Gesetzesvorlage wird kritisiert
Freitag, 16. Oktober 2009, 11:39 Uhr
Nun endlich, da die SPD im Bund, wahltechnisch in die Opposition geschickt wurde, kann auch die Basis wieder kritisieren. Der erste ist Andreas Wieninger in seiner Funktion als Kreisvorsitzender des DGB.
Das Vorhaben der neuen Bundesregierung, ein gesetzliches Verbot von sittenwidrigen Löhnen zu schaffen, kritisiert der DGB Kreisvorsitzende Andreas Wieninger. Bei der vorgesehenen Regelung, mit der Löhne unter 3,50 Euro Stundenlohn liegen können, werden die Interessen der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen mit Füßen getreten. CDU/CSU und FDP verabschieden sich somit von ihren abgegebenen Erklärungen für leistungsgerechte Entlohnung einzustehen.
Die Folgen sind absehbar, meint Wieninger weiter. Die Zahl derer, die durch staatliche Leistungen ihre Finanzlage aufbessern müssen, da sie vom erhaltenen Lohn ihre Familien nicht ernähren können, wird steigen. Ebenso werden die Sozialversicherungssysteme weiter ausbluten.
Dies werde dann wiederum zum Vorwand genommen werden zu erklären, diese Systeme seien nicht leistungsfähig, zu bürokratisch und zu teuer, um somit deren Abschaffung zu fordern. Dies können wir nicht wollen, sagt Wieninger abschließend und bekräftigt nochmals die Forderungen nach einem generellen Mindestlohn von 7,50 Euro je Stunde.
Autor: nnzDas Vorhaben der neuen Bundesregierung, ein gesetzliches Verbot von sittenwidrigen Löhnen zu schaffen, kritisiert der DGB Kreisvorsitzende Andreas Wieninger. Bei der vorgesehenen Regelung, mit der Löhne unter 3,50 Euro Stundenlohn liegen können, werden die Interessen der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen mit Füßen getreten. CDU/CSU und FDP verabschieden sich somit von ihren abgegebenen Erklärungen für leistungsgerechte Entlohnung einzustehen.
Die Folgen sind absehbar, meint Wieninger weiter. Die Zahl derer, die durch staatliche Leistungen ihre Finanzlage aufbessern müssen, da sie vom erhaltenen Lohn ihre Familien nicht ernähren können, wird steigen. Ebenso werden die Sozialversicherungssysteme weiter ausbluten.
Dies werde dann wiederum zum Vorwand genommen werden zu erklären, diese Systeme seien nicht leistungsfähig, zu bürokratisch und zu teuer, um somit deren Abschaffung zu fordern. Dies können wir nicht wollen, sagt Wieninger abschließend und bekräftigt nochmals die Forderungen nach einem generellen Mindestlohn von 7,50 Euro je Stunde.
