Ein-Euro-Haftbefehl
Montag, 14. Dezember 2009, 07:56 Uhr
Einen vermutlich nicht ganz so guten Tag hatte gestern die diensthabende Richterin am Nordhäuser Amtsgericht. Das wiederum war Pech für einen 20jährigen. Was die Richterin und der jungen Mann miteinander zu tun haben, das hat die nnz erfahren...
Es ist Freitagabend. Im Protokoll der Nordhäuser Polizei steht als Tatzeit 22.30 Uhr. Ein 22jähriger Mann aus Nordhausen geht am Taschenberg lang. Da versperren ihm zwei ebenfalls junge Männer den Weg und fordern von ihm die Herausgabe von Zigaretten. Vermutlich ist der Angehaltene Nichtraucher, er hat keine Zigaretten.
Das wiederum interessiert das Duo nicht, gemeinsam schlagen sie auf ihr Opfer ein, dessen Nase bricht. Danach wird der Mann von dem einen mutmaßlichen Täter festgehalten, der andere durchsucht ihn und findet einen Packung Kaugummi, die er einsteckt. Dann lassen die beiden ab und flüchten. Sie konnten jedoch von der Polizei gestellt werden. Zuvor hatte der Haupttäter noch eine weitere Person am Taschenberg belästigt und ihm mehrfach eine Flasche auf den Kopf gehauen. was der Polizei durch Zeugen bestätigt wurde.
Wie sich herausstellte, handelt es sich um einen 18jährigen aus Nordhausen und einen zwei Jahre älteren Mann aus Woffleben. Der 20jährige ist für die Polizei kein unbeschriebenes Blatt. Die diensthabende Richterin am Amtsgericht erlässt gegen den vermeintlichen Kaugummi-Räuber Haftbefehl, der Mann sitzt in Untersuchungshaft.
Nicht die Höhe oder Größe der Beute war für diese juristische Entscheidung ausschlaggebend, sondern die brutale Art und Weise der Begehung dieser Straftat, die im Strafgesetzbuch als Raub vermerkt ist. Das auch noch eine Anklage wegen Körperverletzung hinzukommt, ist folgerichtig.
Autor: nnzEs ist Freitagabend. Im Protokoll der Nordhäuser Polizei steht als Tatzeit 22.30 Uhr. Ein 22jähriger Mann aus Nordhausen geht am Taschenberg lang. Da versperren ihm zwei ebenfalls junge Männer den Weg und fordern von ihm die Herausgabe von Zigaretten. Vermutlich ist der Angehaltene Nichtraucher, er hat keine Zigaretten.
Das wiederum interessiert das Duo nicht, gemeinsam schlagen sie auf ihr Opfer ein, dessen Nase bricht. Danach wird der Mann von dem einen mutmaßlichen Täter festgehalten, der andere durchsucht ihn und findet einen Packung Kaugummi, die er einsteckt. Dann lassen die beiden ab und flüchten. Sie konnten jedoch von der Polizei gestellt werden. Zuvor hatte der Haupttäter noch eine weitere Person am Taschenberg belästigt und ihm mehrfach eine Flasche auf den Kopf gehauen. was der Polizei durch Zeugen bestätigt wurde.
Wie sich herausstellte, handelt es sich um einen 18jährigen aus Nordhausen und einen zwei Jahre älteren Mann aus Woffleben. Der 20jährige ist für die Polizei kein unbeschriebenes Blatt. Die diensthabende Richterin am Amtsgericht erlässt gegen den vermeintlichen Kaugummi-Räuber Haftbefehl, der Mann sitzt in Untersuchungshaft.
Nicht die Höhe oder Größe der Beute war für diese juristische Entscheidung ausschlaggebend, sondern die brutale Art und Weise der Begehung dieser Straftat, die im Strafgesetzbuch als Raub vermerkt ist. Das auch noch eine Anklage wegen Körperverletzung hinzukommt, ist folgerichtig.
