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Richter Kropp: Eine „freundliche“ Helferin

Montag, 28. Dezember 2009, 10:45 Uhr
Gerade in der Weihnachtszeit stößt man auf viele hilfsbereite Menschen. Zum Fest der Liebe werden viele besinnlich und denken gerne an den Nächsten, auch an ältere Mitbürger. Da ist es gut, wenn einem beispielsweise eine freundliche Nachbarin helfend zur Seite steht und ihr Bestes gibt...


So auch in einer Wohnung in Sondershausen, wo eine Nachbarin vor einiger Zeit die Verpflegung der Katze und die Reinigung der Fenster bei einer alten und vergesslichen Dame übernahm. Schade, wenn diese dann feststellen musste, dass an drei Tagen Geld entwendet wurde, insgesamt 1.000 Euro. Dies alles hatte sich zwischen Januar 2006 und dem 21.09.2007 in Sondershausen zugetragen.

Auf die „hilfsbereite“ Nachbarin ist jetzt ein Verfahren wegen Diebstahls in drei Fällen zugekommen. Doch diese sechsundsechzigjährige Nachbarin hatte nicht den Mut, sich vor Strafrichter Gerald Fierenz zu ihrer Tat zu bekennen. Sie stritt diese vielmehr ab. Sie habe das Geld nicht gestohlen und die Taten gegenüber der Polizei in einer früheren Vernehmung nur eingeräumt, weil sie unter Druck gesetzt worden sei.

Wie dieser Druck aussah, konnte sie hingegen nicht belegen. Zeugen schilderten vielmehr, dass das Gespräch mit der Polizei sehr ruhig verlaufen sei. Aufgrund dieses Gespräches hatte sie sogar den Gesamtbetrag an die bestohlene Dame zurückgezahlt. Außerdem gab es von einem Vorfall eine Videoaufnahme, auf der die Nachbarin beim geschäftigen Agieren vor der Schrankwand zu sehen war, hinter der das Geld gelegen hatte.Denn aufmerksamen Angehörigen war das Fehlen des Geldes rasch aufgefallen, so dass sie Vorkehrungen trafen.

Der Sondershäuser Strafrichter verurteilte die diebische Nachbarin zu einer Gesamtgeldstrafe in Höhe von 3.150 Euro, welche sie zusätzlich zu dem Betrag von 1.000 Euro an die Staatskasse zu zahlen hat. Zugunsten der Angeklagten waren ihre fehlenden Vorstrafen zu werten, zu Lasten der nicht geringe Schaden und die Tatsache, dass sie eine Vertrauenssituation missbraucht hatte.

Dieser Missbrauch wirft auch einen schalen Blick auf diesen Fall, in dem es um falsch gemeinte Nachbarschaftshilfe geht. Die Angeklagte hat gegen das Urteil Rechtsmittel eingelegt.
Autor: nnz/kn

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