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An Verbot denken

Mittwoch, 30. Dezember 2009, 07:02 Uhr
Über Feuerwerkskörper zu Silvester ist schon in fast allen Medien genug gesagt worden. Man sollte aber ein Verbot aus der Mitte des Jahres nicht vergessen!!!...


Mancher hat noch vom letzten Silvester Feuerwerkskörper und anderes Material übrig, weil er aus bestimmten Gründen nicht zum Abbrennen gekommen ist. Allzu oft sind darunter auch noch die sogenannten Himmelslaternen. Diese Geräte sollten mal schön im Schrank bleiben, zumindest in Thüringen. Seit Ende September 2009 gibt es ein Verbot für das Starten von Himmelslaternen in ganz Thüringen.

Fast drei Monate nach dem verheerenden Großbrand eines Wohnhauses in Weimar mit einem Millionenschaden war die Thüringer Fluglaternenverordnung im September in Kraft getreten. Demnach ist es verboten, in Thüringen unbemannte Ballone in Betrieb zu nehmen, bei denen die Luft mit festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen erwärmt wird (sogenannte "Fluglaternen" oder "Himmelslaternen").

Die Nichtbeachtung der Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro geahndet werden. Bleibt nur zu ergänzen, dass Sie bereits gekaufte Himmelslaternen nur noch entsorgen können.
Autor: khh

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