nnz-Forum: Veranstalter-Pflicht
Freitag, 04. Dezember 2009, 11:54 Uhr
Strafzettel bei einer Veranstaltung vor der Nordhäuser Petersbergschule sorgten bei einigen Eltern für Verstimmung in der Adventzeit. Trotz eigener Betroffenheit als Elternteil, bricht ein nnz-Leser im vorliegenden Fall eine Lanze für das Nordhäuser Ordnungsamt. Warum er das tut sehen Sie mit einem Klick auf mehr.
Leserfoto (Foto: Theuerkauf)
Nach heutiger Auskunft des Nordhäuser Ordnungsamtes ist grundsätzlich der jeweilige Veranstalter für die Ordnung und Sicherheit bei seiner Veranstaltung zuständig. In diesem Fall die Schule, vertreten durch die Schulleitung. Für die allgemeine Sicherheit auf dem Petersberggelände ist die Landesgartenschau GmbH zuständig. Das Ordnungsamt hat lediglich im öffentlichen Parkraum das Parken auf dem Gehweg bestraft und damit korrekt nach den geltenden Gesetzen der StVO gehandelt.
Leserfoto (Foto: Theuerkauf)
Warum wir Eltern allerdings die Musikausrüstung 200 Meter weit schleppen mussten, damit unser Kind einen Beitrag innerhalb der Veranstaltung leisten konnte, bleibt mir ein Rätsel. Grundsätzlich wäre für viele Eltern auch das geordnete Parken vor den zwei Schulen auf dem Petersberg möglich gewesen und hätte sogar zur Entspannung der Parkplatzsituation auf der Straße geführt. Ein Parken auf dem Gehweg wäre gar nicht notwendig gewesen.
Das Ordnungsamt ist nach eigener Aussage bereit hierbei hilfreich tätig zu werden, nur muß der Veranstallter das wollen und bei der Behörde nachfragen. Hier sollte sich vielleicht künftig der Veranstalter mal ein paar mehr Gedanken machen, damit wir Eltern nicht wieder vor verschlossen Toren
stehen.
Volker Theuerkauf
Leserfoto (Foto: Theuerkauf)
Nach heutiger Auskunft des Nordhäuser Ordnungsamtes ist grundsätzlich der jeweilige Veranstalter für die Ordnung und Sicherheit bei seiner Veranstaltung zuständig. In diesem Fall die Schule, vertreten durch die Schulleitung. Für die allgemeine Sicherheit auf dem Petersberggelände ist die Landesgartenschau GmbH zuständig. Das Ordnungsamt hat lediglich im öffentlichen Parkraum das Parken auf dem Gehweg bestraft und damit korrekt nach den geltenden Gesetzen der StVO gehandelt.
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Warum wir Eltern allerdings die Musikausrüstung 200 Meter weit schleppen mussten, damit unser Kind einen Beitrag innerhalb der Veranstaltung leisten konnte, bleibt mir ein Rätsel. Grundsätzlich wäre für viele Eltern auch das geordnete Parken vor den zwei Schulen auf dem Petersberg möglich gewesen und hätte sogar zur Entspannung der Parkplatzsituation auf der Straße geführt. Ein Parken auf dem Gehweg wäre gar nicht notwendig gewesen.Das Ordnungsamt ist nach eigener Aussage bereit hierbei hilfreich tätig zu werden, nur muß der Veranstallter das wollen und bei der Behörde nachfragen. Hier sollte sich vielleicht künftig der Veranstalter mal ein paar mehr Gedanken machen, damit wir Eltern nicht wieder vor verschlossen Toren
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Volker Theuerkauf
Anmerkung der Redaktion:
Die im Forum dargestellten Äußerungen und Meinungen sind nicht unbedingt mit denen der Redaktion identisch. Für den Inhalt ist der Verfasser verantwortlich. Die Redaktion behält sich das Recht auf Kürzungen vor.
Autor: nnzDie im Forum dargestellten Äußerungen und Meinungen sind nicht unbedingt mit denen der Redaktion identisch. Für den Inhalt ist der Verfasser verantwortlich. Die Redaktion behält sich das Recht auf Kürzungen vor.
