Eichsfeld-Grüne machen mobil
Freitag, 08. November 2002, 20:20 Uhr
Nordhausen (nnz). In Nordthüringen wird mobil gemacht. Gegen den Zweckverband Abfallwirtschaft Nordthüringen. Während die Umwelt- und Naturschützer in und um Nordhausen noch schweigen, haben sich die Grünen im Eichsfeld an das Landesverwaltungsamt gewandt.
Die Bündnisgrünen im Eichsfeld schickten gestern dem Landesverwaltungsamt ein Schreiben zu, weil der Zweckverband Abfallwirtschaft Nordthüringen (ZAN) nach ihrer Kenntnis seine für Montag geplante Verbandssitzung nicht ordnungsgemäß bekannt gemacht hat. Nach telefonischer Rücksprache mit dem zuständigen Sachbearbeiter, Herr Kleine (Tel.: 0361-37737026), heute morgen, ist der Verband aufgefordert worden, sich dazu zu äußern und die entsprechenden Unterlagen einzureichen, was bis 14 Uhr geschehen sollte. Dies ist aber bis zu einem zweiten Gespräch mit Herrn Kleine, gegen 14.45 Uhr, noch nicht erfolgt, schildert Michael Hoffmeier gegenüber nnz die Situation.
Nach Angaben des Sachbearbeiters soll am Montag über die Rechtmäßigkeit der Sitzung des ZAN am 11.11.02 entschieden werden. Unsere Vermutungen gingen in die Richtung, dass die Sitzung im Staatsanzeiger zu veröffentlichen sei; richtig ist aber, dass diese in den Amtsblättern der betroffenen Landkreise zu erfolgen hatte, was aber unserer Recherche nach nicht erfolgte, so die Grünen.
nnz veröffentlicht als Anlage das Fax von Michael Hoffmeier an das Landesverwaltungsamt.
F A X M I T T E I L U N G
Absender: Michael Hoffmeier
Eichsfeld-Grüne
Anschrift: Plan 5
37351 Dingelstädt
E-Mail: EichsfeldGRUENE@web.de
Faxnummer: 01212 5 11958135
Datum: 07.11.02 15:36:24
Empfänger: Thüringer Landesverwaltungsamt
Kommunalaufsicht
FAX: 0361 37737031
Weimarplatz 4
99423 Weimar
Betreff: Unverzügliches Einschreiten der Kommunalaufsicht gefordert
Nichteinhaltung der Bekanntmachungsvorschriften hinsichtlich der Einberufung der nächsten Verbandsversammlung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Nordthüringen am 11.11.2002
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Zweckverband Abfallwirtschaft Nordthüringen beabsichtigt laut Presseartikel in der NNZ vom 06.11.02 (siehe Anhang) am 11.11.02 einen Beschluss über die Vergabe der Restabfallentsorgung für den Zeitraum nach 2005 durchzuführen. Der Öffentlichkeit ist bisher weder der Ort noch die genaue Zeit der stattfindenden Verbandsversammlung bekannt.
Gemäß § 29 Abs. 4 Gesetz über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG) i.V.m. § 35 Abs. 6 Thüringer Kommunalordnung sind Zeit, Ort und Tagesordnung spätestens am vierten Tag, bei Dringlichkeit am zweiten Tag vor der Sitzung ortsüblich öffentlich bekannt zu machen. Öffentliche Bekanntmachungen des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Nordthüringen haben analog der Veröffentlichungspraxis anderer Zweckverbände wahrscheinlich im Thüringer Staatsanzeiger zu erfolgen.
Nach Prüfung der Thüringer Staatsanzeiger der letzten Wochen erfolgte nach unserer Kenntnis keine öffentliche Bekanntmachung von Zeit, Ort und Tagesordnung der kommenden Verbandsversammlung.
Auch auf Nachfrage bei einigen der für den Zweckverband bestellten Verbandsräten bekamen wir keine detaillierten Informationen zur Sitzung am 11.11.02, offenbar sind die Verbandsräte derart vom Verbandsvorsitzenden mit allgemeinen Geheimhaltungsvorschriften eingeschüchtert wurden, dass sie sich nicht einmal trauen die Tagesordnung zur Verfügung zu stellen. Uns ist allein bekannt, dass die Sitzung am kommenden Montag wohl neben einem öffentlichen Teil auch einen nichtöffentlichen Teil besitzt.
Als Bündnisgrüne des Eichsfelds sind wir nicht in den gewählten Kommunalgremien vertreten und müssen jetzt feststellen, dass auch noch mit der Umgehung von Rechtsvorschriften dafür Sorge getragen wird, dass jegliches Informationsrecht der Öffentlichkeit verwehrt werden soll. Das halten wir für einen nicht hinnehmbaren Zustand. Wir bitten Sie daher, umgehend als Rechtsaufsicht tätig zu werden und die Sitzung am Montag abzusagen.
Bitte teilen Sie uns Ihre Entscheidung bis Freitag (8.11.02) um 12 Uhr mit, damit wir andernfalls juristische Schritte gegen das Zustandekommen der Verbandsversammlung beim Verwaltungsgericht einlegen können.
Autor: nnzDie Bündnisgrünen im Eichsfeld schickten gestern dem Landesverwaltungsamt ein Schreiben zu, weil der Zweckverband Abfallwirtschaft Nordthüringen (ZAN) nach ihrer Kenntnis seine für Montag geplante Verbandssitzung nicht ordnungsgemäß bekannt gemacht hat. Nach telefonischer Rücksprache mit dem zuständigen Sachbearbeiter, Herr Kleine (Tel.: 0361-37737026), heute morgen, ist der Verband aufgefordert worden, sich dazu zu äußern und die entsprechenden Unterlagen einzureichen, was bis 14 Uhr geschehen sollte. Dies ist aber bis zu einem zweiten Gespräch mit Herrn Kleine, gegen 14.45 Uhr, noch nicht erfolgt, schildert Michael Hoffmeier gegenüber nnz die Situation.
Nach Angaben des Sachbearbeiters soll am Montag über die Rechtmäßigkeit der Sitzung des ZAN am 11.11.02 entschieden werden. Unsere Vermutungen gingen in die Richtung, dass die Sitzung im Staatsanzeiger zu veröffentlichen sei; richtig ist aber, dass diese in den Amtsblättern der betroffenen Landkreise zu erfolgen hatte, was aber unserer Recherche nach nicht erfolgte, so die Grünen.
nnz veröffentlicht als Anlage das Fax von Michael Hoffmeier an das Landesverwaltungsamt.
F A X M I T T E I L U N G
Absender: Michael Hoffmeier
Eichsfeld-Grüne
Anschrift: Plan 5
37351 Dingelstädt
E-Mail: EichsfeldGRUENE@web.de
Faxnummer: 01212 5 11958135
Datum: 07.11.02 15:36:24
Empfänger: Thüringer Landesverwaltungsamt
Kommunalaufsicht
FAX: 0361 37737031
Weimarplatz 4
99423 Weimar
Betreff: Unverzügliches Einschreiten der Kommunalaufsicht gefordert
Nichteinhaltung der Bekanntmachungsvorschriften hinsichtlich der Einberufung der nächsten Verbandsversammlung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Nordthüringen am 11.11.2002
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Zweckverband Abfallwirtschaft Nordthüringen beabsichtigt laut Presseartikel in der NNZ vom 06.11.02 (siehe Anhang) am 11.11.02 einen Beschluss über die Vergabe der Restabfallentsorgung für den Zeitraum nach 2005 durchzuführen. Der Öffentlichkeit ist bisher weder der Ort noch die genaue Zeit der stattfindenden Verbandsversammlung bekannt.
Gemäß § 29 Abs. 4 Gesetz über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG) i.V.m. § 35 Abs. 6 Thüringer Kommunalordnung sind Zeit, Ort und Tagesordnung spätestens am vierten Tag, bei Dringlichkeit am zweiten Tag vor der Sitzung ortsüblich öffentlich bekannt zu machen. Öffentliche Bekanntmachungen des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Nordthüringen haben analog der Veröffentlichungspraxis anderer Zweckverbände wahrscheinlich im Thüringer Staatsanzeiger zu erfolgen.
Nach Prüfung der Thüringer Staatsanzeiger der letzten Wochen erfolgte nach unserer Kenntnis keine öffentliche Bekanntmachung von Zeit, Ort und Tagesordnung der kommenden Verbandsversammlung.
Auch auf Nachfrage bei einigen der für den Zweckverband bestellten Verbandsräten bekamen wir keine detaillierten Informationen zur Sitzung am 11.11.02, offenbar sind die Verbandsräte derart vom Verbandsvorsitzenden mit allgemeinen Geheimhaltungsvorschriften eingeschüchtert wurden, dass sie sich nicht einmal trauen die Tagesordnung zur Verfügung zu stellen. Uns ist allein bekannt, dass die Sitzung am kommenden Montag wohl neben einem öffentlichen Teil auch einen nichtöffentlichen Teil besitzt.
Als Bündnisgrüne des Eichsfelds sind wir nicht in den gewählten Kommunalgremien vertreten und müssen jetzt feststellen, dass auch noch mit der Umgehung von Rechtsvorschriften dafür Sorge getragen wird, dass jegliches Informationsrecht der Öffentlichkeit verwehrt werden soll. Das halten wir für einen nicht hinnehmbaren Zustand. Wir bitten Sie daher, umgehend als Rechtsaufsicht tätig zu werden und die Sitzung am Montag abzusagen.
Bitte teilen Sie uns Ihre Entscheidung bis Freitag (8.11.02) um 12 Uhr mit, damit wir andernfalls juristische Schritte gegen das Zustandekommen der Verbandsversammlung beim Verwaltungsgericht einlegen können.
