Winterreifen rechtzeitig wechseln
Samstag, 17. Oktober 2009, 08:29 Uhr
Bereits im Oktober kann der Winter auch in den Niederungen vorbeischneien. Auf derartigen Wetterkapriolen sollten Autofahrer inzwischen gefasst sein. Der TÜV Thüringen rät daher frühzeitig auf Winterreifen umzusatteln.
Viele Autofahrer wurden dieses Jahr eiskalt vom frühzeitigen Wintereinbruch überrascht und viele waren darauf nicht vorbereitet. Jedes Jahr aufs Neue beginnt die Diskussion über eine angebliche situationsbedingte Winterreifenpflicht. Brauche ich Winterreifen oder reichen Ganzjahresreifen? Viele Autofahrer sind verunsichert.
Der Gesetzgeber regelt in der Straßenverkehrsordnung (StVO) im Paragraph 2, Absatz 3a folgendes: Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage. Sollten Autofahrer mit nicht geeigneter Bereifung den Verkehr behindern, werden laut Bußgeldkatalog 40 Euro sowie ein Punkt in Flensburg fällig.
Der Gesetzgeber nimmt hier den Fahrzeugführer in die Verantwortung. Er muss die Ausrüstung seines Fahrzeugs an die Wetterverhältnisse anpassen. Wer weiß, dass er in die Berge fährt, muss im Spätherbst und Winter mit Schneeglätte auf den Straßen rechnen und hat somit für eine geeignete Bereifung an seinem Fahrzeug Sorge zu tragen. Ganzjahresreifen haben gegenüber Winterreifen bei Schnee schlechtere Fahreigenschaften. Der TÜV Thüringen empfiehlt Autofahrern in der kalten Jahreszeit auf Winterreifen umzurüsten.
Bei Temperaturen unter sieben Grad Celsius können Sommerreifen gegenüber Winterreifen einen längeren Bremsweg aufweisen. Entscheidende Zentimeter, die auf glatter Fahrbahn fehlen könnten. Die Mindestprofiltiefe sollte vier Millimeter betragen, auch wenn nur 1,6 Millimeter gesetzlich vorgeschrieben sind. Außerdem sollten Winterreifen - genauso wie Sommerreifen - spätestens nach sechs bis acht Jahren ausgetauscht werden.
Mehr Informationen rund ums Thema Fahrzeug und Verkehr unter: www.tuev-thueringen.de
Autor: nnz/knViele Autofahrer wurden dieses Jahr eiskalt vom frühzeitigen Wintereinbruch überrascht und viele waren darauf nicht vorbereitet. Jedes Jahr aufs Neue beginnt die Diskussion über eine angebliche situationsbedingte Winterreifenpflicht. Brauche ich Winterreifen oder reichen Ganzjahresreifen? Viele Autofahrer sind verunsichert.
Der Gesetzgeber regelt in der Straßenverkehrsordnung (StVO) im Paragraph 2, Absatz 3a folgendes: Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage. Sollten Autofahrer mit nicht geeigneter Bereifung den Verkehr behindern, werden laut Bußgeldkatalog 40 Euro sowie ein Punkt in Flensburg fällig.
Der Gesetzgeber nimmt hier den Fahrzeugführer in die Verantwortung. Er muss die Ausrüstung seines Fahrzeugs an die Wetterverhältnisse anpassen. Wer weiß, dass er in die Berge fährt, muss im Spätherbst und Winter mit Schneeglätte auf den Straßen rechnen und hat somit für eine geeignete Bereifung an seinem Fahrzeug Sorge zu tragen. Ganzjahresreifen haben gegenüber Winterreifen bei Schnee schlechtere Fahreigenschaften. Der TÜV Thüringen empfiehlt Autofahrern in der kalten Jahreszeit auf Winterreifen umzurüsten.
Bei Temperaturen unter sieben Grad Celsius können Sommerreifen gegenüber Winterreifen einen längeren Bremsweg aufweisen. Entscheidende Zentimeter, die auf glatter Fahrbahn fehlen könnten. Die Mindestprofiltiefe sollte vier Millimeter betragen, auch wenn nur 1,6 Millimeter gesetzlich vorgeschrieben sind. Außerdem sollten Winterreifen - genauso wie Sommerreifen - spätestens nach sechs bis acht Jahren ausgetauscht werden.
Mehr Informationen rund ums Thema Fahrzeug und Verkehr unter: www.tuev-thueringen.de
