Brüssel: Alles aufgeklärt oder?
Freitag, 25. Oktober 2002, 11:59 Uhr
Bleicherode/Brüssel (nnz). Die Nachrichten aus dem Europäischen Polit-Hauptquartier in Brüssel sind mitunter irreführend. So auch im Fall einer Deponie in Bleicherode, die seit Jahren nicht mehr betrieben, aber in Brüssel kritisiert wurde (siehe nnz-Archiv). Jetzt konnte die Angelegenheit aufgeklärt werden.
Die SPD Europaabgeordnete aus Thüringen Margot Keßler forderte die Europäische Kommission nach Bekanntwerden der Information auf, Klarheit in die vorgebrachten Vorwürfe der Kommission gegenüber Bleicherode zu bringen. Die Europäische Kommission, Generaldirektion Umwelt, äußerte sich daraufhin wie folgt:
In einer Pressemitteilung anlässlich eines Seminars der Europäischen Kommission zum Thema Abfalldeponien, auf dem gute und schlechte Beispiele vorgestellt wurden ("Name, Shame and Fame"), wurde Bleicherode im Zusammenhang mit einem Vertragsverletzungsverfahren (1998/4992) hinsichtlich der unterirdischen Abfalllagerung in einem ehemaligen Salzbergwerk (Kali) genannt. Es handelt sich hierbei um ein schwebendes Verfahren um eine falsche Anwendung des Europäischen Abfallrechtes, welches auch formell 1999 mitgeteilt wurde (es handelt sich dabei um die Frage der Zuordnung des Versatzes als Verwertungs- oder Beseitigungsverfahren).
Hinsichtlich dieses Punktes, ist die Pressemitteilung richtig. Es gab lediglich zunächst ein Fehler bei der Zuordnung Bleicherodes zu Niedersachsen, dieser wurde jedoch korrigiert. Aufgrund einer neuen Gerichtsentscheidung, C-6/00 vom 27. Februar 2002, ASA Abfall Service, konnte die Position der Kommission, wie sie in dem formellen Schreiben vertreten wurde, nicht weiter aufrecht erhalten werden. Daher prüft die Generaldirektion Umwelt im Moment, ob im Lichte dieser neuen Entscheidung, Bleicherode und die deutschen Praktiken hinsichtlich unterirdischer Lagerungen von Abfall dem Europäischen Abfallrecht entsprechen.
Margot Keßler dazu abschließend: Es ist also festzustellen, dass es sich nicht um eine schlecht geführte Deponie handelt, sondern, dass es sich bei der Angelegenheit um eine juristische Auseinandersetzung handelt. Bleicherode kann also ganz beruhigt sein, denn sollte tatsächlich ein Verstoß gegen das Europäische Abfallrecht vorliegen, wäre die Bundesrepublik Deutschland die Verantwortliche und nicht etwa die Stadt Bleicherode.
Autor: nnzDie SPD Europaabgeordnete aus Thüringen Margot Keßler forderte die Europäische Kommission nach Bekanntwerden der Information auf, Klarheit in die vorgebrachten Vorwürfe der Kommission gegenüber Bleicherode zu bringen. Die Europäische Kommission, Generaldirektion Umwelt, äußerte sich daraufhin wie folgt:
In einer Pressemitteilung anlässlich eines Seminars der Europäischen Kommission zum Thema Abfalldeponien, auf dem gute und schlechte Beispiele vorgestellt wurden ("Name, Shame and Fame"), wurde Bleicherode im Zusammenhang mit einem Vertragsverletzungsverfahren (1998/4992) hinsichtlich der unterirdischen Abfalllagerung in einem ehemaligen Salzbergwerk (Kali) genannt. Es handelt sich hierbei um ein schwebendes Verfahren um eine falsche Anwendung des Europäischen Abfallrechtes, welches auch formell 1999 mitgeteilt wurde (es handelt sich dabei um die Frage der Zuordnung des Versatzes als Verwertungs- oder Beseitigungsverfahren).
Hinsichtlich dieses Punktes, ist die Pressemitteilung richtig. Es gab lediglich zunächst ein Fehler bei der Zuordnung Bleicherodes zu Niedersachsen, dieser wurde jedoch korrigiert. Aufgrund einer neuen Gerichtsentscheidung, C-6/00 vom 27. Februar 2002, ASA Abfall Service, konnte die Position der Kommission, wie sie in dem formellen Schreiben vertreten wurde, nicht weiter aufrecht erhalten werden. Daher prüft die Generaldirektion Umwelt im Moment, ob im Lichte dieser neuen Entscheidung, Bleicherode und die deutschen Praktiken hinsichtlich unterirdischer Lagerungen von Abfall dem Europäischen Abfallrecht entsprechen.
Margot Keßler dazu abschließend: Es ist also festzustellen, dass es sich nicht um eine schlecht geführte Deponie handelt, sondern, dass es sich bei der Angelegenheit um eine juristische Auseinandersetzung handelt. Bleicherode kann also ganz beruhigt sein, denn sollte tatsächlich ein Verstoß gegen das Europäische Abfallrecht vorliegen, wäre die Bundesrepublik Deutschland die Verantwortliche und nicht etwa die Stadt Bleicherode.
