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Kein Verständnis für „Wohltaten“

Dienstag, 01. Dezember 2009, 08:43 Uhr
Der Bund will seinen Anteil an Kosten der Unterkunft für Hilfebedürftige senken. Das gehört zu den weiteren Wohltaten der schwarz-gelben Bundesregierung ebenso wie das Vorhaben, die Trennung der bisherigen Träger der ARGE. Was die politische Spitze im Nordhäuser Landratsamt dazu sagt, das hat die nnz erfahren...


Die Landkreisspitze ist gegen die Pläne der Bundesregierung, den Bundesanteil an den Kosten der Unterkunft für Hartz-IV-Empfänger zu senken. Derzeit beteiligt sich der Bund mit 25,4 Prozent an der Kosten für Miete und Heizung der Thüringer Bezieher von Arbeitslosengeld (ALG) II. Nun will die Bundesregierung diesen Anteil auf 23 Prozent reduzieren. Das bedeutet allein für den Landkreis Nordhausen rund 400.000 Euro weniger Einnahmen.

In diese Problematik spielt die nach Ansicht der Kommunen falsche Berechnungsgrundlage hinein. Anstatt nach den tatsächlichen, von Jahr zu Jahr steigenden Kosten richtet sich der Bundesanteil nach der Anzahl der Bedarfsgemeinschaften. Damit bewegt sich die Entwicklung der Kosten für die Kommunen und die Beteiligung des Bundes daran zunehmend auseinander.

Mit einem Brief an den CDU-Bundestagsabgeordneten Manfred Grund, der im Direktmandat auch den Landkreis Nordhausen in Berlin vertritt, setzt sich Landrat Joachim Claus gegen diese Pläne zur Wehr. Damit reiht sich der Landkreis Nordhausen in die bundesweiten Proteste von Kommunen und Bundesländern gegen die drohende Absenkung ein.

Die soziale Daseinsfürsorge sei eine der wichtigsten Aufgaben der Landkreisverwaltung – was schon allein dadurch sichtbar werde, dass etwa die Hälfte des jährlichen Haushalts in den sozialen Bereich fließe, heißt es im Brief an Manfred Grund. Ein erheblicher Anteil wird für die Kosten für Unterkunft und Heizung verwendet. Da die Kommunen aufgrund der derzeitigen wirtschaftlichen Lage mit Steuermindereinnahmen kämpfen, wäre es ein falsches Signal, gerade in dieser Situation die Kommunen noch stärker als bislang mit den Ausgaben für die Unterkunft der ALG II-Bezieher zu belasten.

Ebenfalls nicht einverstanden ist der Landkreis mit der Absicht der Bundesregierung, die jetzigen Aufgaben der Arge getrennt an die Bundesagentur für Arbeit und den Landkreis zu übergeben. Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hat eine Neuordnung der Trägerschaft bis Ende kommenden Jahres notwendig gemacht. Nun jedoch eine getrennte Trägerschaft zu etablieren, wie es der Koalitionsvertrag vorsieht, hält der Landkreis für den falschen Weg.

Denn dies widerspreche dem ursprünglichen Ansatz der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe vor vier Jahren, heißt es in dem Schreiben an Manfred Grund. Die Landkreisverwaltung hält es für die bessere Lösung, auch zukünftig Langzeitarbeitslose aus einer Hand zu betreuen und plädiert dementsprechend dafür, das Aufgabenfeld der Arge komplett zu übernehmen. Um dies zu ermöglichen, müsste die Bundesregierung das so genannte Optionsmodell erweitern, was derzeit allerdings nicht vorgesehen ist.
Autor: nnz

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