elektrische Beleuchtung haben, obwohl ein Stromanschluss vorhanden ist. Die bis zu 20 AGH-TN(!) müssen sich bei Dunkelheit mit Kerzenlicht behelfen. Eine Waschmöglichkeit gibt es nur im Freien an einem Waschbecken.
Hier wird massiv gegen die Arbeitsstättenverordnung verstoßen. Arbeitsschutz- und Wetterschutzkleidung werden nur selten oder gar nicht ausgegeben. Hierzu die Aussage einer Mitarbeiterin der Lift gGmbH zu einem TN: "Für 6 Monate lohnt sich das nicht!" All dies wurde der Arge-Geschäftsführung mehrfach mitgeteilt, ohne dass wesentliche Änderungen erfolgt sind.
Diese Beispiele ließen sich beliebig weiterführen. Eine Ausnahme bildet seit dem Wechsel der verantwortlichen MA, die Stadtverwaltung Nordhausen. Hier werden die gesetzlichen Vorgaben weitgehend eingehalten und die AGH-TN gut ausgestattet und betreut.
Sehr bedenklich ist der missbräuchliche Einsatz der AGH-TN gegenüber den beantragten und genehmigten Maßnahmen durch die Träger. Hier wäre eine strengere Kontrolle durch die ARGE gefordert und überfällig. Bei festgestellten Verstößen müssen Sanktionen, notfalls bis hin zur Entziehung der Trägereignung erfolgen.
Hartz-IV-Empfänger, die konkrete Angaben über ihren Einsatz als AGH-Teilnehmer machen wollen, können diese schriftlich oder persönlich Herrn Meyer, ehrenamtlicher ALG-II-Berater beim DGB- Kreisvorstand Nordhausen, Neustadtstraße 6, mitteilen.
Harald Buntfuß
Anmerkung der Redaktion:
Die im Forum dargestellten Äußerungen und Meinungen sind nicht unbedingt mit denen der Redaktion identisch. Für den Inhalt ist der Verfasser verantwortlich. Die Redaktion behält sich das Recht auf Kürzungen vor.
Autor: nnzDie im Forum dargestellten Äußerungen und Meinungen sind nicht unbedingt mit denen der Redaktion identisch. Für den Inhalt ist der Verfasser verantwortlich. Die Redaktion behält sich das Recht auf Kürzungen vor.

